Reisebedingungen

1. FAHRKARTEN – SITZPLATZRESERVIERUNGEN – PASSAGIERTELEFON

Die Tickets sind persönlich, namentlich, nicht übertragbar und gelten ausschließlich für die Strecke, das Datum und die Kategorie, für die sie ausgestellt wurden.
Reservierungen können über alle mit der Gesellschaft zusammenarbeitenden Reisebüros, die Hafenbüros, die Hauptbüros der Gesellschaft oder über das Internet vorgenommen werden.
Der Ticketverkauf an Bord ist verboten. Um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Passagiere daher rechtzeitig reservieren und Tickets ausstellen.
Gemäß der Gemeinschaftsrichtlinie 98/41 ist die Namensliste der Passagiere aus Sicherheitsgründen auf jeder Strecke obligatorisch, und die folgenden Informationen müssen auf den Fahrkarten angegeben werden: Name des Fahrgastes, Geschlecht (männlich – weiblich), Altersklasse (Erwachsener, Kind, Kleinkind), Nationalität, Fahrzeugtyp und Fahrzeugkennzeichen, falls vorhanden.
Es ist wichtig, dass die Mobiltelefonnummern der Passagiere genau erfasst werden, damit sie im Falle von Fahrplanänderungen (z.B. aufgrund schlechter Wetterbedingungen) informiert werden können. Bei Buchungen von Passagieren außerhalb Griechenlands muss auch der 4-stellige Ländercode ihres Landes angegeben werden.
Darüber hinaus müssen die Personen, die eine BESONDERE BETREUUNG benötigen, der ausstellenden Stelle gemeldet werden und das Unternehmen muss rechtzeitig schriftlich unter booking@goldenstarferries.gr informiert werden .
Kinder bis zu 5 Jahren: Sie müssen ein Ticket zum Nulltarif in der Economy Class kaufen.
Für Fahrzeuge bis zu 4,49 m und 2,00 m Höhe wird er als CAR ausgestellt, während er für Fahrzeuge von 4,50 m bis 5,00 m und 2,00 m Höhe als CAR2 ausgestellt wird.

2. BOARDING-VERFAHREN

Die Passagiere sind laut Gesetz 3709/2008 verpflichtet, sich spätestens eine halbe Stunde vor der geplanten Abfahrt am Schiff einzufinden oder, wenn sie mit einem Fahrzeug reisen, 1 Stunde vor der Abfahrt an der Ladestelle zu sein. Der Fahrer ist verpflichtet, sein Fahrzeug zu be- und entladen. Die Passagiere in den Fahrzeugen müssen diese verlassen, bevor sie an Bord geladen werden. Die Reihenfolge der Beladung der Fahrzeuge wird durch die Hafenordnung der jeweiligen Hafenbehörde festgelegt, in deren Bereich die Beladung stattfindet. Alle Passagiere müssen mit den erforderlichen gültigen Reisedokumenten ausgestattet sein. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen Passagier ohne diese erforderlichen Reisedokumente nicht an Bord gehen zu lassen. Wenn der Passagier vor der Abfahrt des Schiffes von Bord gehen möchte, muss er dies der Buchhaltung des Schiffes mitteilen und sein Gepäck und sein Fahrzeug mitnehmen, sofern es möglich ist, den Parkplatz des Schiffes zu verlassen.

3. FRIST FÜR DIE AUSSTELLUNG VON TICKETS

Die Tickets müssen innerhalb der bei der Buchung festgelegten Frist ausgestellt werden, über die die Passagiere von ihrem Reisebüro informiert werden. Geschieht dies nicht, wird die Reservierung automatisch storniert.

4. TICKETS FÜR OFFENE TERMINE

Tickets können bis zu 12 Stunden vor der Abfahrtszeit in Tickets mit offenem Datum umgewandelt werden. Offene Tickets sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Offene Fahrkarten können nur dann zum Einsteigen akzeptiert werden, wenn sie durch neue Fahrkarten für die betreffende Abfahrt ersetzt wurden. Wenn der Fahrpreis bis zum Reisedatum erhöht wurde, muss der Inhaber die Differenz bezahlen, andernfalls ist der Betrag nicht erstattungsfähig. Tickets können bis zu 2 Mal ersetzt (geändert) werden. Sowohl Tickets mit offenem Datum als auch Tickets, die ersetzt wurden, können nicht storniert werden. Um Tickets in Tickets mit offenem Datum umzuwandeln, wenden Sie sich bitte an die ausstellende Agentur.

5. STORNIERUNG VON FAHRKARTEN/ERSTATTUNG VON FAHRKARTEN/ERSTATTUNG VON FAHRTEN

Ticketstornierungen können nur von den ausstellenden Agenturen vorgenommen werden und nur, wenn die Originaltickets vorgelegt werden. Tickets können nicht per Telefon storniert werden. Ticketstornierungen über unser Online-Buchungssystem können Sie per E-Mail an booking@goldenstarferries.gr vornehmen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen die folgenden Stornierungsgebühren an. Nach der Abfahrt: Tickets werden nicht storniert und können nicht in Tickets mit offenem Datum umgewandelt werden, und das Datum kann nicht geändert werden.

6. VERSPÄTUNG ODER STORNIERUNG EINER REISEROUTE

ABFAHRT: Passagiere und Fahrzeuge können an Bord gehen, ohne ihre Tickets zu ändern. ANNULLIERTE FAHRT: Fahrkarten für eine annullierte Abfahrt sind für das Einsteigen nicht gültig und müssen für die nächste planmäßige Abfahrt, für die noch Plätze frei sind, durch Ersetzen der Originaltickets umgetauscht werden. ACHTUNG: In Fällen, in denen eine Verspätung aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen vorgesehen ist, werden die Passagiere gebeten, sich mit den Hafenbüros der Gesellschaft in Verbindung zu setzen, um sich über die neue Abfahrtszeit zu informieren.

7. TICKETVERLUST

Im Falle eines verlorenen Tickets muss der Passagier ein neues Ticket kaufen, um die Reise antreten zu können. Er muss dann das Unternehmen schriftlich über den Verlust informieren und dabei alle Einzelheiten des verlorenen Tickets (Reisedatum, Strecke, Ticketnummer), die Nummer des neu gekauften Tickets und eine Fotokopie desselben unter booking@goldenstarferries.gr angeben. Wenn das verlorene Ticket in den Aufzeichnungen des Unternehmens nicht in ein Ticket mit offenem Datum umgewandelt wurde oder innerhalb von 1 Jahr nach dem Reisedatum gereist ist, ersetzt das Unternehmen das Ticket durch ein kostenloses Ticket der gleichen Strecke und Kategorie wie das verlorene Ticket. Alle Angaben zum verlorenen Ticket erhalten Sie bei der Ausgabestelle oder in einem der Hafenbüros. Die Verlusterklärung wird an den Hauptsitz der Gesellschaft geschickt oder gemailt.

8. ROUTEN

Das Unternehmen wird sich bemühen, den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten. Sie behält sich jedoch das Recht vor, diese gegebenenfalls zu ändern. Die Dauer der Reise bezieht sich auf die Zeit zwischen dem Verlassen des Abfahrtshafens und dem Einlaufen in den Ankunftshafen. Die Reederei behält sich das Recht vor, ihre Schiffe bei Bedarf zu ändern.

9. KONTROLLE AN BORD

Die Finanzbeamten führen an Bord und während der Fahrt Fahrkartenkontrollen durch. Bei der Kontrolle müssen die Fahrgäste ihre Fahrscheine und Ermäßigungsnachweise vorzeigen, wenn ein Ermäßigungsschein ausgestellt wurde.

10. RETTEN

Das Gepäck muss gemäß den Anweisungen der Besatzung an speziellen Plätzen an Bord untergebracht werden. Das Gepäck darf keine Wertgegenstände enthalten. Wertgegenstände können den verantwortlichen Schiffsoffizieren zur sicheren Aufbewahrung übergeben werden. Die Passagiere werden gebeten, keine Gepäckstücke oder Gegenstände auf die Sitze oder Passagiersitze zu legen. Der Beförderer haftet für Beschädigung oder Verlust von Gepäck an Bord nur, wenn es zur Aufbewahrung übergeben und eine Quittung ausgestellt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust von Geld, Wertsachen oder Gepäck in den öffentlichen Bereichen des Schiffes, in Fahrzeugen oder Kabinen. Passagiere sind berechtigt, Gepäck bis zu 50 kg mitzunehmen.

11. PERSONEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN

Es gibt speziell gestaltete Kabinen und geeignete Bereiche, um Passagieren mit besonderen Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Die Anzahl dieser Kabinen ist begrenzt und eine frühzeitige Reservierung ist daher unerlässlich.

12. KINDER AUF DEN ERSTEN BLICK

Kinder, die nicht von Erwachsenen begleitet werden, dürfen im Alter von 15 bis 17 Jahren reisen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung vorweisen können, die von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Andernfalls, oder wenn sie 14 Jahre alt und jünger sind, dürfen sie nicht an Bord gehen. Diese Genehmigung muss die beglaubigte Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten tragen, die erklären, dass sie für alles, was dem minderjährigen Kind während der Reise zustößt, oder für Schäden, die dem minderjährigen Kind durch Dritte zugefügt werden, voll verantwortlich sind. Das Original der Erklärung muss für jede Reise in zweifacher Ausfertigung ausgestellt werden, so dass der Passagier eine davon der ausstellenden Agentur vorlegen und die andere zur Information des Schiffes bei sich tragen kann. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen, wenn die zuständigen Schiffsoffiziere oder die Hafenbehörden das Anbordgehen aufgrund unzureichender Dokumente und/oder Ausweispapiere nicht erlauben. Laden Sie die Erklärung hier herunter oder finden Sie die Erklärung in unseren örtlichen Hafenbüros.

13. MALTESISCHE AUTOS

Für den Transport von unbegleiteten Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an die lokalen zentralen Hafenbüros. Bei ausreichender Verfügbarkeit und dem Ausfüllen des entsprechenden Formulars schließen Sie das Verfahren ab.

14. ELEKTRISCHE AUTOS

Nach den geltenden Vorschriften darf der Ladezustand der Batterie für den Transport von Elektrofahrzeugen (rein oder wiederaufladbar – Plugin) mit den Schiffen unseres Unternehmens nicht mehr als 40% der Gesamtkapazität betragen. Wenn das Fahrzeug mit LPG oder Erdgas betrieben wird, darf der Kraftstofftank nicht mehr als 50% seiner Kapazität enthalten. Es ist verboten, Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) – d.h. Hybridfahrzeuge, reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge, die verflüssigte oder komprimierte gasförmige Kraftstoffe verwenden – zu transportieren, wenn das Kraftstoffversorgungssystem, die Tanks oder die Akkumulatoren ausgefallen sind und nicht ausgebaut wurden. Der Fahrer/Eigentümer des Fahrzeugs ist allein dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ist. Der unbegleitete Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) – Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge, die verflüssigte oder komprimierte Gaskraftstoffe verwenden – ist ebenfalls verboten.

15. HAUSTIERKARTE – UNTERKUNFT FÜR HAUSTIERE

Passagiere, die mit Begleit-, Therapie- oder Hilfstieren reisen, müssen dies bei der Buchung/Ausstellung ihrer Tickets unbedingt angeben. Für Tiere werden Fahrkarten zum Nulltarif ausgestellt. Für die Ausstellung sind die Heftnummer, die Größe des Tieres und die Kategorie (Hilfe, Begleiter) erforderlich. Kleine Tiere bis zu 10 kg können ihre Besitzer auf allen Fährkategorien und in allen öffentlichen Bereichen begleiten, sofern sie in speziellen Käfigen/Tragetaschen transportiert werden und über die erforderlichen Gesundheits- und Impfbescheinigungen verfügen. Für große Tiere mit einem Gewicht von 10 kg und mehr gibt es spezielle Unterkünfte für Haustiere. An Bord von Hochgeschwindigkeitsschiffen ist es Passagieren nicht gestattet, sich in diesen Bereichen aufzuhalten. Die Haltung großer Haustiere in geschlossenen öffentlichen Bereichen ist sowohl auf konventionellen als auch auf Hochgeschwindigkeitsschiffen verboten, mit Ausnahme von Haustieren, die zur Unterstützung von behinderten Personen eingesetzt werden und die in speziellen Transporttaschen mit den erforderlichen Bescheinigungen transportiert werden müssen. Haustiere dürfen auf den Passagierdecks des Schiffes nur an einem Geschirr/einer Leine unter der Aufsicht und Verantwortung ihres Begleiters mitgeführt werden. Spezielle Kabinen für Haustiere sind verfügbar. Die Anzahl dieser Kabinen ist begrenzt, daher ist eine frühzeitige Reservierung erforderlich. Aus hygienischen Gründen dürfen Haustiere nicht in anderen Kabinen untergebracht werden (außer in Spezialkabinen). Passagiere, die mit einem Haustier reisen, müssen immer dessen aktuelles Gesundheitsheft bei sich tragen und sind für dessen Pflege, Sicherheit und Hygiene verantwortlich. Unbegleitete Haustiere werden nicht akzeptiert.

16. FUNDSERVICE

Sollten Passagiere während der Reise einen Gegenstand verlieren oder finden, werden sie gebeten, die Rezeption des Schiffes sofort und vor der Ausschiffung zu informieren. Für Informationen nach der Ausschiffung wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Unternehmens, indem Sie eine Textnachricht an general@goldenstarferries.gr schicken.

17. ZU IHRER EIGENEN SICHERHEIT

Aus Sicherheitsgründen werden wahrscheinlich alle Passagiere und die an Bord befindlichen Gegenstände durchsucht. Personen, die sich dem verweigern, wird der Zugang zum Schiff verweigert und die örtlichen Hafenbehörden werden informiert. Die Passagiere müssen dem autorisierten Schiffspersonal ihr Ticket, ihren Reisepass oder Personalausweis oder andere gültige Reisedokumente vorlegen. Die Reederei behält sich das Recht vor, die Einschiffung zu verweigern, wenn der Passagier nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügt und seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann. Nach der Einschiffung ist die Ausschiffung ohne die Erlaubnis der zuständigen Schiffsoffiziere nicht gestattet. Wenn der Passagier seine Reise nach der Einschiffung abbrechen möchte, muss er sein Gepäck und sein Fahrzeug (wenn möglich) vom Schiff nehmen. Wenn Sie eine Waffe mit sich führen, geben Sie diese bitte beim Einschiffen an. Bei Flügen ist es ratsam, mindestens zwei bis drei (2-3) Stunden zwischen der geschätzten Ankunftszeit im Hafen und der Abflugzeit des Fluges einzuplanen.

18. KUNDENDIENSTLEITUNG

Für Fragen, Kommentare oder Anmerkungen können Sie uns telefonisch unter 212-2224000 oder per E-Mail unter general@goldenstarferries.gr erreichen .

19. GESETZ 3730 – RAUCHVERBOT

Gemäß dem Gesetz Nr. 3730 des Gesundheitsministeriums ist das Rauchen seit dem 1. Juli 2009 in allen geschlossenen öffentlichen Bereichen und Kabinen unserer Schiffe verboten. Die Passagiere dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen der offenen Außendecks rauchen.

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