
Allgemeine Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen
August 2025
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON FAHRGÄSTEN, IHREM GEPÄCK UND IHREN FAHRZEUGEN
Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Fahrgast uneingeschränkt und mit voller rechtlicher Wirkung mit den nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen einverstanden.
DEFINITIONEN:
Mit dem Begriff „Fahrgast“ bzw. „Passagier“ ist jede Person gemeint, die aufgrund ihres vom Beförderer und/oder den hierfür autorisierten Agenturen ausgestellten Beförderungstickets befördert wird.
Mit dem Begriff „Beförderer“ und/oder „Gesellschaft“ ist Grandi Navi Veloci S.p.A. gemeint.
„Gegenstand“ des Vertrages ist die Erbringung der Beförderungsleistung gemäß Art. 396 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes (Codice della Navigazione). Der Beförderer verpflichtet sich, den Fahrgast und dessen mitgeführtes Fahrzeug zu den folgenden Bedingungen zu befördern, in Bezug auf welche sich der Fahrgast verpflichtet, sie vor dem Kauf und/oder der Reservierung des Beförderungstickets durchgelesen zu haben und vollständig zu akzeptieren.
Der Service der Beförderung auf See bezieht sich auf die im Reiseticket angegebene Strecke einschließlich der Unterbringung der betreffenden Person und gegebenenfalls ihres mitgeführten Fahrzeugs an Bord.
Eventuelle zusätzliche Serviceleistungen des Schifffahrtsunternehmens sind kein Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Mit dem Begriff „Schifffahrtsunternehmen“ sind der vertragliche Beförderer und der tatsächliche Beförderer gemeint. Das für die Beförderung verwendete Schiff kann Teil der Flotte von GNV oder einem anderen, tatsächlichen Beförderer sein.
„Behinderter Fahrgast“ oder „Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität“ steht für jeglichen Passagier, dessen Beweglichkeit bei der Benutzung eines Transportmittels eingeschränkt ist auf Grund von körperlichen (sensorischen oder motorischen), mentalen oder psychischen Beeinträchtigungen oder jeglicher auf einem anderen Grund beruhenden Behinderung oder Beeinträchtigung, ob dauerhaft oder vorübergehend, die eine besondere Assistenz und die Anpassung des Fahrgast-Service auf dem Schiff erfordert.
„Van“ oder „Transporter“ ist ein überdachtes oder vollständig geschlossenes Fahrzeug zur Beförderung von Gütern oder Personen.
Art. 1 GÜLTIGKEIT:
Das Ticket ist personengebunden, nicht abtretbar und nur für die darauf angegebene Beförderung gültig. Der Fahrgast ist verpflichtet, den/das vorliegende/n Vertrag/Ticket sorgfältig aufzubewahren, um sein Recht auf Beförderung nachweisen zu können und diese jeglichem Schiffsoffizier und Angestellten der Gesellschaft auf Anfrage vorlegen zu können. Ein Fahrgast, der nicht über ein Ticket verfügt, muss den Kapitän und/oder Purser unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Andernfalls ist er zur Zahlung des doppelten Beförderungspreises bis zum Zielhafen verpflichtet, unbeschadet eines entsprechenden Schadensersatzes.
Art. 2 PREIS:
Der auf dem Ticket angegebene Preis entspricht dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Tarif des Beförderers. Der Tarif ist nicht feststehend, sondern kann gesenkt oder erhöht werden. Rabatte und spezielle Preisreduzierungen können nicht rückwirkend für bereits ausgestellte Tickets geltend gemacht werden. „Einwohner-“Tarife stehen nicht bei allen Abfahrten und Unterbringungen zur Verfügung. Kostenvoranschläge stellen keine Preisbestätigung dar und garantieren keinen Platz auf dem Schiff. Steuern und Ein- und Ausschiffungsgebühren, Stempelgebühren usw. sind, sofern anfallend, wie auf dem Ticket aufgeführt vom Fahrgast zu tragen. Der Ticketpreis enthält die Steuern, Hafengebühren und ETS, welche die Gesellschaft an die jeweilige Behörde entsprechend den von dieser festgelegten Modalitäten entrichtet und können von Jahr zu Jahr Änderungen erfahren.
Nur für tunesische Passagiere ist gemäß den Bestimmungen des tunesischen Gesetzes TUN n°2016-78 vom 17.12.2016 ab dem 01.01.2024 die Zahlung der zusätzlichen Ausschiffungssteuer für Passagiere in Höhe von vierzig (40) Dinar (oder dem Gegenwert in Euro am Tag der Zahlung) fällig. Darüber hinaus ist gemäß den Bestimmungen des Journal Officiel de la République Tunisienne N°155 vom 24/12/2024 ab dem 24/03/2025 für Abfahrten aus Tunesien: ein (1,00) Euro pro Passagier und zwei (2,00) Euro pro Fahrzeug (oder der Gegenwert in tunesischen Dinar am Tag der Zahlung) und für Abfahrten aus Italien: ein Euro und zwanzig (1,20) TTC pro Passagier und zwei Euro und vierzig (2,40) TTC pro Fahrzeug. Diese Steuer ist bei der Abfertigung zu entrichten; der GNV Maritime Carrier führt die fälligen Beträge direkt an die tunesischen Steuerbehörden ab.
2.1 Sollte der Fahrgast sein Reiseticket online über den Internetkanal „ONLINE-KAUF“ erwerben, gilt der Beförderungsvertrag erst dann als abgeschlossen, wenn das Buchungssystem ihm die Buchungs- und Ticketnummer zugesandt hat (der Nichterhalt des Onlinetickets beeinträchtigt die Ausstellung des bereits online bestätigten Tickets nicht).
2.2 Sofern nicht anders angegeben, ist im auf dem Ticket angegebenen Preis die Bewirtung an Bord nicht enthalten, deren Kosten vom Fahrgast zu tragen sind. Prepaid-Pauschalpakete (zum Sonderpreis) für Mahlzeiten, die nur für Gruppen von mindestens 12 Fahrgästen erhältlich sind, können während der Buchung des Tickets gekauft werden. Die Art und Zusammensetzung des Pakets variiert je nach Linie und den operativen Gegebenheiten des Schiffs.
Es ist auch möglich, auf folgende Weise einen Voucher unterschiedlichen Wertes (Food Pass) zu einem reduzierten Preis zu kaufen, der den Verzehr an den Punkten des Schiffs, an denen Speisen und Getränke angeboten werden, gestattet:
- während der Buchung des Tickets
- an den Ticketschaltern in den Häfen
- an der Rezeption an Bord vor Abfahrt des Schiffs.
Auf unserer Webseite www.gnv.it sind weitere Details und Informationen zu finden. Wegen eventueller Annullierungen und/oder Stornierungen wird auf Art. 6 der geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen verwiesen.
2.3 Im Fall der Buchung und Ausstellung eines Tickets seitens eines Fahrgasts, der eine elektronische Rechnung benötigt, welche auf eine Einrichtung der öffentlichen Verwaltung ausgestellt ist, muss der Fahrgast diese zum Zeitpunkt der Ausstellung der elektronischen Rechnung anfordern. Dabei muss er folgende Daten zu der Einrichtung, auf welche die Rechnung ausgestellt werden soll, angeben: (i) Bezeichnung, (ii) Steuernummer/USt.Id.nr., (iii) Id.nr. der Einrichtung (ital. IPA), (iv) ital. Ausschreibungscode (CIG), (v) ital. Einheitlicher Projektcode (CUP), (vi) Angabe der eventuellen Beteiligung am „split payment“ und (vii) zertifizierte E-Mail-Adresse. Für die elektronische Rechnungslegung an die öffentliche Verwaltung steht der Fahrgastservice in der Abteilung Gruppen unter Tel. +39 010 2094591 zur Verfügung.
2.3.1 Sollte ein Fahrgast eine elektronische Rechnung für das zu kaufende Ticket benötigen, steht ihm der entsprechende Service auf der Webseite www.gnv.it „Rechnung anfordern“ zur Verfügung. Wenn der Beförderer keine entsprechende Mitteilung erhält, erfolgt keine elektronische Rechnungslegung und es ist keinerlei Reklamation möglich.
2.3.2 Die Anforderung der Ausstellung einer Rechnung für Individualpersonen muss innerhalb von vier (4) Tagen nach Ausstellung des Tickets durch Ausfüllen des Online-Formulars auf der Seite www.gnv.it erfolgen. Die Anforderung muss für jedes neue Ticket, welches das vorherige ersetzt, wiederholt werden. Es wird eine einzige zusammenfassende Monatsrechnung (und/oder eventuelle Gutschrift) erstellt. Nach der entsprechenden Anforderung stellt GNV die Rechnung gemäß Art. 21, Abs. 4 der ital. Verordnung DPR 633/1972 aus und übersendet sie ausschließlich per Mail an die Adresse, die in dem ausgefüllten Formular angegeben wurde. Für von der Abteilung Gruppen von GNV bearbeitete Angelegenheiten wird eine zusammenfassende Monatsrechnung auf der Basis der Daten ausgestellt, die zum Zeitpunkt der Eröffnung der Angelegenheit angegeben wurden. Bitte verwenden Sie auf das Ausfüllen der erforderlichen Pflichtdaten äußerste Sorgfalt, da die Rechnung nur ausgestellt werden kann, wenn alle Daten vollständig korrekt eingetragen wurden.
2.3.3. Die Anforderung und Ausstellung von Rechnungen für Speisen und Getränke sowie Einkäufe in den Geschäften an Bord sind am Frontdesk des Büros des Pursers direkt auf dem Schiff möglich.
Art. 3. UNTERBRINGUNG:
Der Fahrgast nimmt den Platz ein, der auf dem Ticket angegeben oder der ihm mangels dessen vom Kapitän oder Purser zugewiesen wird. Die Gesellschaft hat bei objektiver Notwendigkeit das Recht, dem Fahrgast einen anderen Platz zuzuweisen. Falls der zugewiesene Platz zu einer höheren Kategorie gehören sollte, ist keine Preisdifferenz zu zahlen, handelt es sich dagegen um einen Platz einer niedrigeren Kategorie, bekommt der Fahrgast den überzahlten Preisunterschied ausgezahlt, unbeschadet der Berechtigung des Fahrgasts, den Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften im betreffenden Bereich auf der Webseite https://www.gnv.it/it/assistenza/contatti/segnalazioni aufzulösen.
3.1 Die Unterbringungen (Kabinen und Sitze) sind vor der Ankunftszeit des Schiffs zu räumen, damit die Ausschiffungsvorgänge in aller Sicherheit erfolgen können.
Die Modalitäten und Zeiten zum Verlassen der Unterbringungen sowie die Angabe der Treffpunkte in den allgemeinen Bereichen werden von der Schiffsleitung mitgeteilt.
3.2 Falls Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität eine behindertengerechte Kabine benötigen, müssen sie der Gesellschaft rechtzeitig Bescheid geben, welche die effektive Verfügbarkeit derselben prüfen muss, um dem behinderten Fahrgast oder dem Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität während der gesamten Fahrtdauer Komfort und Sicherheit bieten zu können, denn diese Kabinen sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können zu diesem Zweck unter der Telefonnummer +39 010/20 94 591 eine spezielle behindertengerechte Kabine buchen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.gnv.it
Art.4 EINSCHIFFUNG:
Die Fahrgäste müssen sich rechtzeitig zur Einschiffung einfinden, und zwar: (i) bei Inlandsfahrten und Fahrten innerhalb der EU muss das Check-in bis spätestens zwei Stunden vor der vorgesehenen Abfahrtszeit des Schiffs für die Fahrgäste mit Fahrzeugen, für Fahrgäste ohne Fahrzeuge spätestens bis zwei Stunde vor Abfahrt erfolgen; (ii) bei Fahrten außerhalb der EU - Schengen muss das Check-in bis vier Stunden vor der vorgesehenen Abfahrtszeit des Schiffs für Fahrgäste mit oder ohne Fahrzeug erfolgen. Wenn ein Fahrgast später als zur betreffenden festgelegten Zeit eintrifft, wird ihm die Einschiffung verwehrt. Nach dem Check-in halten sich die Fahrgäste im Einschiffungsbereich auf, bis der Moment gekommen ist, in dem sie tatsächlich an Bord kommen; es ist nicht gestattet, diesen Bereich zu verlassen.
Die Fahrgäste sind in jedem Fall verpflichtet, sich zu einem angemessenen Zeitpunkt auf den entsprechenden Kanälen (Ticketschalter, Reisebüros, Webseite www.gnv.it) über eventuelle Veränderungen der Abfahrtszeit des Schiffs und des Check-in zu informieren.
4.1 Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität bekommen bei der Einschiffung und während der Wartezeit im Einschiffungsbereich Hinweise, wie sie vom Autoparkplatz auf dem Garagendeck bequemer zu den Aufzügen kommen.
Art. 5 VERPASSTE ABFAHRT:
Falls ein Fahrgast nicht innerhalb der vorstehend angegebenen Zeit zum Check-in kommt oder nicht an Bord des vorgesehenen und auf der Bordkarte angegebenen Schiffs kommt, hat er keinerlei Recht auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des bezahlten Preises, sondern muss den Restbetrag für das Ticket zahlen, sofern er bis dahin nur einen Teil davon bezahlt hatte. Auch in den folgenden Fällen besteht keinerlei Recht auf Rückerstattung: (i) verweigerte Einschiffung aus Sicherheitsgründen, selbst wenn der Fahrgast innerhalb der vorstehend angegebenen Zeiten am Check-in ist; (ii) falls der Fahrgast keine angemessenen Dokumente für die Einschiffung oder Ausschiffung am Zielhafen besitzt; (iii) falls der Fahrgast sich nach dem Check-in nicht rechtzeitig zur Einschiffung begibt; (iv) falls der Name des Fahrgasts nicht mit auf dem Ticket steht; (v) falls der Fahrgast nicht im Besitz eines geeigneten, seine Gesundheit belegenden Dokuments entsprechend den geltenden Gesundheitsprotokollen ist.
Art. 6 RÜCKTRITT UND RÜCKERSTATTUNG:
Ein Rücktritt muss der Gesellschaft vom Fahrgast direkt oder über das Reisebüro innerhalb der nachstehend aufgeführten Fristen mitgeteilt werden. Dabei gelten die folgenden Stornierungsgebühren: ab der Buchung bis 20 Tage vor der Abfahrt 25 %; 19 bis 4 Tage vor der Abfahrt 30 %; 3 Tage bis 2 Stunden vor der Abfahrt 50 %. Im Vorverkauf erworbene Tickets können nicht rückerstattet werden. Die oben genannten Stornierungsgebühren gelten für alle Fahrgast-Tarife, gebuchten Transportmittel und zugehörigen Zusatzkosten und Gebühren. Datum und Uhrzeit der Stornierung müssen vom Unternehmen oder von dem Reisebüro, in dem das Ticket ausgestellt wurde, auf dem Ticket vermerkt werden. Die Berechnung der Fristen erfolgt ab dem auf die Stornierung folgenden Tag bis einschließlich Abfahrtsdatum. Keinerlei Rückerstattung ist möglich, wenn die Stornierung weniger als zwei Stunden vor der vorgesehenen Abfahrt erfolgt oder wenn der betreffende Fahrgast nicht zur festgesetzten Zeit zur Einschiffung kommt, ohne der Gesellschaft im Voraus mitgeteilt zu haben, dass einer der Umstände gemäß Art. 400 ital. Schifffahrtsgesetz eingetreten ist. Bei Stornierung eines bereits geänderten Tickets wird die höhere Stornierungsgebühr berechnet, d.h., dazu wird das Datum, an dem die Änderungen erfolgt sind, berücksichtigt. Ein Ticket kann nicht teilweise storniert werden, die Stornierung gilt für das gesamte Ticket. Dem Fahrgast wird empfohlen, zur Deckung der oben genannten Stornierungsgebühren eine Versicherungspolice abzuschließen.
Zum Sonderpreis ausgestellte Tickets für die Hin- und Rückreise können nur gleichzeitig für die Hinreise und die Rückreise storniert werden.
Ein Passagier, der die gekaufte Reise nicht antritt, hat das Recht auf Rückforderung der Hafengebühren; dazu muss er per Einschreiben mit Rückschein eine schriftliche Anfrage an den Vertragspartner senden: 16148 Genua – Via Balleydier 7.
Die im Vorverkauf erworbenen Tickets können in Bezug auf den in Vorauszahlung geleisteten Anteil und bis zur effektiven Umwandlung in das endgültige Ticket nicht zurückerstattet werden.
6.1
Für Buchungen, vom 28.07.2025 erfolgen, für Reisen bis Dezember 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, 20 % des Ticket-Gesamtpreises* reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
- Bei einer Stornierung durch den Fahrgast fallen folgende Stornogebühren an: (i) 25 % ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 20 Tage vor Abfahrt, (ii) 30 % von 19 bis 14 Tage vor Abfahrt, (iii) 40 % von 13 bis 7 Tage vor Abfahrt, (iv) 100 % von 6 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt und (v) 100 % bei weniger als 2 Stunden vor Abfahrt.
*Für die Albanien-Route bleibt der Vorverkauf bei 10 %.
Die neuen Strafgebühren gelten nicht für die Strecken Albanien, Balearen und Almeria/Nador.
Für Buchungen, die zwischen dem 23.04.2025 und dem 27.07.2025 erfolgen, für Reisen bis Dezember 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, 20 % des Ticket-Gesamtpreises* reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
- Bei Stornierung seitens des Kunden fallen folgende Gebühren an (i) Ab Buchung bis 20 Tage vor Abfahrt: 25% Stornokosten, (ii) bei 19 bis 4 Tagen vor Abfahrt: 30% Stornokosten, (iii) bei 3 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt: 50 % Stornokosten, (iv) bei unter 2 Stunden vor Abfahrt: 100 % Stornokosten.
*Für die Albanien-Route bleibt der Vorverkauf bei 10 %.
Für Buchungen, die zwischen dem 19.02.2025 und dem 22.04.2025 erfolgen, für Reisen bis Dezember 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, 20 % des Ticket-Gesamtpreises* reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
- Bei Stornierung seitens des Kunden fallen folgende Gebühren an (i) Ab Buchung bis 20 Tage vor Abfahrt: 25% Stornokosten, (ii) bei 19 bis 4 Tagen vor Abfahrt: 30% Stornokosten, (iii) bei 3 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt: 50 % Stornokosten, (iv) bei unter 2 Stunden vor Abfahrt: 100 % Stornokosten.
*Für die Marokko-Routen und die Albanien-Route bleibt der Vorverkauf bei 10 %.
Ab 7.04.2025 bis 22.04.2025 beträgt die Anzahlung für Verbindungen nach Algerien 10 % des Gesamtpreises des Tickets.
Für Buchungen, die zwischen dem 12.02.2025 und dem 18.02.2025 erfolgen, für Reisen bis Dezember 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, 20 % des Ticket-Gesamtpreises* reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
- Bei Stornierung seitens des Kunden fallen folgende Gebühren an (i) Ab Buchung bis 20 Tage vor Abfahrt: 25% Stornokosten, (ii) bei 19 bis 4 Tagen vor Abfahrt: 30% Stornokosten, (iii) bei 3 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt: 50 % Stornokosten, (iv) bei unter 2 Stunden vor Abfahrt: 100 % Stornokosten.
*Die Albanien-Route bietet den Vorverkauf weiterhin zu 10%.
Für Buchungen, die zwischen dem 11.12.2024 und dem 11.02.2025 erfolgen, für Reisen bis September 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Flexibilität bei der Planung der Reise dank der Abschaffung der Stornogebühren bis 21 Tagen vor der Abreise. Wenn der Passagier eine Stornierung wünscht: (i) 20 Tage bis 4 Tage vor der Abfahrt 30% Strafgebühr, (ii) 3 Tage bis 2 Stunden vor der Abfahrt 50% Strafgebühr, (iii) weniger als 2 Stunden vor der Abfahrt 100% Strafgebühr.
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, um 30 bis 20 % des Ticket-Gesamtpreises reduzierten Betrag zu zahlen* (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
*Die Albanien-Route bietet den Vorverkauf weiterhin zu 10%.
Für Buchungen, die zwischen dem 27.11.2024 und dem 10.12.2024 erfolgen, für Reisen bis September 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, 20 % des Ticket-Gesamtpreises reduzierten Betrag zu zahlen* (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
- Bei Stornierung seitens des Kunden fallen folgende Gebühren an (i) Ab Buchung bis 20 Tage vor Abfahrt: 25% Stornokosten, (ii) bei 19 bis 4 Tagen vor Abfahrt: 30% Stornokosten, (iii) bei 3 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt: 50 % Stornokosten, (iv) bei unter 2 Stunden vor Abfahrt: 100 % Stornokosten.
*Die Albanien-Route bietet den Vorverkauf weiterhin zu 10%.
Für Buchungen, die zwischen dem 13.11.2024 und dem 26.11.2024 erfolgen, für Reisen bis September 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Flexibilität bei der Planung der Reise dank der Abschaffung der Stornogebühren bis 21 Tagen vor der Abreise. Wenn der Passagier eine Stornierung wünscht: (i) 20 Tage bis 4 Tage vor der Abfahrt 30% Strafgebühr, (ii) 3 Tage bis 2 Stunden vor der Abfahrt 50% Strafgebühr, (iii) weniger als 2 Stunden vor der Abfahrt 100% Strafgebühr.
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, um 30 bis 10 % des Ticket-Gesamtpreises reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
Für Buchungen, die zwischen dem 14.10.2024 und dem 12.11.2024 erfolgen, für Reisen bis September 2025 auf allen von GNV betriebenen Strecken profitiert der Fahrgast von Folgendem:
- Flexibilität bei der Planung der Reise dank der Abschaffung der Stornogebühren bis 14 Tagen vor der Abreise. Wenn der Passagier eine Stornierung wünscht: (i) 13 Tage bis 4 Tage vor der Abfahrt 30% Strafgebühr, (ii) 3 Tage bis 2 Stunden vor der Abfahrt 50% Strafgebühr, (iii) weniger als 2 Stunden vor der Abfahrt 100% Strafgebühr.
- Besteht die Möglichkeit, das Ticket in der Modalität „Vorverkauf“ zu kaufen und hier einen geringeren, um 30 bis 10 % des Ticket-Gesamtpreises reduzierten Betrag zu zahlen (Mindestbetrag 50,00 €). Der Vorverkauf kann nicht verändert oder storniert werden und falls keine Bestätigung der Abfahrt erfolgt, führt dies zum Verlust des angezahlten Betrages. Ein Erlass der Stornierungsgebühr ist nur möglich, wenn der Kauf im Vorverkauf innerhalb der Gültigkeitsfrist für die kostenlose Stornierung erfolgt; die Regelungen für die Stornierung der endgültigen Tickets sind den zum Zeitpunkt der Umwandlung gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen unterworfen.
6.2 Die Bedingungen gemäß 6.1 können nach dem 8.11.2021 nach vorheriger Mitteilung im betreffenden Bereich der Webseite https://www.gnv.it/de/stornierungsbedingungen/stornierungsbedingungen .
6.3 Der Rabattcode für die „Caring“-Aktion, der am 11.07.2024 verschickt wurde, gilt nicht für Buchungen im Rahmen der Aktionen: Black Friday 2024, Cyber Week 2024 und Valentinstag 2025.
Art. 7 ÄNDERUNGEN:
Für Änderungen am Ticket ist keine feste Gebühr zu zahlen, sondern nur die eventuelle Anpassung von Gebühren und Bunkerzuschlag, d.h. des Betrages, der im Vorfeld festgelegt und veröffentlicht wurde, sowie eventuelle Preisdifferenzen, falls die Änderung zu einem höheren als dem ursprünglichen Tarif führt: Für den Umtausch des Tickets wird eine Gebühr in Höhe von (i) € 30,00 auf den Linien von/nach Marokko und auf den Linien von/nach Genua-Barcelona, Genua-Tunis, Civitavecchia-Tunis und Palermo-Tunis erhoben und (ii) 25 € auf den nationalen italienischen Kabotagelinien (z.B. Genua-Palermo, Genua-Porto Torres, Genua-Olbia, Civitavecchia-Palermo/Termini Imerese,Civitavecchia-Olbia, Neapel-Palermo//Termini Imerese); Für die Routen von Bari nach Durrës und von Valencia/Barcelona auf die Balearen werden keine Gebühren für die Ticketrückgabe erhoben. Tickets zum Sonderpreis für Hin- und Rückreise können nur gleichzeitig unter Anrechnung der festen Gebühren auf beide Tickets storniert werden. Wenn der Check-in bereits im Gange ist, dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Für Tickets, die zu besonderen und/oder Spezialbedingungen ausgestellt wurden, ist keinerlei Änderung zulässig. Keinerlei Änderung des ausgestellten Tickets berechtigt zur Rückerstattung, während die Differenz zum geänderten Ticket zu zahlen ist, wenn die Änderung zu einer höherpreisigen Unterbringung und/oder einem höheren Preis führt. Tickets können über die Webseite www.gnv.it, das Contact Center oder ein autorisiertes Reisebüro geändert werden. Im Vorverkauf erworbene Tickets können nicht geändert werden, es sei denn, dies erfolgt nach ihrer Umwandlung in endgültige Tickets und der entsprechenden Zahlung des Restbetrages.
Art. 8 VORZEITIGE/VERSPÄTETE ABFAHRT ODER ANKUNFT - GESTRICHENE ABFAHRT - ROUTENÄNDERUNGEN:
Der Fahrgast hat sich vor der Überfahrt zu vergewissern, dass keine Änderungen der auf der Fahrkarte ausgewiesenen Abfahrts- und Ankunftszeiten eingetreten sind. In den vom italienischen Schifffahrtsgesetz (Codice della Navigazione) vorgesehenen Fällen und im Falle objektiver Notwendigkeit und/oder höherer Gewalt ist die Gesellschaft berechtigt, angekündigte Abfahrten zu streichen, hinzuzufügen oder Anlegestellen auszulassen. Ebenfalls können die Überfahrt von einem anderen Hafen ausgehen, das Schiff einer anderen Linie zugewiesen werden, die Abfahrzeiten vorverlegt oder verzögert und das Schiff gewechselt werden. Wenn der Fahrgast auf eine durch einen anderen Beförderer betriebene Reise umgebucht wird und ein von diesem ausgestelltes Ticket erhält, gelten für die Beförderung die Allgemeinen Bedingungen des tatsächlichen Beförderers.
8.1 Bei verspäteter Abfahrt stehen dem Fahrgast unbeschadet der in Art. 20 derselben Verordnung behandelten Freistellungen alle in den Art. 16, 17 und 18 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 verankerten Rechte und Serviceleistungen zu.
8.2 Bei verspäteter Ankunft im Zielhafen stehen dem Fahrgast unbeschadet der in Art. 20 derselben Verordnung behandelten Freistellungen alle in den Art. 16, 17 und 18 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 verankerten Rechte und Serviceleistungen zu:
finanzielle Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises für eine Verspätung von mindestens:
i. zwei (2) Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von vier bis acht Stunden;
ii. drei (3) Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von acht bis vierundzwanzig Stunden;
iii. sechs (6) Stunden bei einer planmäßigen Fahrtdauer von mehr als vierundzwanzig Stunden.
Beträgt die Verspätung bei der Ankunft mehr als das Doppelte der oben angegebenen Zeiten, so beträgt die Entschädigung 50 % des Fahrpreises.
8.3 Bei Streichung einer Überfahrt bzw. einer langen Verspätung haben die Fahrgäste ein Anrecht auf Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Diese Bestimmungen gelten je nach Dauer der vorgesehenen Verspätung und der Entfernung zum Bestimmungshafen. Ferner hat der effektive Beförderer bei Bedarf sowohl für die Unterbringung im Hotel (oder an Bord des vor Anker liegenden Schiffs) als auch für die Beförderung vom Hafen zur Unterkunft zu sorgen. Der Beförderer hat die Fahrgäste im Hinblick auf die vorbereiteten Erfrischungen, die Beförderung und Unterbringung im Hotel (oder an Bord eines anderen Schiffs) zu informieren.
8.4 Der Kapitän ist in den vom italienischen Schifffahrtsgesetz (Codice della Navigazione) vorgesehenen Fällen und bei objektivem Bedarf und/oder höherer Gewalt berechtigt, auch ohne Lotse weiterzufahren, unter jedem Umstand andere Schiffe abzuschleppen oder Hilfe zu leisten, die Route beliebig lange und zu jedem seinen Pflichten als Kapitän entsprechenden Zweck in jede beliebige Richtung zu verlegen, so wie es vom italienischen Schifffahrtsgesetz (Codice della Navigazione) und den internationalen Konventionen vorgesehen ist. In diesem Sinne kann er vor und nach der Abfahrt jeden Hafen anfahren, auch außerhalb der Schiffsroute und in entgegengesetzter Richtung oder über die übliche Route hinaus, rückwärts oder vorwärts in jeder Reihenfolge zu jedem Zweck und auch beliebig oft, ebenso wie er den Fahrgast und sein Fahrzeug auf jede andere den Bestimmungshafen anfahrende Fähre bzw. ein entsprechendes, derselben oder einer anderen Gesellschaft gehörendes Beförderungsmittel verlegen kann.
8.5 Der Beförderer haftet unter Beachtung der Bestimmungen der Artikel 402, 403, 404 und 408 des italienischen Schifffahrtsgesetzes (Codice della Navigazione) und der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 gegenüber dem Fahrgast keinesfalls für aus der Verspätung bzw. der unterlassenen Beförderung entstandene Schäden, falls diese auf unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt, widrige Witterungs- und Seeverhältnisse, Streiks, technische Defekte höherer Gewalt oder andere ihm nicht zuzuschreibende Ursachen zurückzuführen ist.
8.6 Für Reklamationen und Entschädigungsanträge, die sich auf Unannehmlichkeiten, Verspätungen oder Annullierungen von Reisen beziehen, kann der Kunde Grandi Navi Veloci kontaktieren, indem er auf der Internetseite www.gnv.it im Bereich „Reklamationen“ das dafür vorgesehene Online-Formular ausfüllt. Alternativ können die Antragsteller an Grandi Navi Veloci SpA, Customer Care, Via Balleydier 7, 16149 Genua (Italien) schreiben oder ein Fax an die Nummer +39 010 5509302 richten. Beim Antragsteller muss es sich um einen der Fahrgäste handeln. Die Antragsteller müssen ihren Namen, die Kontaktdaten, die Ticketnummer und die Details der betroffenen Fahrt angeben. Die Schadensersatzansprüche können nur die in der Buchung erwähnten Personen betreffen.
8.6.1 Beschwerden in Bezug auf Fracht, Fahrzeuge und Personenschäden werden von der Rechtsabteilung, Streitigkeiten & Versicherungen bearbeitet, an welche die betroffenen Personen per Post an die Adresse Grandi Navi Veloci S.p.A., „Legale Contenzioso & Assicurazioni“, Via Balleydier 7 – 16149 Genova (Italia).
Außerdem werden die Passagiere darüber informiert, dass jeder Mitgliedsstaat eine oder mehrere Behörden zur Ausführung der Verordnung 1177/2010 (Webseite http://www.autorita-trasporti.it /) ernannt hat.
8.7 Das Recht auf Entschädigung des Fahrgasts infolge einer Verspätung bzw. auf Stellen eines Entschädigungsantrags verfällt, wenn es nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem die Serviceleistung erbracht wurde bzw. hätte erbracht werden sollen, beim Fahrgastservice geltend gemacht wird. Bei jeglicher Reklamation in Verbindung mit der Geltendmachung von Fahrgastansprüchen steht der Fahrgastservice zur Verfügung, den Sie durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen Online-Formulars auf der Internetseite www.gnv.it im Bereich „Reklamationen“ über den Link https://www.gnv.it/it/assistenza/contatti/segnalazioni oder per Fax an die Nummer +39 010.5509302 erreichen.
Art. 9 EIN- UND AUSSCHIFFUNG VON FAHRZEUGEN:
Die Fahrzeuge werden gemäß einer vom Kapitän und/oder seinen Mitarbeitern sowie beauftragten Personen bestimmten Reihenfolge zur Einschiffung aufgerufen. Die Einschiffung der Fahrzeuge, einschließlich deren Unterbringung am zugeteilten Platz an Bord des Schiffs (jedes Fahrzeug muss mit angezogener Handbremse und eingelegtem Gang geparkt werden), die Ausschiffung sowie die eventuelle Überführung des Fahrzeugs vom Parkplatz auf das Schiff und/oder die eventuelle Überführung des Fahrzeugs vom Schiff auf den Parkplatz erfolgen stets auf Risiko und Gefahr des Fahrgasts, mit Ausnahme eventuell nachgewiesener Mängel an den Ortsverhältnissen bzw. des Schiffs. Der Fahrgast haftet ferner alleinverantwortlich für eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug, den in diesem verwahrten Waren und Gepäck, an der eigenen Person sowie an anderen im Fahrzeug anwesenden Personen. Der Fahrgast ist auch verantwortlich für eventuelle Schäden, die Dritten, an deren Fahrzeugen, Waren oder Gepäck (Bestimmungen von Art. 412 ital. Schifffahrtsgesetz ausgenommen) entstanden sind. Während der Einschiffung/Ausschiffung dürfen nur die Fahrer die Garage betreten; die anderen Passagiere müssen durch die Fußgängereingänge ein- und aussteigen. Bei Nichteinhaltung übernimmt die Gesellschaft keine Verantwortung für Schäden an Gegenständen oder Personen. Das Fahrzeug wird vom Beförderer einschließlich etwaiger Anhänger und/oder Wohnwagen samt Inhalt als eine einzige Ladeeinheit ohne Wertdeklaration angenommen. Infolgedessen kann die eventuelle Haftung des Beförderers bei Verlust des Fahrzeugs und/oder Schäden daran die im Art. 423 des italienischen Schifffahrtsgesetzes (Codice della Navigazione) angegebene Grenze nicht überschreiten, außer im Falle von Vorsatz oder schwerer Schuld. Fahrgäste, die den Wert ihres mitgeführten Fahrzeugs deklarieren wollen, müssen dies vor der Reservierung schriftlich tun; der Beförderungspreis richtet sich nach dem erklärten Wert.
Der Fahrgast ist verpflichtet, bei der Buchung die korrekten Maße (äußere Abmessungen inklusive beispielshalber Dachgepäck), den Fahrzeugtyp und das amtliche Kennzeichen anzugeben. Sollten die erklärten Abmessungen nicht stimmen, werden die entsprechenden Tarifdifferenzen und die „Bearbeitungsgebühr“ für die Umbuchung in Rechnung gestellt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Einschiffung für Fahrzeuge, die den im Buchungsvorgang gemachten Angaben nicht entsprechen, abzulehnen. Dies gilt auch bei Nichtverfügbarkeit entsprechender Garagenplätze auf dem Schiff.
Über mit Autogas betriebene Fahrzeuge muss bei der Einschiffung das Personal verständigt werden. Sie werden in einem speziellen Bereich der Garage des Schiffs geparkt.
Gemäß der vom Verkehrsministerium der Algerischen Republik herausgegebenen Verfügung Nr. 771 DGMMP vom 17. April 2025 teilen wir Ihnen mit, dass es in der Sommersaison 2025 (vom 15. Juni bis 15. September) für die folgenden Fahrzeuge verboten ist, in den Häfen von Algier und Oran an Land zu gehen:
Für den Export bestimmte Neufahrzeuge mit einer Zulassung von weniger als drei Jahren ;
- Lieferwagen;
- Fahrzeuge mit mehr als sieben Sitzplätzen.
Die Einhaltung dieser Bestimmung ist für alle Passagiere verpflichtend.
Gemäß der Bestimmung Nr. 937 DGMMP vom 06. Mai 2025 des Verkehrsministeriums der Republik Algerien, mit der die vorherige Bestimmung Nr. 1522/SDTMAA/DMM/DGMMP/SG/MT-2025 vom 17.4.2025 teilweise geändert wurde, teilen wir Ihnen mit, dass in der Sommersaison 2025 (vom 15. Juni bis 15. September) Fahrzeuge mit mehr als sieben Sitzplätzen, die nicht für den Export bestimmt sind, ausnahmsweise für kinderreiche Familien zur Beförderung zugelassen sind.
Gemäß der Verfügung Nr. 1539 DGMMP vom 18. Juni 2025, erlassen vom Verkehrsministerium der Demokratischen Volksrepublik Algerien, und unter Bezugnahme auf die vorherige Verfügung Nr. 1522/SDTMAA/DMM/DGMMP/SG/MT-2025 vom 17. April 2025, wird mitgeteilt, dass in der Sommersaison 2025 (vom 15. Juni bis 15. September) das Ausschiffen von gewerblichen Lieferwagen in den Häfen von Algier und Béjaia nicht gestattet ist.
Der Fahrgast, der ein elektrisch betriebenes Fahrzeug an Bord bringen möchte, ist verpflichtet, das Contact Center der Reederei bereits bei der Buchung und in jedem Fall vor Reiseantritt darüber zu informieren.
Die Reederei behält sich das Recht vor, die Mitnahme solcher Fahrzeuge zu verweigern, wenn das für die Reise vorgesehene Schiff nicht zertifiziert oder für deren Transport geeignet ist, gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften.
Unterbleibt die Mitteilung durch den Fahrgast, ist die Reederei von jeglicher Haftung befreit, und die Verladung des Fahrzeugs wird verweigert, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht – mit Ausnahme der nicht genutzten Fahrzeuggebühr.
Art. 10 VOM FAHRGAST EINZUHALTENDE BESTIMMUNGEN:
Der Fahrgast hat sich an die italienischen und ausländischen Bestimmungen, die Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen, die auf der Webseite www.gnv.it veröffentlicht und in den GNV Verkaufspunkten ausgehängt sind, sowie an die vom Kapitän gegebenen Anweisungen zu halten. Ferner haftet der Fahrgast gegenüber der Gesellschaft für alle Gesetzesübertretungen, Belästigungen sowie Bußgelder und Kosten, die der Gesellschaft durch sein Verschulden von Hafen-, Zoll-, Gesundheits- oder anderen Behörden jedweden Landes auferlegt werden. Bei Eintreten eines Notfalls müssen sich die Fahrgäste dem Kapitän und den Schiffsoffizieren zur Verfügung stellen und den Anweisungen und Vorschriften, die sie erhalten, diszipliniert folgen. Entsprechend Vorstehendem behält sich die Gesellschaft GNV das Recht vor, Anzeige gegen Fahrgäste zu erstatten, die sich oben genannter Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, sollten diese Anlass zur Vermutung einer Straftat oder für eine Disziplinarstrafe entsprechend der geltenden Gesetzgebung geben.
10.1 Der Fahrgast ist auch verpflichtet, sich an das vom Beförderer verhängte Rauchverbot in den entsprechend gekennzeichneten Innenräumen zu halten.
10.2 Die Fahrgäste haben sich vor der Einschiffung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten bei den zuständigen Polizeibehörden zu vergewissern, dass ihre Ausweisdokumente und die Zulassungsdokumente ihrer mitgeführten Fahrzeuge für die Einreise in das Ausschiffungsland geeignet und noch gültig sind. Fahrgäste, die von der Grenzpolizei und/oder der Gesellschaft an der Ein- bzw. Ausschiffung gehindert werden, weil sie die erforderlichen Ausweisdokumente nicht besitzen, haben keinerlei Anspruch auf Entschädigung vonseiten der Gesellschaft. Diese behält sich das Recht vor, sich gegenüber dem jeweiligen Fahrgast für eventuell auf diesen Umstand zurückzuführende Kosten und/oder Bußgelder schadlos zu halten.
Der Fahrgast haftet für sämtliche von ihm bzw. von mit ihm reisenden Personen oder Tieren verursachte Schäden an der Einrichtung des Schiffs, dessen Teilen und Zubehörteilen sowie Ausrüstungen ebenso wie an anderen Fahrgästen, am angestellten Personal des Beförderers oder dessen Hilfskräften.
Der Fahrgast kann zum Zeitpunkt der Buchung auch den an Bord befindlichen Transporter oder Transporter als „Begleitfahrzeug“ buchen, sofern dieses Fahrzeug nicht zum Gütertransport oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
Sollte der Fahrgast die Reisesicherheit an Bord gefährden, andere Fahrgäste und die Besatzung belästigen oder sich so verhalten, dass er andere in Verlegenheit bringt oder die Besatzung an der Abwicklung ihrer Tätigkeiten hindert oder sollte er sich nicht an die Anweisungen des Kapitäns und von dessen Beauftragten in Bezug auf Bordverhalten oder Einhaltung der Verfahren halten, so können ihm Maßnahmen auferlegt werden, die sein Verhalten verhindern bzw. einschränken. Dies können auch gesetzlich vorgesehene Zwangsmaßnahmen und die Ausschiffung bzw. die Verweigerung der Beförderungsfortführung sein.
Grandi Navi Veloci behält sich das Recht vor, Passagiere, die bei früheren Gelegenheiten gegen die Vorschriften von Absatz 10.4 der Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen verstoßen haben, nicht an Bord zu lassen.
Art 11 BEFÖRDERUNG VON ALLEIN REISENDEN MINDERJÄHRIGEN:
Fahrgäste unter 14 Jahren dürfen nicht allein reisen. Sie unterliegen der ständigen Aufsichtspflicht vonseiten der Eltern und/oder Erwachsenen mit Aufsichtspflicht und dürfen sich nur in Begleitung auf dem Schiff bewegen. Der Beförderer haftet keinesfalls für auf die Nichtbeachtung dieser Vorschrift zurückzuführende Schäden an Minderjährigen. Wenn die/der Minderjährige in Begleitung anderer Personen reist, muss sie/er über eine Erklärung verfügen, die den Beförderer jeder Haftung enthebt und mit der die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erklären, die/den Minderjährige/n einer benannten Person anzuvertrauen, die in jeder gesetzlichen Hinsicht für sie/ihn verantwortlich ist. Dieser Erklärung muss die Fotokopie eines gültigen Personalausweises von jeder erklärenden Person beiliegen. Der Passagier ist verpflichtet, für sämtliche Dokumente zu sorgen, die vom Zielland gefordert sind. Der Beförderer übernimmt keinerlei Verantwortung für den Fall, dass diese Dokumente von den Behörden im Zielhafen als unzureichend erachtet werden. Reisen Minderjährige in Begleitung von nur einem Elternteil, ist für Reisen ins Ausland die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und/oder Vormunds erforderlich.
11.1 Bei Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten, die den Beförderer jeder Haftung enthebt, dürfen minderjährige Fahrgäste zwischen 14 und 18 Jahren alleine reisen.
Art. 12 GESUNDHEITSZUSTAND DES FAHRGASTS:
Der Kapitän ist befugt, Fahrgästen die Überfahrt zu untersagen, die sich in einem solchen körperlichen oder geistigen Zustand befinden, dass sie nach Ermessen des Kapitäns oder der Gesellschaft nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten, ebenso wie jedem Fahrgast, der unter dem Einfluss von Drogen, Halluzinogenen, Alkohol oder einer Krankheit steht, sodass sein Zustand eine Gefahr für ihn selbst oder für die Sicherheit der anderen Passagiere darstellen könnte. In allen genannten Fällen hat der Fahrgast keinerlei Anspruch auf Schadenersatz und ist für Schäden am Schiff, dessen Einrichtungen und Ausrüstungen sowie an Dritten und Gegenständen von Dritten verantwortlich. Die Aufnahme des Fahrgasts an Bord durch die Gesellschaft kann keinesfalls als Verzicht auf deren Recht angesehen werden, ihre Vorbehalte in Bezug auf den Zustand des Fahrgasts zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen, unabhängig davon, ob dieser von der Gesellschaft bereits bei der Einschiffung und/oder Abfahrt der Fähre erkannt wurde.
12.1 Wenn der Kapitän, auch auf Empfehlung des Schiffsarztes, der Meinung ist, dass die Anwesenheit des Passagiers an Bord aus jedwedem begründeten Motiv ein Risiko für diesen selbst oder für die anderen Passagiere darstellen könnte, ist er berechtigt, die Ausschiffung des Passagiers in jedwedem Hafen anzuordnen. Auch bei dieser Maßnahme hat der Passagier keinerlei Entschädigungs- und/oder Schadenersatzanspruch gegenüber der Gesellschaft und/oder dem Beförderer für die vom Kapitän getroffenen Entscheidungen.
Art.13 FAHRGÄSTE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN:
Der Transport von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, Behinderungen, Krankheiten oder anderen besonderen Bedürfnissen muss durch die Vorlage von Dokumenten, die das Recht auf diese Unterstützung bestätigen, mitgeteilt werden, vorzugsweise zwischen 5 Tagen und 48 Arbeitsstunden vor der geplanten Abfahrt, indem das Formular unter folgendem Link ausgefüllt wird: Unterstützung und Informationen Fähren. In besonderen Fällen muss der Antrag spätestens 5 Arbeitstage vor der Abfahrt eingereicht werden, da das Schiff nicht über das Personal und/oder die Einrichtungen verfügt, um individuelle Ersatzleistungen, Unterstützung, Pflege oder ähnliche Dienstleistungen für Passagiere bereitzustellen. Jegliche an Bord angebotene Unterstützung für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen wird kostenlos bereitgestellt. Passagiere, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen, müssen diese selbst mitbringen. An Bord verfügbare Geräte werden bis zur Erschöpfung des Bestandes angeboten, vorbehaltlich der Ausfüllung des entsprechenden Formulars.
13.1 SCHWANGERE FRAUEN: Frauen, die wissen, dass sie schwanger sind, sind verpflichtet, den Kapitän vor dem Anbordkommen darüber zu benachrichtigen. Bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft ist nach Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats ein ärztlicher Befund, der die Eignung zur Seereise bescheinigt, mitzubringen und dem Schiffsoffizier auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss die Passagierin eine Haftungsausschlusserklärung ausfüllen, die entweder von der Website www.gnv.it heruntergeladen werden kann oder an den Ticketschaltern von GNV oder im GNV Contact Center (Tel +39 010 2094591) erhältlich ist. In allen anderen Fällen muss die Passagierin über eine ärztliche Bescheinigung verfügen, die ihre Reiseeignung unabhängig vom Schwangerschaftsmonat bestätigt. Davon unangetastet bleibt in jedem Fall das freie Ermessen des Kapitäns gemäß vorstehendem Art. 12.
Art. 14 EXPLOSIVE, ENTFLAMMBARE UND GEFÄHRLICHE STOFFE:
Dem Fahrgast ist es strengstens verboten, im Gepäck oder im Fahrzeug Industrieabfälle oder explosive bzw. entflammbare oder andere die Sicherheit des Schiffs, der Ladung oder der anderen Fahrgäste und Besatzungsmitglieder gefährdende Stoffe mitzuführen. Bei festgestellter Nichtbeachtung dieses Verbots ist der Kapitän zur Beschlagnahmung oder Vernichtung dieser Stoffe berechtigt, ohne dass dem Fahrgast hieraus irgendein Schadenersatzanspruch entsteht. Der Fahrgast haftet ferner für alle Folgen, die die Nichtbeachtung dieses Verbots nach sich zieht.
14.1 Es ist strengstens verboten, auf dem Schiff Gas- oder Elektrokocher, Bügeleisen oder irgendeine Art von Gerät mit offener Flamme zu betreiben. Im Fall der Beschlagnahmung derartiger Geräte werden diese nicht zurückgegeben und es besteht diesbezüglich keinerlei Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Beförderer. Die Schiffsleitung ist berechtigt, diese Geräte an sich zu nehmen und von Bord zu entfernen; sie behält sich das Recht vor, bei der zuständigen Behörde entsprechend Anzeige zu erstatten. Ferner steht dem Beförderer das Recht zu, für sämtliche Beeinträchtigungen und/oder Schäden am Schiff und/oder an der Besatzung Schadensersatzforderungen zu erheben.
Art. 15 WAFFEN:
Bei der Einschiffung sind die Fahrgäste dazu verpflichtet, alle in ihrem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen bzw. Feuerwaffen an den Kapitän zu übergeben. Bei Nichtbeachtung werden die Waffen beschlagnahmt und der Inhaber bei der zuständigen Justizbehörde angezeigt.
Art. 16 GEPÄCK:
Das dem Beförderer nicht übergebene Gepäck darf ausschließlich persönliche Gegenstände des Fahrgasts umfassen. Wertgegenstände, Schmuckstücke, Bargeld, Reiseschecks usw. können in den Sicherheitsfächern des Schiffs hinterlegt oder, falls solche nicht vorhanden sein sollten, in versiegelten Beuteln dem Bordkommissar übergeben werden, der ohne Prüfung des Beutelinhalts eine Quittung ausstellt. Sollte sich herausstellen, dass es sich beim dem Beförderer übergebenen Gepäck nicht um persönliche Gegenstände handelt, ist der Fahrgast zur Entrichtung des dreifachen Beförderungstarifs für die Gegenstände und zu möglichen Schadenersatzleistungen verpflichtet. Es gilt außerdem als vereinbart, dass sich die Haftung des Beförderers auch in Bezug auf ihm nicht übergebene Gepäckstücke und Gegenstände auf den eventuell vom Fahrgast schriftlich erklärten Wert beschränkt, und dies nur, wenn der Fahrgast den entsprechend höheren Frachtpreis entrichtet hat. Andernfalls gilt die von Art. 412 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes (Codice della Navigazione) festgelegte Grenze.
16.1 Als gebührenfreies Handgepäck sind lediglich zwei Gepäckstücke mit persönlichen Gegenständen (nur Kleidung) zulässig. Auf den Routen von und nach Tunesien können zusätzliche Handgepäckstücke gegen Entrichtung von Euro 15,00 pro Stück in einem Container verstaut werden.
16.2 Weiteres, bei der Einschiffung nicht auf dem Autodach transportiertes Gepäck (gebrauchter Hausrat, gebrauchte Elektrogeräte, Gebrauchtmöbel usw.) kann auf den Routen von und nach Tunesien gegen Entrichtung von Euro 30,00 pro Stück in einem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Container verstaut werden. Die Einfuhr von nicht den EWG-Richtlinien entsprechenden Elektrohaushaltsgeräten aus Tunesien und/oder Marokko ist nicht gestattet.
Art. 17. VERLUST UND/ODER TRANSPORTSCHÄDEN AN GEPÄCK, PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN ODER AM FAHRZEUG
Verluste und/oder Transportschäden an Gepäck, persönlichen Gegenständen oder am Fahrzeug des Passagiers sind – bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruchs – im Falle von augenscheinlichem Verlust oder Schaden im Augenblick der Rückgabe vom Fahrgast der Schiffsleitung, den Agenten bzw. den Offizieren der Gesellschaft am Ausschiffungshafen zu melden oder im Falle von nicht augenscheinlichem Verlust oder Schaden innerhalb von drei Tagen ab Rückgabe. Im Falle von Verlust bzw. Schäden an nicht vom Fahrgast dem Beförderer übergebenen Gepäckstücken und Gegenständen haftet Letzterer nur, wenn der Fahrgast sein Verschulden beweisen kann. Der Beförderer kann keinesfalls für Schäden bzw. Verluste, die auf wandalische bzw. vorsätzliche Handlungen von Dritten zurückzuführen sind, haftbar gemacht werden.
Art. 18 HAUSTIERE:
Die Beförderung von kleinen, vom Fahrgast mitgeführten Haustieren (Hunde, Katzen etc., wie sie in der Verordnung (EU) 576/2013 Anhang I Teil A definiert sind, ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass sie über ein Gesundheitszeugnis verfügen, an der Leine und mit Maulkorb gehalten werden und dass für sie ein entsprechendes Ticket gelöst wurde. Wie von Verordnung (EU) 576/2013 Artikel 5 festgelegt, können maximal 5 Haustiere (der in Anlage I Teil A aufgeführten Arten) mit der Besitzerin/dem Besitzer oder einer von dieser/m autorisierten Person reisen. Zur Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften müssen die von der Gesellschaft akzeptierten Haustiere in speziellen Haustierkabinen (höchstens zwei Tiere pro Kabine) oder im Hunde- oder Katzenraum reisen. Die Person, die mit ihrem Haustier reist, muss ein Ausweisdokument mit sich führen, das für jedweden Transport nichtkommerzieller Art vorgesehen ist. Passagiere, welche die Haustierkabinen nutzen, sind für die gesamte Reisedauer für das Verhalten ihres Tieres verantwortlich. Der Aufenthalt der Tiere in den allgemeinen Bereichen ist verboten. Ihnen steht zum Spazierengehen ein spezieller Außenbereich zur Verfügung, wo sie mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden können. Eine teilweise Ausnahme zu Genanntem stellt der Zugang von blinden Fahrgästen in Begleitung von Blindenhunden sowie von Hunden des Zivilschutzes, die über eine entsprechende Bescheinigung verfügen und im Dienst sind, zu den Räumlichkeiten des Schiffs dar. Die Fahrgäste haften für alle eventuell von ihren Tieren verursachten Sach- oder Drittschäden. Der Beförderer haftet weder für die eventuelle Beschlagnahmung noch Beseitigung von Tieren durch Gesundheitsbehörden am Ein-/Ausschiffungshafen noch für Schäden an den Tieren oder ihren Tod durch deren Weglaufen, Verlorengehen oder Sterben während der Beförderung bzw. während der Ein- oder Ausschiffung, es sei denn, es läge ein Fall von Vorsatz und/oder Schuld seitens des Beförderers vor. Der Fahrgast ist in jedem Fall zu einem angemessenen Verhalten und der entsprechenden Sorgfalt verpflichtet, um derartige Probleme zu vermeiden und/oder ihnen vorzubeugen. Der Fahrgast ist ebenso verpflichtet sicherzustellen, dass die beförderten Tiere ordnungsgemäß über alle Gesundheitszeugnisse verfügen, die zum Reisezeitpunkt von den geltenden Vorschriften für die An- und Abreise im Zielhafen verlangt werden. Die Gesellschaft GNV leistet keine Entschädigung für Fahrgäste, denen von der Grenzpolizei, der Gesundheitsbehörde bzw. von der Gesellschaft selbst die Ein- und/oder Ausschiffung nicht genehmigt wird, weil sie nicht über die geeigneten Gesundheitszeugnisse für ihr Haustier verfügen.
Art. 19 ANGABEN ZU DEN FAHRGÄSTEN:
Die Passagiere sind verpflichtet, einen eventuellen Bedarf an Hilfeleistungen oder besonderer Pflege gemäß Art. 13 bei der Einschiffung anzugeben.
Ferner sind die Fahrgäste schon bei der Buchung zur Angabe ihrer Personalien verpflichtet, darunter: vollständiger Vor- und Nachname [gemäß ital. Ministerialdekret 83/T 20/6/2007 des ital. Verkehrsministeriums], Geburtsdatum, Geschlecht, Altersgruppe (Kleinkind, Kind, Erwachsener). Der Fahrgast ist verpflichtet, eventuelle nach der Buchung eingetretene Personalienänderungen bei der Einschiffung zu melden. Die personenbezogenen Daten werden gemäß ital. Gesetzesverordnung Nr. 251 vom 13.10.1999 in Umsetzung der Richtlinie CEE 98/41 vom 18.06.1998 sowie den entsprechenden Regelungen zur Anwendung des ISPS Codes zur Bekämpfung von terroristischen Handlungen und in Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in Sachen Datenschutz sowie der ital. Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 in Sachen Datenschutz erhoben.
Bei der Buchung wird der Passagier um seine Handynummer und E-Mail-Adresse gebeten. Eventuelle Streichungen und/oder Änderungen werden dem Fahrgast an die bei der Reservierung genannte Telefonnummer mitgeteilt (auch per SMS). GNV übernimmt keine Verantwortung für die Nichterreichbarkeit des Fahrgasts bei nicht angegebener, nicht erreichbarer oder fehlerhafter Telefonnummer.
Wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 ist die Einreise nach Tunesien nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich, der noch mindestens drei Monate gültig sein muss.
Der Beförderer ist berechtigt, die ihm vom Fahrgast zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken zu verwenden:
zur Platzreservierung und/oder Ticketausstellung;
- für die Beförderung und damit verbundene Serviceleistungen;
- zur Buchhaltung, Fakturierung, Prüfung;
- zum Prüfen und Kontrollieren der Kreditkarten und anderer Zahlungskarten;
- für Mitteilungen zur erworbenen Überfahrt (z. B. bei Fahrplanänderungen und/oder Streichungen);
- zu Einwanderungskontrollen;
- zu gesetzlichen, verwaltungs-, gesundheits- und sicherheitsspezifischen Kontrollzwecken;
- für Marketing und Marktforschung, statistische Analysen, zur Entwicklung neuer Serviceleistungen (die nur mit Zustimmung des Fahrgasts getätigt werden oder in Bezug auf die der Beförderer dem Fahrgast die Möglichkeit gibt, diese abzulehnen).
Der Fahrgast berechtigt den Beförderer, die mitgeteilten Daten ausschließlich zu den oben genannten Zwecken zu nutzen bzw. sie, sofern erforderlich, an nachstehende Personen/Einrichtungen weiterzuleiten:
- an Hafenagenturen und Verkaufsagenturen des Beförderers, beschränkt auf die Ausführung der Serviceleistungen in Verbindung mit der gekauften Fahrt;
- an Staatsverwaltungen und öffentliche Behörden, sofern dies in Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich ist.
Art. 20 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND:
Der Beförderungsvertrag für Fahrgäste, ihr Gepäck und die mitgeführten Fahrzeuge unterliegt dem italienischen Schifffahrtsgesetz (Codice della Navigazione), der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, dem SOLAS-Übereinkommen und der italienischen Gesetzgebung. Für Streitigkeiten jeglicher Art, die sich aus der Auslegung und/oder der Ausführung des Beförderungsvertrags ergeben, ist ausschließlich das vom Kläger gewählte Gericht am Wohnort oder Sitz des Beklagten zuständig. Sollte der Fahrgast in Italien ansässig und im Sinne der geltenden italienischen Gesetzgebung als Verbraucher eingestuft sein, ist ausschließlich der Gerichtsstand an dessen Wohnort oder gewähltem Zustellungsort zuständig.

MOBY – ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR PASSAGIERE UND MITGEFÜHRTE + FAHRZEUGE - GÜLTIG AB 16.03.2026
Die folgenden allgemeinen Beförderungsbedingungen liegen in allen Büros der Moby S.p.A, der Moby Lines Europe GmbH und in Reisebüros aus. Mit dem Begriff „Passagier” ist jede Person gemeint, die gemäß den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste und mitgeführte Fahrzeuge befördert wird. Der Passagier ist verpflichtet, sich an die Vorschriften der italienischen und ausländischen Gesetze sowie an die Vorschriften des Beförderers (sowohl des beauftragenden als auch des durchführenden Beförderungsunternehmens) und an die Anweisungen der Schiffsführung zu halten. Ist das Beförderungsunternehmen (Auftraggeber und/oder tatsächlicher Beförderungsanbieter) „Moby S.p.A.“, ist für Meldungen oder Beschwerden das Formular auf der Website www.mobylines.de auszufüllen oder das entsprechende Formular (zum Download auf der Website www.mobylines.de) an die Adresse MOBY Lines Europe GmbH, Philipp-Försch-Str. 9b, 55257 Budenheim oder Moby S.p.A - Via Larga, 26 - 20122 Milano zu senden. Eventuelle Rückerstattungen des Ticketpreises nach Abfahrtsdatum und/oder gegebenenfalls zustehende Entschädigungen werden dem Passagier per Banküberweisung auf das angegebene Konto gutgeschrieben. Alternativ kann das Unternehmen nach ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers die Erstattung durch Ausstellung eines Reisegutscheins (Voucher) in gleicher Höhe vornehmen, der auf allen von Moby betriebenen Abfahrten verwendet werden kann. Eine Rückerstattung auf die bei der Ticketzahlung verwendete Kreditkarte ist nicht möglich. Vor Reiseantritt ist der Fahrgast verpflichtet, die oĸzielle Website des Beförderers (www.mobylines.de), entweder während des Buchungsvorgangs oder im persönlichen Bereich, auf etwaige Änderungen des auf dem Ticket angegebenen Fahrplans zu überprüfen.
1) BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Gegenstand des Vertrags ist die Beförderung von Personen, Fahrzeugen und Gepäck gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Artikeln 396 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes und seit dem 31.12.2012 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen der Verordnung über die Rechte der Passagiere ist auf der Website www.mobylines.de abruĩar und an den Check-in-Schaltern verfügbar. Die Beförderung von Begleiƞahrzeugen unterliegt den italienischen Vorschriften zur Beförderung von Gegenständen auf See (Artikel 419 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes), diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit anwendbar, der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Informationen zu den Rechten der Passagiere gemäß der Verordnung EU/1177/2010 sind an Bord der Schiffe und an den Check-in-Schaltern erhältlich. Gemäß Art. 19.6 der Verordnung EU/1177/2010 beträgt die Mindestsumme, unterhalb derer keine Įnanzielle Entschädigung vorgesehen ist, 6 (sechs) Euro. Die Angabe des Schiffes, das die Beförderung durchführen wird, dient lediglich der Orientierung, da der Beförderer die Beförderung auch mit einem anderen Schiff, auch eines anderen Beförderers, durchführen kann. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Fahrgast durch Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung entstehen, sofern diese auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, widrige Wetterbedingungen, Streiks, technische Störungen, die höhere Gewalt darstellen, oder andere, dem Beförderer nicht zuzurechnende Gründe zurückzuführen sind. Der Kapitän behält sich das Recht vor, die Reiseroute zu ändern, falls Ereignisse eintreten, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Fahrgäste gefährden könnten. Die veröffentlichten Angebote und Bedingungen können bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets Änderungen unterliegen. Für die Haftungsregelung in Bezug auf die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen sowie für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Sachverhalte wird ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen des italienischen Schifffahrtsgesetzes und die entsprechenden Gemeinschaftsvorschriften verwiesen. Bis zur Ausschiffung sind die Passagiere für ihr Handgepäck und dessen Inhalt verantwortlich. Die Überfahrtszeiten sind Richtwerte und basieren auf der Enƞernung zwischen den Häfen bei günstigen Wetter- und Seebedingungen. Das Transportunternehmen haftet nicht für Verspätungen, die durch Hafenmaßnahmen verursacht werden oder durch Hafenarbeiten, das von Personal durchgeführt wird, das nicht beim Beförderer angestellt ist. Bei den veröffentlichten Fahrplänen und Preisen sind Änderungen vorbehalten.
2) GÜLTIGKEIT DER TICKETS
Das Ticket ist personengebunden, nicht übertragbar und gilt nur für die darin angegebene Beförderung. Passagiere sind verpflichtet, das Ticket aufzubewahren, um ihre Reiseberechtigung nachzuweisen, und es zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument im Original auf Verlangen beim Check-in einem Schiffsoĸzier oder Bevollmächtigten des Beförderungsunternehmens vorzulegen. Passagiere ohne Ticket oder ohne Nachweis der Identität müssen den doppelten Fahrpreis entrichten, ungeachtet des Anspruchs auf Schadensersatz. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in jeglicher Form können nicht akzeptiert werden, es muss ein gültiges Ticket vorliegen. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen müssen die Namen der Passagiere, die gültigen Ausweisdokumente sowie Kategorie und Kennzeichen der Fahrzeuge auf dem Ticket mit den Angaben der abreisenden Passagiere und ihrer Fahrzeuge übereinstimmen. Andernfalls wird der Zugang zum Hafen und das Boarding verweigert. Beim Kauf des Tickets hat der Kunde zu überprüfen, dass die Angaben und Daten seiner Buchung entsprechen und alle Angaben mit dem Ausweis und alle fahrzeugspeziĮschen Daten mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen -, Breiten -u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Moby übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Ticketausstellung. OPEN-Tickets sind nicht möglich. Für Buchungen, die in Italien durchgeführt werden, gelten die italienischen Bedingungen.
3) VOLLSTÄNDIGE STORNIERUNG DES TICKETS UND RÜCKERSTATTUNG
Tickets, die zum Normaltarif (BASE) ausgestellt wurden, können erstattet werden, sofern die Stornierung vor der gebuchten Abfahrt erfolgt - ausgenommen sind Zuschläge und sonstige Kosten. Stornierungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de, per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über Ihr Reisebüro vorgenommen werden. Stornos sind auch unterwegs in jedem Reisebüro mit MobyTicketverkauf oder im Hafen möglich. Die Rückerstattung muss bei der ticketausstellenden Agentur beantragt werden. Bei einer Stornierung werden die Stornokosten in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt wurde oder nicht. Diese sind wie folgt (bei der Berechnung der Kosten wird der Stornotag nicht gezählt):
• bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen: 100% für alle als Best Offer bzw. Pax-Tarife gekennzeichneten Kategorien.
• 29 Tage – 7 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen:100% für alle als Best Offer bzw. Pax-gekennzeichneten Kategorien.
• 6 Tage - 48 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen:100% für alle als Best Offer bzw. Pax-gekennzeichneten Kategorien.
• Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt erfolgt.
• Für Tickets, die am Abfahrtstag gekauft werden, beträgt die Stornierungsgebühr 100%. Es wird KEINE Rückerstattung gewährt, wenn:
• der Passagier nicht zur Abfahrt erscheint;
• die Tickets nicht vor der Abfahrt storniert werden.
Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn er nicht bis zum 31. Januar des auf das ursprünglich geplante Abreisejahr folgenden Jahres geltend gemacht wird. Bei bestimmten Gutscheinarten erfolgt im Falle der Stornierung eines mit demselben Gutschein gekauften Tickets eine Rückerstattung ausschließlich durch Ausstellung eines zusätzlichen Gutscheins für den Kauf eines neuen Tickets. Sonder- oder Aktionstickets, die zu einem Sonder- oder Aktionspreis erworben wurden, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, auch nicht teilweise, unabhängig von der Fahrtstrecke. Diese Regelung gilt automatisch für alle im Rahmen desselben Buchungsvorgangs hinzugefügten Passagiere.
4) VERLUST DES TICKETS:
Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss sofort der Buchungsstelle oder im Hafenbüro gemeldet werden. Ersatztickets dürfen nur unter der Bedingung ausgestellt werden, dass das verlorene Ticket noch nicht benutzt wurde, eine Buchung vorliegt und der Reisende einen Personalausweis oder Pass vorlegen kann.
5) FEHLENDER TICKETERHALT BEI ONLINEBUCHUNGEN:
Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 4 gilt: Sollte eine Fahrkarte aus Gründen, die nicht vom Beförderungsunternehmen zu vertreten sind, nicht zugestellt werden (z. B. falsche Kontaktdaten des Fahrgastes, Störung des Internet- oder Mobilfunknetzes des Fahrgastes oder Störung des Computers oder Telefons des Fahrgastes), kann das Ticket mit Angabe der Buchungsnummer über die Website www.mobylines.de im persönlichen Bereich heruntergeladen und neu gedruckt werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Buchungszentrale per Mail an info@mobylines.de umgehend darüber informiert werden. Die Ausstellung des Duplikats kann dann nur nach vorheriger IdentiĮzierung des Passagiers und unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Ticket nicht bereits verwendet wurde.
6) UMBUCHUNGSGEBÜHREN – TEILSTORNIERUNGEN:
Tickets zum Normaltarif (Base) Änderungen des Datums, der Strecke, der Anzahl der Passagiere, der Unterbringung, der Mahlzeiten und der Uhrzeit sind, sofern Kapazitäten vorhanden sind, bis spätestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt möglich. Änderungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen werden. Zusätzlich zum evtl. anfallenden Aufpreis für die oben angegebenen Änderungen, z. B. in der Saisonzeit, Personenanzahl oder Fahrzeugwechsel und wenn dies nicht anders in den Anwendungsbedingungen ausgeschrieben ist, werden 15€ als Umbuchungsgebühren berechnet. Die Änderung der Reiseroute (Beispiel: von Korsika nach Sardinien) führt zur Stornierung der Buchung mit den entsprechenden Stornokosten und der Neuausstellung eines neuen Tickets. Eventuelle Tarifunterschiede und Änderungen bezüglich der Anzahl der Passagiere, der mitgeführten Fahrzeuge, der Fahrzeugkategorien und der Unterkünfte werden neu berechnet und es entstehen folgende Stornokosten:
• 10 % bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Abreise;
• 20 %, wenn sie mehr als 10 Tage vor der Abreise erfolgt;
• keine Rückerstattung weniger als 9 Tage vor der Abreise.
Die angegebene Anzahl von Tagen umfasst nicht den Tag der Änderung und den Tag der Abreise. Die Änderung ist nur im Rahmen der auf der Website des Beförderers veröffentlichten Abfahrten zulässig. Bei bestimmten Gutscheinarten erfolgt die Rückerstattung im Falle einer Änderung eines mit demselben Gutschein gekauften Tickets ausschließlich durch Ausstellung eines zusätzlichen Gutscheins für den Kauf eines neuen Tickets. Sondertarif- oder Aktionstickets: Tickets mit Sonderangeboten können bei Fahrten nach Sardinien und Korsika umgebucht werden, sofern die Umbuchung mindestens 2 Stunden vor Abfahrt über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen wird. Für jede Umbuchung wird eine Gebühr von 30,00 € pro Überfahrt bei Sardinien und 20,00 € bei Korsika erhoben, zuzüglich eventueller Tarifdifferenzen. Die genannten Gebühren gelten auch bei Namensänderungen des Passagiers. Im Falle einer Preisreduzierung wird keine Rückerstattung gewährt, d.h. der alte Wert der Buchung wird berechnet. Unabhängig von den vorherigen Regelungen können Tickets für die Insel Elba und die Strecke Santa Teresa–Bonifacio (und umgekehrt) nicht geändert werden (auch nicht der Name). Das ursprüngliche, vor der Änderung ausgestellte Ticket (wenn in Papierform vorhanden) muss zwingend bei der Agentur abgegeben werden, die die Änderung vorgenommen hat. Bei Teilstornierungen (z.B. Reduzierung von Personen, Kabinen, Fahrzeugen etc.) werden Kosten lt. Punkt 3 der Reisebedingungen fällig.
7) SONDERANGEBOTE, SPEZIALTARIFE – EINSCHRÄNKUNGEN:
• Angebote unterliegen Einschränkungen und sind nur für ausgewählte Abfahrten mit eingeschränkter Verfügbarkeit gültig (die Anzahl der verfügbaren Plätze variiert je nach Datum und Strecke). Alle veröffentlichten Angebote gelten ab dem Tag des Ticketkaufs und beinhalten nicht unbedingt Sonderangebote und außerordentlichen Werbekampagnen, die vom Beförderer im Laufe der Saison noch angeboten werden können. Diese können dann von den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Angeboten und Bedingungen abweichen.
• Nachträgliche Verringerungen der Preise und/oder die Hinzufügung von Spezialtarifen (auch zeitlich begrenzte) rückwirkend oder auf bereits bestehende Buchungen sind nicht möglich.
• Es gelten die Anwendungsbedingungen, die jeweils bei den Sondertarifen in der Website www.mobylines.de ausgeschrieben sind.
• Sonderangebote können in der Regel nicht direkt am Hafen am Tag der Abreise erworben werden, sondern müssen im Voraus gebucht werden.
• Ein mit Sonderangeboten ausgestelltes Ticket kann nur für die Destinationen Sardinien und Korsika geändert werden, sofern die Änderung mindestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt beantragt wird (beschränkt auf die Öffnungszeiten des Callcenters). Ein Inselwechsel ist nicht möglich.
• Änderungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen werden.
• Für jede Änderung wird eine Gebühr pro Strecke in Höhe von 20,00 € (Korsika) bzw. 30,00 € (Sardinien) zusätzlich zu etwaigen Fahrpreisdifferenzen erhoben.
• Die oben genannten Gebühren gelten auch bei Namensänderungen.
• Für die Insel Elba und die Strecke Santa Teresa–Bonifacio (und umgekehrt) ist eine Umbuchung des Tickets (einschließlich Namensänderungen) nicht möglich.
• Ein mit Sonderangeboten gebuchtes Ticket ist für keine Strecke/Verbindung erstattungsfähig, auch nicht teilweise.
• Im Falle einer Stornierung wird für das Ticket eine Stornogebühr in Höhe des gesamten bezahlten Betrags erhoben. Diese Regelung gilt automatisch für alle Passagiere, die im Rahmen desselben Buchungsvorgangs hinzugefügt wurden. Sollte das Ticket noch nicht ausgestellt sein, werden bei einer Stornierung die Ticketkosten in Rechnung gestellt.
• Sonderangebote sind grundsätzlich nicht rückwirkend anwendbar. Sofern nicht anders angegeben, können sie nicht mit anderen Rabatten oder Sonderaktionen kombiniert werden.
• Bei Inanspruchnahme eines Sonderangebots, das die Buchung eines mitgeführten Fahrzeugs vorsieht, überprüft das für die Einschiffung zuständige Personal die tatsächliche Mitnahme dieses Fahrzeugs (Transport dieses Fahrzeugs). Sollte dieses Fahrzeug nicht vorhanden sein oder das Hafenpersonal stellt Abweichungen zwischen der Buchung und dem bei der Abfahrt vorhandenen Fahrzeug fest, wird eine Gebühr erhoben, auch für die bereits zurückgelegte Fahrt. Diese Gebühren entsprechen in der Regel den Kosten des in unseren Preislisten angegebenen Höchsttarifs.
• Die geltenden Regeln und Einschränkungen der einzelnen Aktionen Įnden Sie auf der Website der Fährgesellschaft (www.mobylines.de). Wir empfehlen den gleichzeitigen Abschluss einer „Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherung” (siehe www.mobylines.de).
SONDERTARIFE FÜR IN SARDINIEN GEBORENE ODER EINWOHNER / SARDEN-TARIF
Um die Sonderpreise für in Sardinien ansässige und dort geborene Personen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Passagiere beim Kauf des Tickets und beim Einsteigen einen gültigen Ausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in einer Gemeinde Sardiniens ansässig oder geboren sind. Diese entsprechenden Nachweise sind erforderlich und müssen bei der Einschiffung vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis ist die Beförderung mit Tickets zum Sarden-Tarif nicht möglich; es muss ein neues Ticket zum vollen Preis erworben werden und das Ticket mit Sarden-Tarif wird nicht erstattet. Auch Tickets mit Sarden-Tarif im Rahmen eines Sonderangebots sind nicht erstattungsfähig. Reist eine in Sardinien geborene oder ansässige Person mit Familienangehörigen, wird der Rabatt nach einer Selbstauskunft gewährt; ein Nachweis des Familienstands ist nicht erforderlich. Nicht in Sardinien ansässige Ehepartner und Kinder, die ohne die in Sardinien geborene oder ansässige Person reisen, müssen ihrem Ticket eine Selbstauskunft (verfügbar unter www.mobylines.de) sowie den Ausweis jedes Antragstellers und der in Sardinien geborenen oder ansässigen Person beifügen; ein Nachweis des Familienstands ist nicht erforderlich. Dieses Angebot gilt nicht rückwirkend. Die Anzahl der zum Sarden-Tarif buchbaren Plätze kann für einige Abfahrten begrenzt sein.
SONDERTARIF FÜR EINWOHNER KORSIKAS
Um den Einwohnertarif zu nutzen, müssen Fahrgäste beim Ticketkauf und beim Einsteigen einen gültigen Ausweis vorlegen, der ihren Wohnsitz auf Korsika belegt. Fahrgäste ohne diesen Nachweis können nicht mit Tickets zum Einwohnertarif einsteigen; sie müssen ein neues Ticket zum vollen Preis erwerben. Tickets zum Einwohnertarif werden nicht erstattet. Der ermäßigte Tarif gilt für Fahrzeuge, die auf den Namen des Einwohners zugelassen sind. Reist der Einwohner mit seinem Ehepartner und/oder seinen Kindern und/oder minderjährigen Angehörigen, wird die Ermäßigung gegen Vorlage einer gültigen Familienbescheinigung gewährt. Nicht-Einwohner-Ehepartner und Kinder, die ohne den Einwohner reisen, müssen ihrer Fahrkarte eine Familienbescheinigung sowie den Ausweis jedes Reisenden und des Einwohners beifügen.
8) PAUSCHALBETRAG FÜR STEUERN, ETS, GEBÜHREN, ISPS-GEBÜHREN UND SONSTIGE KOSTEN
Der Pauschalbetrag für Steuern, ETS, ISPS, Gebühren und sonstige Kosten kann sich bis zur Ausstellung des Tickets ändern. Im Falle einer Ticketänderung (einschließlich Änderungen des Kennzeichens und/oder der persönlichen Daten) gelten die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Gebühren.
9) CHECK-IN
Die Check-in-Frist beträgt 30 Minuten vor Abfahrt für Passagiere ohne Fahrzeug vom 1. Oktober bis 31. Mai und eine Stunde vor Abfahrt vom 1. Juni bis 30. September. Passagiere mit Fahrzeug müssen 1 Stunde und 30 Minuten vor Abfahrt eintreffen (mindestens 2 Stunden vor Abfahrt in den Häfen Genua und Bastia), sofern von den Behörden nichts anderes festgelegt wird. Passagiere müssen sich unmittelbar nach der Ticketentwertung zum Boarding einĮnden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Reservierung und die Beförderung kann nicht mehr garantiert werden. Für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten die Bestimmungen unter Punkt 17/18.
10) EIN- UND AUSSCHIFFEN VON FAHRZEUGEN / BESONDERHEITEN
Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Fahrzeug-Kategorien und geben Sie das Kfz- Kennzeichen bei der Buchung mit an. Die Beschreibung Įnden Sie im Internet www.mobylines.de/ueberfahrt/fahrzeuge/ Der Fahrer ist verantwortlich, dass die Handbremse angezogen, ein Gang eingelegt, das Licht ausgeschaltet und das Fahrzeug verschlossen ist.
A) Mitgeführte Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen bei der Buchung und beim Einchecken angemeldet werden.
B) Die Alarmanlagen und Diebstahlsicherungen müssen beim Einchecken und an Bord deaktiviert werden.
C) Fahrzeuge, die für den Gütertransport verwendet werden, müssen gesondert in der Frachtabteilung reserviert werden und unterliegen den für den Gütertransport vorgesehenen Tarifen und fallen daher nicht unter die Kategorie „mitgeführte Fahrzeuge” gemäß den vorliegenden Bedingungen.
D.) Bei der Längen-, Breiten- und Höhenangabe benötigen wir die Gesamtmaße der einzelnen Fahrzeuge inkl. aller Auĩauten und evtl. Heck- und Dachträger.
Wohnmobile, Wohnwagen, Geländewagen oder Fahrzeuge mit einer Höhe oder einem Platzbedarf von mehr als 2,20 m über dem Boden (und/oder einer Breite von mehr als 1,85 m, auch wenn sie keinem Breitenzuschlag unterliegen) müssen bei der Buchung mit Länge, Höhe und Breite genau angegeben werden. Lieferwagen mit einer Länge von mehr als 6 m (mehr als 7,5m bei Livorno-Olbia mit Moby Fantasy oder Moby Legacy) müssen im Voraus bei der Frachtabteilung in Italien gebucht werden (Tel-Nr. 003902 57517461). Bei falschen Angaben und/oder bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften kann der Beförderer das Ticket annullieren und automatisch auf die Warteliste setzen. Es wird der entsprechende Differenzbetrag plus 50,00 € Gebühr nachkassiert, auch für eine evtl. bereits genutzte Hinfahrt. Bei nicht bestätigter Warteliste kann die Beförderung verweigert werden. Die mitgeführten Fahrzeuge werden nicht in der Reihenfolge ihrer Ankunft am Kai verladen, sondern nach den Anweisungen des Kapitäns des Schiffes und/oder seiner Mitarbeiter und können auf jedem Deck des Schiffes untergebracht werden. Sie müssen vom Fahrer an Bord gebracht und geparkt werden (mit angezogener Handbremse, eingelegtem Gang und ausgeschalteten Scheinwerfern) und auch vom Fahrer von Bord gefahren werden, dies in eigener Verantwortung. Bitte schalten Sie die Alarmanlage nicht ein, sondern stellen Sie sicher, dass die Türen und der Kofferraum gut verschlossen sind. Das mitgeführte Fahrzeug, einschließlich eines eventuellen Anhängers oder Wohnwagens mit dessen Inhalt, wird vom Beförderer als einzige Ladeeinheit akzeptiert. Gemäß Artikel 412 des italienischen Schifffahrtsgesetzes muss jeder Schaden an Begleiƞahrzeugen oder jedes andere Schadensereignis an Bord vor dem Verlassen des Schiffes gemeldet werden.Hierzu muss der Passagier einem der Schiffsoĸziere einen Bericht vorlegen, der den Schaden auf einem speziellen Formular erfasst, welches vom Passagier zu unterschreiben ist. Bei Schäden von an Bord beĮndlichen Fahrzeugen erstellt die Schiffsleitung gemeinsam und einzeln einen gesonderten Bericht und händigt dem Geschädigten eine von beiden Parteien unterzeichnete Kopie aus. Der Bericht enthält die Schadensbewertung und alle weiteren relevanten Feststellungen. Die dem Berechtigten zustehenden Schadensersatzansprüche werden insbesondere und vorrangig auf Grundlage der im Bericht gesammelten Informationen bemessen und gegebenenfalls direkt von der Reederei oder über Mitverpflichtete in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ausgezahlt. Der Geschädigte muss seine Schadensersatzansprüche spätestens innerhalb der in Artikel 438 des italienischen Schifffahrtsgesetzes festgelegten sechsmonatigen Verjährungsfrist geltend machen. Im Falle eines offensichtlichen Schadens werden Ansprüche auf Entschädigung, Verlust oder Ähnliches nur dann anerkannt, wenn der Zustand des Fahrzeugs in Absprache mit dem Schiffskommando gemäß dem oben beschriebenen Verfahren bestätigt wurde.
11) SCHWANGERE FRAUEN
Schwangere mit unkomplizierter Schwangerschaft müssen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als sechs Tage vor jeder Abfahrt ausgestellt sein darf und die Seereisetauglichkeit bescheinigt. Dieses Attest ist dem zuständigen Oĸzier, dem Zahlmeister oder dem Schiffspersonal auf Verlangen vorzulegen. Im Falle einer Risiko-Schwangerschaft ist unabhängig vom Schwangerschaftsstadium ein ärztliches Attest erforderlich, das die Reisetauglichkeit bestätigt. Der Kapitän behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn er die Reisetauglichkeit der Passagierin für unzureichend hält. Davon unberührt liegt es im Ermessen der Schiffsführung, die Einschiffung zu verweigern, wenn sie die Reisetauglichkeit der Passagierin für unzureichend hält.
12) MINDERJÄHRIGE:
Passagiere unter 14 Jahren müssen in Begleitung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vormunds reisen. Sie müssen stets von ihren Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden und dürfen sich nicht allein auf dem Schiff bewegen. Der Beförderer haftet in keinem Fall für Schäden, die Minderjährigen entstehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen. Wenn ein Minderjähriger in der Obhut anderer Personen als seiner Eltern reist, muss eine Haftungsfreistellungserklärung in italienischer und/oder englischer Sprache vorgelegt werden. In dieser Erklärung müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Person angeben, die für die Obhut des Minderjährigen bestimmt ist und die in vollem Umfang für die gesetzlichen Auswirkungen verantwortlich ist. Der Erklärung muss eine Kopie eines gültigen Ausweises für jeden Erklärenden beigefügt werden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Dokumente verfügt, die vom Bestimmungsland verlangt werden. Die Reederei haftet nicht, wenn diese Dokumente für die Behörden des Bestimmungshafens unzureichend sind. Reist der Minderjährige mit nur einem Elternteil, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder des gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige Passagiere im Alter zwischen 14 und 18 Jahren können allein reisen, sofern sie eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorlegen, die den Beförderer von jeglicher Haftung befreit. Kinder unter 4 Jahren in Begleitung ihrer Eltern sind im Preis eingeschlossen. (Buchung notwendig). Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz oder ein Kabinenbett. Kinder von 4 - einschl. 11 J. erhalten 50%Erm. auf den Passagiertarif (ohne Taxen, Zuschläge). Kinder ab 12 Jahren zahlen den Erwachsenentarif.
13) TIERE UND GESCHÜTZTE ARTEN:
Hunde und Katzen müssen auf dem Ticket gebucht sein und geimpŌ sein (Impfzeugnis erforderlich). Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der Länder. Laut der Verordnung des ital. Gesundheitsministeriums vom 27.8.2004, veröīentlicht im Amtsblatt Nr. 213, Art. 2 müssen Hunde müssen an Bord angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Haustiere sind im Liegesesselbereich und in Kabinen nicht gestattet, mit Ausnahme von speziell ausgewiesenen und limitierten Tierhalter-Kabinen (bitte vorher buchen). Tiere sind nur auf den Außendecks des Schiīes oder im Zwingerbereich gestattet. Bitte fragen Sie die Crew, wo diese zu Įnden sind. Denken Sie daran, dass es verboten ist, Tiere im Auto zu lassen! Blinden- und Begleithunde, die zur Unterstützung beeinträchtigter Personen dienen und über die entsprechenden Unterlagen verfügen, sind von der Zahlung des Tickets befreit. Geschützte Tier- oder PŇanzenarten sind gemäß Art. 727-bis des Strafgesetzbuches in Umsetzung der GemeinschaŌsrichtlinien 92/73/EG und 2009/147/EG sowie des Gesetzes Nr. 150 vom 7.2.1992 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9.12.1996, nur mit der entsprechenden Lizenz oder Bescheinigung und unter den darin vorgesehenen Bedingungen zu befördern. Die Tierhalter müssen sich im Voraus über die möglichen Beschränkungen des Bestimmungslandes und der Transitländer informieren.
14) TRANSPORT VON WAFFEN
Passagiere müssen beim Betreten des Schiffes alle mitgeführten Waffen und Munition dem Kapitän aushändigen, der diese bis zur Ausschiffung sicher verwahrt. Die Beschlagnahme von Waffen oder Munition aufgrund des Amtes oder der dienstlichen Pflicht ist nur aus schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen zulässig, die in einer gesonderten Erklärung bei der Einziehung anzugeben sind.“ Die Nichtmeldung des Waffentransports wird gemäß Art. 1199 Abs. 2 des italienischen Schifffahrtsgesetzes geahndet, sofern es sich nicht um ein schwereres Verbrechen handelt.
15) GEPÄCK:
Aus Sicherheitsgründen sind Gepäckstücke oder Pakete, die nicht von einem reisenden Passagier begleitet werden, an Bord nicht zugelassen. Das Unternehmen bietet keinen Gepäckauĩewahrungsservice an. Gegenstände, die ausschließlich persönliche Dinge enthalten und üblicherweise in Koffern, Reisetaschen, Kartons, Kisten oder ähnlichen Behältnissen transportiert werden, werden an Bord akzeptiert. Gepäckstücke, die aufgrund ihrer Größe nicht in der Kabine oder am zugewiesenen Platz untergebracht werden können, müssen im Auto bleiben. Wertgegenstände, Kostbarkeiten oder Geld, sofern sie nicht sperrig sind, können kostenlos im Safe im Büro des Zahlmeisters auĩewahrt werden.
16) INFORMATIONEN FÜR PASSAGIERE
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 251 vom 13. Oktober 1999 zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 98/41 vom 18. Juni 1998 und den Bestimmungen zur Anwendung des ISPS-Kodex für Antiterrormaßnahmen wird Folgendes mitgeteilt: Alle einsteigenden Passagiere sind verpflichtet, die Fährgesellschaft über jegliche Informationen zu ihrem Bedarf an besonderer Betreuung oder Hilfe in Noƞällen zu informieren. Alle Passagiere, einschließlich Minderjähriger, müssen beim Einsteigen einen gültigen Original-Ausweis vorlegen. Passagieren ohne gültigen Ausweis im Original wird die Beförderung verweigert. Ab dem 4. August 2026 verlieren Papierausweise (vorwiegend in Italien noch vorhanden) ihre Gültigkeit, sowohl im Inland als auch Ausland, unabhängig vom auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum. Daher werden nur noch gültige elektronische Original-Ausweise (CIE) akzeptiert. Passagiere, die beim Einsteigen Hilfe benötigen (z. B. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, ob Autofahrer oder Fußgänger), müssen dies bei der Buchung der Reservierungszentrale mitteilen, um sich nach geeigneten Vorkehrungen und/oder barrierefreiem Zugang an Bord zu erkundigen. Sie müssen mindestens 60 Minuten vor Abfahrt am Einschiffungsort eintreffen und das Hafenpersonal bzw. die Besatzung über ihre Bedürfnisse informieren, damit ihr Fahrzeug in der Nähe geeigneter Zufahrtspunkte zum Schiff abgestellt werden kann und Unterstützung beim Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Das Fahrzeug muss beim Befahren des Schiffes die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Alle Passagiere müssen bei der Buchung ihre persönlichen Daten angeben, darunter: Nachname, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alterskategorie (Kleinkind, Kind, Erwachsener), Geburtsdatum und -ort. Sollten sich diese Angaben zwischen Buchung und Boarding ändern, müssen Passagiere dies dem Beförderer mitteilen. Die gemäß diesem Artikel erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des oben genannten Dekrets bzw. gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 erforderlich ist. Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder (auch Transit) haftet der Reisende, z. B. wird auch für Fahrten ab/bis Korsika nach Sardinien ein Pass oder Personalausweis im Original (auch für Kinder, Babys) verlangt. Seit dem 28. Juni 2012 dürfen Minderjährige nur noch mit einem eigenen Reisedokument ins Ausland reisen; ab diesem Datum haben alle Einträge von Minderjährigen in den Reisedokumenten ihrer Eltern ihre Gültigkeit verloren.
17) GESUNDHEIT DER PASSAGIERE
Der an Bord beĮndliche Schiffsarzt leistet, sofern vorhanden, nur in Noƞällen Hilfe. Daher befördert die Reederei keine Passagiere, die während der Beförderung medizinische Hilfe benötigen, außer in den unter Punkt 18 genannten Fällen. Bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests, das nicht älter als 48 Stunden vor Überfahrt ist und von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, örtliches Gesundheitsamt) ausgestellt wurde und bestätigt, dass der Passagier während des Transports keine medizinische Hilfe benötigt, wird der Beförderer den Passagier befördern, lehnt aber jegliche Verantwortung in diesem Zusammenhang ab. Die Beförderung von Passagieren, deren körperlicher oder geistiger Zustand sie reiseuntauglich macht oder die aufgrund von Drogen-, Halluzinogen- oder Alkoholmissbrauch eine Gefahr für sich oder andere darstellen könnten, liegt im Ermessen des Kapitäns und des an Bord beĮndlichen Schiffsarztes, sofern vorhanden. In allen vorgenannten Fällen hat der Passagier keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet für alle Schäden, die ihm selbst, dem Schiff, dessen Ausrüstung oder Einrichtung, Dritten oder deren Eigentum entstehen. Die Annahme des Passagiers an Bord durch den Beförderer gilt nicht als Verzicht auf das Recht, später Vorbehalte hinsichtlich des Zustands des Passagiers geltend zu machen, unabhängig davon, ob diese dem Beförderer zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder der Abfahrt des Schiffes bekannt waren.
18) PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Das Transportunternehmen akzeptiert Buchungen von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter den gleichen Bedingungen wie für alle anderen Fahrgäste, vorbehaltlich der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 (Informationen zu dieser Verordnung Įnden Sie auf der Website www.mobylines.de). Personen mit Behinderungen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen die Fährgesellschaft bei der Buchung oder dem Ticketkauf über ihre besonderen Bedürfnisse hinsichtlich Unterbringung, Sitzplatz, gewünschten Serviceleistungen oder der Mitnahme von medizinischen Geräten informieren, sofern diese Bedürfnisse oder Anforderungen zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Diese Mitteilung kann an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter weitergeleitet werden, bei dem das Ticket gekauft wurde. Die Fährgesellschaft stellt dem Fahrgast die notwendigen Informationen zu Barrierefreiheit und Unterstützung an Bord zur Verfügung, einschließlich der Meldezeiten am Abfahrtshafen. In zwingenden Fällen kann die Fährgesellschaft verlangen, dass ein behinderter Erwachsener oder ein Erwachsener mit eingeschränkter Mobilität von einer Begleitperson begleitet wird, die in der Lage ist, die notwendige Unterstützung zu leisten. Die Beförderung dieser Begleitperson ist kostenlos (gilt nicht bei Kindern). Wird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Assistenzhund begleitet, wird dieser zusammen mit der betreffenden Person befördert, sofern die Beförderungsgesellschaft gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen zur Beförderung anerkannter Assistenzhunde auf Passagierschiffen informiert wird. Die Beförderungsgesellschaft kann die Annahme einer Reservierung, die Ausstellung eines Tickets oder die Beförderung einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigern, um geltende Sicherheitsbestimmungen internationaler, EU- oder nationaler Rechtsvorschriften oder behördlicher Auflagen einzuhalten; oder wenn die Konstruktion des Schiffes oder die Hafeninfrastruktur und -ausrüstung ein sicheres oder praktisch durchführbares Ein- und Aussteigen oder den Transport der betreffenden Person unmöglich machen. In diesem Fall teilt die Beförderungsgesellschaft der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unverzüglich die konkreten Gründe mit. Auf Anfrage werden diese Gründe der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität spätestens fünf Tage nach der Anfrage schriftlich mitgeteilt. Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die eine Reservierung oder ein Ticket besitzt und ihren Bedarf ordnungsgemäß angemeldet hat, die Beförderung verweigert, können sie und ihre Begleitperson zwischen einer Erstattung des Beförderungspreises und einer alternativen Beförderung wählen, sofern alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Der Beförderer haftet für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität genutzten Ausrüstungsgegenständen entstehen, wenn der Schaden auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Beförderers oder des Terminalbetreibers zurückzuführen ist. Ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Beförderers wird vermutet, wenn der Schaden durch einen Seeunfall verursacht wurde. Die in Absatz 1 genannte Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstung oder, falls zutreffend, den Reparaturkosten. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 Anwendung Įndet. Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die zudem Unterstützung beim Einsteigen benötigen, müssen den Beförderer mindestens 48 Stunden im Voraus über ihren Bedarf informieren und mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit am Einschiffungsort eintreffen.
19) EINSCHIFFUNGSINFORMATIONEN UND BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT
Die Passagiere sind beim Einsteigen verpflichtet, alle Wertsachen und alles, was sie während der Überfahrt benötigen, aus ihrem Fahrzeug mitzunehmen (alle Schiffe sind klimatisiert). Die Reederei übernimmt keine Haftung für fehlende Gegenstände oder Ausrüstung im Fahrzeug. Nach dem Einschiffen ist ein von Bord gehen oder fahren strengstens untersagt. Verfügt das Schiff über einen Seiteneingang für Fußpassagiere, ist die Zufahrt zur Garage meist nur dem Fahrer gestattet; andere Passagiere müssen die Seitentreppe mit ihrer Bordkarte benutzen. Die Garagendecks werden nach der Abfahrt geschlossen. Der Zugang zu Ihrem Fahrzeug ist dann nicht mehr möglich und während der Fahrt strengstens untersagt.
20) KABINEN- UND LIEGESESSELBUCHUNGEN:
Passagiere mit Kabinen und Liegesesselreservierung müssen sich sofort nach der Ankunft an Bord an den dafür vorgesehenen Schaltern melden, um Ihre Kabine oder ihren Liegesesselplatz zugewiesen zu bekommen. 90 Min. nach Abfahrt werden die nicht eingenommenen Kabinen oder Liegesessel wieder zum Verkauf angeboten. Die Kabinen müssen 1 Stunde vor Ankunft im Zielhafen verlassen werden.
21) SICHERHEITSINFORMATIONEN UND ISPS-KOSTEN
Gemäß dem Internationalen ISPS-Code zur Terrorismusprävention werden Passagiere hiermit darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, auf Verlangen eines Schiffsoĸziers oder anderem Sicherheitspersonal ihr Ticket und ihren Ausweis im Original vorzuzeigen. Sie müssen außerdem der Durchsuchung ihres Gepäcks oder Fahrzeugs zustimmen, sofern dies verlangt wird. Diese Kontrollen können auch von Hafenbehörden durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, sich Schiffen und ihren Liegeplätzen im Hafen auf weniger als 50 Meter zu nähern. Im Zusammenhang mit der Anwendung des ISPS-Codes weist die Reederei darauf hin, dass die Hafenbehörden weitere Anforderungen stellen und zusätzliche Gebühren erheben können, deren Höhe noch nicht feststeht. In den Häfen von Bastia und Bonifacio dürfen Passagiere ohne mitgeführte Fahrzeuge folgende Gegenstände nicht miƞühren:
• Waffen der Kategorie A (Schusswaffen, Bomben, Laserwaffen usw.)
• Propan/Helium
• Flüssiggas (LPG)
• Dieselkraftstoff
• Feuerlöscher
• Tauchausrüstung
• Feuerwerkskörper. Passagiere mit Begleiƞahrzeugen dürfen Folgendes nicht miƞühren:
• Waffen der Kategorie A (Feuerwaffen, Bomben, Laserwaffen usw.).
22) KFZ-KENNZEICHEN, NUMMERNSCHILD:
Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Reedereien verpflichtet, die Kennzeichen aller beförderten Fahrzeuge anzugeben. Passagiere mit mitgeführten Fahrzeugen müssen diese Informationen daher der Fährgesellschaft mitteilen. Falls dies nicht bei der Buchung erfolgt, muss das Kennzeichen spätestens bei der Einschiffung nachgemeldet werden. Diese Regelung gilt nicht für Fahrten zur und von der Insel Elba.
23) VERLORENE ODER VERGESSENE GEGENSTÄNDE
Sollte ein Passagier persönliche Gegenstände an Bord vergessen oder verlieren, kann er sich an die Rezeption wenden oder nach Verlassen des Schiffes den Verlust per Mail an info@mobylines.de wenden. Nach Eingang wird die Fährgesellschaft umgehend alle notwendigen Suchmaßnahmen einleiten und über das Ergebnis informieren. Im Falle eines Nichtauĸndens entschädigt die Reederei nicht für verlorene oder vergessene Gegenstände. Gefundene, aber nicht ausgelieferte Gegenstände werden sechs Monate lang auĩewahrt.
24) HAFTUNG DES TATSÄCHLICHEN BESCHAFFUNGSUNTERNEHMENS
Wenn die Fährgesellschaft, die den Transport durchführt, nicht die vertragschließende Fährgesellschaft ist, übernimmt das ausführende Transportunternehmen die Verantwortung für den Transport gemäß Art. 1681 des italienischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009, sodass der Passagier das Recht hat, direkt gegen dieses vorzugehen. Die Angabe des ausführenden Beförderers, sofern dieser nicht mit dem vertragschließenden Beförderer identisch ist, kann bereits bei der Buchung erfolgen, in diesem Fall wird die Fährgesellschaft auf dem Ticket vermerkt oder schriftlich mitgeteilt.
25) ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen unterliegt, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, italienischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Für alle Streitigkeiten aus der Auslegung und/oder Durchführung dieses Vertrags ist ausschließlich der Sitz der Fährgesellschaft zuständig. Ist ein Fahrgast nach italienischem Recht als Verbraucher anzusehen, ist ausschließlich das Gericht an seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
26) GRUPPEN
Für Gruppen gelten Sonderbedingungen und Sonderpreise. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte info@mobylines.de
27) FRACHT:
Die Frachtabteilung steht Ihnen für alle Informationen, Angebote und Reservierungen im Zusammenhang mit Gütertransporten zur Verfügung. Diese Buchungen müssen in der Frachtabteilung in Italien getätigt werden. Bitte wenden Sie sich per Mail an info.merci@moby.it oder per Tel an 0039 02 57517461.
28) VERMITTLUNGSKLAUSEL:
MOBY Lines Europe GmbH, Philipp-Försch-Str. 9b, 55257 Budenheim, vermittelt lediglich Fährtransfers für die ausgeschriebenen Fährgesellschaften. Der Beförderungsvertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Passagier und dem Transportunternehmen zustande. Für den Fährtransport gelten ausschließlich die von MOBY S.p.A. veröffentlichten Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Passagieren mit und ohne Fahrzeug in der jeweils gültigen Fassung. MOBY Lines Europe GmbH, Budenheim, Deutschland, haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung der Buchungen. Jegliche Haftung von MOBY Lines Europe GmbH, Budenheim, anlässlich der Durchführung des Transportvertrages ist ausgeschlossen.
29)VERSICHERUNGEN:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung der Hanse Merkur. Diese kann direkt bei der Reservierung oder kurz nach Buchung über das Internet www.mobylines.de gebucht werden.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an: Moby Lines Europe, PhilippForsch-Str. 9b, 55257 BUDENHEIM - Mailadresse: info@mobylines.de

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* Datum der letzten Aktualisierung 20/08/2025
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Mr Ferry ist eine Online-Plattform, Wiederverkäufer von Fährtickets der wichtigsten Schifffahrtsgesellschaften und arbeitet als deren Vermittler.
Mr Ferry ist keine Schifffahrtsgesellschaft und erbringt keine Transportleistungen, daher werden die auf der Plattform angezeigten Preise und Dienstleistungen direkt von den Reedereien bekannt gegeben.
Mr Ferry gehört zu Prenotazioni 24 s.r.l., Geschäftssitz in Via Via Bonistallo, 50/B - 50053 Empoli (FI), P.IVA/C.F./Iscr. Reg. Imp. CCIAA Liv. 01512130491 | Nr. REA CCIA FI - 699553 Aut. Amm. Prov. LI n 1819 del 16/01/06.
Alle Buchungen, die über unsere Website oder das Call Center getätigt werden, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Zugriff auf unsere Dienstleistungen und unsere Website bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
1 RESERVIERUNGEN
1.1 Der Kunde kann Buchungsanfragen 24 Stunden am Tag online eingeben, oder das Call-Center während der Öffnungszeiten telefonisch kontaktieren. Außer in Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die vom Unternehmen nicht vermieden werden können, und ihr daher nicht angelastet werden können, bearbeitet Mr Ferry die eingegangenen Buchungsanfragen innerhalb von 48 Arbeitsstunden, ausgenommen Feiertage und gesetzliche Feiertage.
Indem der Kunde die Buchungsanfrage eingibt, liest, er kann sie herunterladen, und erklärt sich einverstanden mit den Verkaufsbedingungen von Mr Ferry und die Verkaufs- und Beförderungsbedingungen der gewählten Fährgesellschaft, deren Inhalt auf unserer Website zur Verfügung gestellt wird und die ebenfalls akzeptiert werden müssen, bevor die Buchung bestätigt wird. Vollständigkeit halber erhält der Kunde eine Kopie der Verkaufsbedingungen auf der von ihm angegebenen E-Mail, sowohl ob die Reservierung über das Internet oder telefonisch mit einem Mitarbeiter abgeschlossen wurde.
1.2. Mr Ferry bestätigt alle Buchungsanfragen auf Anfrage der Kunden, auch in dem Fall, dass er mehrmals die gleiche Anfrage ausfüllt. In diesem Fall wird die Stornierung einer oder mehrerer Buchungen mit Strafe belegt und die feste Buchungsgebühr sowie die Kosten einer eventuell abgeschlossenen Stornierungsversicherung werden einbehalten.
Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Buchungsanfrage nur nach der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises im Buchungssystem von der Reederei anzunehmen, außerdem kann Mr Ferry, nach eigenem Ermessen entscheiden, nicht mit der Reservierung fortzufahren, wenn nicht genug Zeit für die Ausstellung der Tickets und die Zusendung am Kunden bleibt in seinem alleinigen Interesse.
In diesem Fall muss Mr Ferry lediglich die eingegangenen Beträge an den Kunden zurückzahlen, mit der gleichen Zahlungsweise, die für die Buchung verwendet wurde.
1.3. Die Abfahrten und Preise, die Mr Ferry in Ihrer Webseite veröffentlicht, sind die offiziellen der Schifffahrtsgesellschaften. Mr Ferry, als Vermittler, greift keinesfalls in den veröffentlichten Preis von der Reederei ein; sie erhebt eine Buchungsgebühr als Deckung der Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Buchungsanfragen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit, bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ausstellung des Tickets die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern. In Ausnahmefällen kann der Kunde nach Ausstellung des Fährtickets direkt von der Fährgesellschaft über Preisänderungen (z. B. aufgrund gestiegener Treibstoffkosten) oder Änderungen der Fährrouten, der Daten, der Abfahrts- und/oder Ankunftszeiten oder des Einsatzes anderer Beförderer informiert werden.
Mr Ferry ist für die Kontrolle der Preise und Tarife, die für die vorgeschlagenen Reisen gelten, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Verantwortung für die Bereitstellung der über seine Plattform gebuchten Dienstleistungen ab, da diese direkt von den Fährgesellschaften verwaltet werden und ihren Transport- und Verkaufsbedingungen unterliegen.
Alle angezeigten Dienstleistungen sind über Mr Ferry verfügbar und buchbar, was den Vergleich von Preisen und Buchungen bei Fährgesellschaften erleichtert, und schließt jegliche Verpflichtung gegenüber dem Nutzer in Bezug auf die Verwaltung und Erbringung der Beförderungsleistung aus. Daher muss der Benutzer sicherstellen, dass er die Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft gelesen und verstanden hat.
1.4. Mr Ferry hat ihrerseits das Recht, die besten Tarife im Interesse des Kunden zu verwenden, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets gelten und sich aus eventuellen Angeboten oder Sondertarifen ergeben, auch wenn die Anwendung dieser besonderen Tarife bedeutet, dass das Ticket nicht erstattet und/oder gemäß den Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft geändert werden kann.
1.5. Buchungsanfragen werden von Mr Ferry bis zum Abreisetag akzeptiert, wenn der Kunde mit einer Kredit- oder Prepaid-Karte bezahlen kann und das Ticket per E-Mail, Whatsapp, SMS oder auf andere Weise erhalten kann, sodass das Ticket bei der Einschiffung vorgelegt werden kann.
1.6. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und die Genauigkeit der eingegebenen Daten (Strecke, Datum und Uhrzeiten; Anzahl, Alter, Namen und Daten der Passagiere; Haustiere; Typologie der Unterbringungen; Größe des mitgeführten Fahrzeugs; E-Mail-Adresse; Telefonnummer; Kreditkartendaten usw.).
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, sich im Voraus bei den zuständigen Behörden über die für die Reise erforderlichen Dokumente für alle Passagiere auf dem Ticket (z.B.Personalausweis, Pass, Visum, Genehmigungen, Tiergesundheitsbescheinigung, usw.), und die notwendigen Anforderungen für den Aufenthalt am gebuchten Zielort (z.B. Landungsbeschränkungen oder Fahrverbotsregelungen, die in den örtlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind) zu informieren. Da Mr Ferry nicht garantieren kann, dass die lokalen Vorschriften ständig aktualisiert werden, kann sie nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Kunde nicht über die von den Behörden geforderten Dokumente oder Anforderungen verfügt. In jedem Fall wird auf die geltenden Bestimmungen bezüglich der Beschränkungen und des Zugangs sowie auf die von den Schifffahrtsgesellschaften angewandten Verkaufsbedingungen verwiesen.
1.7. Die Übermittlung der Buchungsanfrage über die Plattform Mr Ferry bedeutet nicht die automatische Zuteilung eines Platezes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung eines Tickets, sondern stellt lediglich eine Buchungsanfrage dar, die unserer Überprüfung der Verfügbarkeit und der Preise unterliegt.
1.8. Benutzer können unsere Website, um Buchungen für sich selbst und/oder für andere Personen zu tätigen, von denen sie gesetzlich autorisiert wurden, nutzen. Der Kunde, der eine Reservierung auf der Website oder über das Callcenter vornimmt, muss die Berechtigung haben, diese im Namen aller anderen Passagiere zu bestätigen, und ist dafür verantwortlich, alle angegebenen persönlichen Daten zu schützen und ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sicherzustellen.
1.9. Der Kunde, der mit einem Haustier reist, muss ebenfalls eine Reservierung für das Haustier vornehmen und es ins Ticket eingeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich im Voraus zu informieren ob der Tiertransports möglich ist und die Einhaltung der Vorschriften der betreffenden Länder zu erkundigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ordnungsmäßigkeit der tierärztlichen Bescheinigung und des Gesundheitsausweis es zu überprüfen, und ist verpflichtet, den tatsächlichen Kauf von Dienstleistungen für Tiere an Bord sicherzustellen, sofern diese zur Verfügung gestellt werden (z.B. Kabinen mit Zugang zu Tieren, Zwinger an Bord), wobei er für den getätigten Kauf verantwortlich ist. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Verkaufs- und Transportbedingungen der einzelnen betroffenen Reedereien, die die Angelegenheit im Detail regeln.
2. GRUPPENBUCHUNGEN
2.1. Mr Ferry ermöglicht Buchungen für Gruppen von Personen, mit oder ohne Begleitfahrzeug, zu Sondertarifen, wenn diese von den einzelnen Schifffahrtsgesellschaften und gemäß deren Bedingungen angeboten werden. Der Kunde muss eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag stellen, indem er das entsprechende Formular auf der Homepage https://www.misterferry.de/ ausfüllt. Anfragen für Kostenvoranschläge, die auf andere Weise als oben angegeben eingehen, werden nicht angenommen.
2.2. Die vorgeschlagenen Abfahrtszeiten und Tarife sind die offiziellen der Fährgesellschaften. Mr Ferry nimmt in seiner Eigenschaft als Vermittler keinerlei Einfluss auf die Tarife von den Schifffahrtsgesellschaften, ist jedoch berechtigt, einen eigenen Aufschlag auf den Tarif zu erheben. Außerdem erhebt Mr Ferry auf alle Anfragen eine Buchungsgebühr als Ausgleich für die Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung der Buchung entstehen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben das Recht, die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung bis zur endgültigen Ausstellung des Fährtickets und in Ausnahmefällen auch nach der Ausstellung zu ändern, wie in Punkt 1.3 angegeben.
Mit dem Absenden der Anfrage für einen Kostenvoranschlag erhält der Kunde den Kostenvoranschlag, liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MrFerry, die zusammen mit der Buchungsübersicht verschickt werden, und erklärt sich damit einverstanden.
Das Absenden der Angebotsanfrage bedeutet nicht die automatische Zuweisung des Platzes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung des Tickets, sondern stellt lediglich eine Angebotsanfrage dar, die der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises sowie der Bestätigung durch Mr ferry unterliegt.
MrFerry bestätigt den Kostenvoranschlag nach Erhalt des angeforderten Betrags von dem Kunden.
2.3. Alle Anfragen zur Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen per E-Mail an gruppi@prenotazioni24.it an Mr Ferry gerichtet werden; für sie gelten die unter Punkt 6 genannten Fristen.
2.4. Eine eventuelle Rechnung der Fährgesellschaft, sofern sie dies zulässt, muss bei Mr Ferry gleichzeitig mit der Buchung angefordert werden, wobei die erforderlichen Steuerinformationen anzugeben sind.
3. FRACHTRESERVIERUNG
3.1.Mr Ferry ermöglicht es, Reservierungen für gewerbliche Fahrzeuge und Fahrer vorzunehmen, indem Sie eine Anfrage für ein Angebot aus dem reservierten "Güterverkehr" Bereich einreichen oder das Call-Center kontaktieren.
Die Beförderung von Gütern und gewerbliche Fahrzeuge unterliegt unterschiedlichen und spezifischen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen, die durch die von den einzelnen Fährgesellschaften angewandten Bestimmungen sowie durch die geltenden Gesetze geregelt werden und von denen der Verlader erklärt, dass er sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Dienstleistung kennt und akzeptiert. Es ist die Pflicht des Verlader, sich mit der üblichen Sorgfalt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.
3.2. Für Frachtbuchungen gelten spezielle Tarife, die von den jeweiligen Reedereien festgelegt werden.
3.3. Mr Ferry erteilt der Schifffahrtsgesellschaft den vertraglich festgelegten Transportauftrag im Namen des Verladers, der durch seine Fahrer oder Firmenmitarbeiter die Ladung an den Frachtführer übergibt, das Boarding und die damit verbundenen Aktivitäten übernimmt und die Verantwortung für die gebuchten Dienstleistungen und die deklarierte Ladung/Fracht übernimmt.
3.4. Der Gesamtbetrag der Fracht, einschließlich der an Mr Ferry zu zahlenden Provisionen, muss vor der Buchungsbestätigung bezahlt werden. Buchungen gelten nach Zahlungseingang und Übersendung der Buchungszusammenfassung mit den Reisedetails sowie der Einschiffungserklärung zur Abholung des Konnossements im Hafen als bestätigt.
Der Preis für den Transport wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Tarife berechnet, die möglichen Änderungen durch die Reederei vor dem Abfahrtsdatum unterliegen. In diesem Fall enthält der zu zahlende Endpreis die tatsächliche Fracht und die Provisionen, die Mr Ferry für die Vermittlungsleistung zustehen.
Mr Ferry stellt eine monatliche Rechnung auf der Grundlage der von der Reederei erhaltenen Abrechnung aus. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem vom Verlader bereits gezahlten Preis und dem aufgrund des ausgestellten Konnossements tatsächlich zu zahlenden Preis behält sich Mr Ferry das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr bis zur Höhe des Guthabens zu verlangen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Verlader Mr Ferry, den noch fälligen Betrag von der bei der Zahlung eingeführten Kreditkarte einzuziehen, deren Daten nur zu diesem Zweck bis zur Beendigung des Dienstes gespeichert werden.
3.5. Es liegt in der Verantwortung der Person, die die Buchung vornimmt, sicherzustellen, dass das betreffende Fahrzeug in die Kategorie der Nutzfahrzeuge fällt oder nicht fällt, d. h. speziell für die Beförderung von Gütern oder die Beförderung von gewerblichen Gütern oder die Durchfahrt zu gewerblichen Zwecken zugelassen ist.
Der Verlader muss nämlich in der Buchungsphase die korrekten Maße, den Typ und das Kennzeichen seines Fahrzeugs sowie den möglichen Transport von gefährlichen Materialien oder Waren mitteilen. Im Falle einer irrtümlichen Buchung des Nutzfahrzeugs als Privatfahrzeug oder im Falle einer fehlerhaften Zusammenstellung oder Angabe der erforderlichen Daten kann die Verfügbarkeit und/oder die Beförderung durch den Beförderer nicht garantiert werden, der entscheiden kann, den vollen Tarif zu berechnen und die Beförderung ohne Rückerstattung zu verweigern oder den Beförderungsvertrag fortzusetzen, unbeschadet des Rechts, die Zahlung der entsprechenden Tarifdifferenzen, Steuern, Strafen und aller damit verbundenen Gebühren zu verlangen, die an Mr Ferry zum Zeitpunkt der Zusendung der Rechnung auf der Grundlage des tatsächlich ausgestellten Frachtbriefs zu zahlen sind.
Mr Ferry kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Fährgesellschaft die Beförderung des Fahrzeugs verweigert oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Unstimmigkeiten im Frachtbrief aus Gründen, die dem Verlader zuzuschreiben sind, annulliert.
Der Verlader übernimmt die Verantwortung für die vorgenommene Buchung.
3.6. Im Falle einer Stornierung der Buchung oder Nicht abreise durch den Verlader, wenn die Fährgesellschaft eine Rückerstattung des Tickets vorsieht, erstattet Mr Ferry den gezahlten Betrag zurück, mit Ausnahme der Buchungsgebühren und abzüglich der Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren.
3.7. Unter keinen Umständen kann Mr Ferry für die Erbringung des Transportdienstes oder dessen Betriebsführung verantwortlich gemacht werden.
3.8. Mr Ferry haftet nicht für den Fall, dass der gewählte Beförderer Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten ändert oder storniert oder andere Beförderer oder andere Schiffe/Tragflügelboote als die ursprünglich gebuchten einsetzt, und haftet nicht für Folgeschäden oder Verluste, die durch die verpasste Abfahrt oder deren Änderung verursacht werden, da der Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde, nicht für die Kosten nicht genutzter Unterkünfte, verpasster Anschlüsse oder zusätzlicher Ausgaben aufgrund der verpassten Abfahrt verantwortlich gemacht werden kann.
Mr Ferry haftet nur für Schäden, die sich unmittelbar aus ihrer Vermittlungstätigkeit sowie aus der Verletzung dieser allgemeinen Bedingungen ergeben.
4. ZAHLUNGEN
4.1. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn das Ticket ausgestellt ist, und diese Ausstellung erfolgt immer vorbehaltlich des Zahlungseingangs. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für eventuelle Preiserhöhungen bzw. mangelnde Verfügbarkeit der Plätze der Schifffahrtsgesellschaften. Falls die Plätze nicht verfügbar sein sollten bzw. bei Preisänderungen, die nicht vom Kunden akzeptiert werden, ist Mr Ferry nur zur Rückerstattung der bereits eingenommenen Beträge verpflichtet.
4.2. Sofern die Preise und Tarife, die von Mr Ferry angeboten werden, aktuell und genau sind, ist es nicht möglich, dem Kunden eine eventuelle Preisanpassung zu garantieren, die von den Fährgesellschaften verlangt wird, deshalb behält sich Mr Ferry das Recht vor, die Buchungsangebote zu aktualisieren, bevor das Ticket ausgestellt wird, in jedem Fall vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kunden. Mr Ferry wird den Kunden kontaktieren, um mögliche Reisealternativen vorzuschlagen. Im Fall, dass der Kunde die vorgeschlagenen Reisealternativen nicht akzeptiert, wird Mr Ferry dem Kunden die bereits eingezogenen Beträge sofort wieder in voller Höhe rückerstatten.
4.3. Die Zahlungsmethode wird vom Kunden direkt beim Ausfüllen der Buchungsanfrage ausgewählt; auf dieser Wahl basierend, werden die Daten und die Anleitungen für die Zahlung angezeigt. Die Tickets müssen per Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. Die Zahlung per Kreditkarte wird nur akzeptiert, wenn der Karteninhaber einer der Passagiere oder der Antragsteller der Buchung ist.
4.4. Bei Buchungen, die per Banküberweisung bezahlt werden, wird das Ticket nur nach Erhalt der Überweisung ausgestellt.
4.5. Bei Buchungen mit Scalapay Zahlung hat der Kunde die Möglichkeit, die Dienstleistungen durch Zahlung des Preises in drei monatlichen Raten zu erwerben und akzeptiert die Bedingungen von Scalapay s.r.l. . Der Kunde erhält seine Bestellung sofort und zahlt in 3 Raten. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Raten an Incremento SPV s.r.l., an verbundene Parteien und deren Bevollmächtigte überwiesen werden, und genehmigt diese Überweisung.
4.6. Nach Erhalt der Zahlung wird Mr Ferry eine Buchungsbestätigung ausstellen, die Einzelheiten und Details der Reise sowie alle nützlichen Informationen enthält. Diese Mitteilung stellt kein gültiges Ticket für die Einschiffung dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Buchung. Die Tickets werden zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail verschickt und müssen vom Kunden heruntergeladen werden. Wenn der Kunde die Tickets nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Bestätigung erhält, muss er sich mit dem Call-Center in Verbindung setzen oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen und die Anfrage weitersenden. In jedem Fall sendet Mr Ferry den Ticket-Code per SMS an die Telefonnummer, die während des Buchungsprozesses angegeben wurde, um in dringenden Fällen zu den Fahrkartenschaltern im Hafen zu gelangen.
4.7. Mr Ferry haftet nicht für Unterbrechungen der Website oder für Transaktionen, die aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen fehlschlagen. In jedem Fall kann sich der Kunde an das Callcenter wenden oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen, um die gewählte Zahlungsmethode zu ändern.
5. VERSAND
5.1. Die Reisedokumente werden den Kunden per E-Mail (als Anhang oder mit einem Link) gesendet und können auch online im Benutzerbereich heruntergeladen werden. Sollte der Kunde die Tickets nicht erhalten haben, ist er verpflichtet Mr Ferry zu kontaktieren und sie nochmal anzufordern.
Möglicher Versand auf dem Postweg oder mit Kurierdienst müssen ausdrücklich vom Kunden gefordert werden, und er erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, die Versandkosten gehen Zulasten des Kunden. Mr Ferry lehnt jede Haftung für Verspätungen bei der Auslieferung oder Nicht- oder Teillieferung von Reisedokumenten ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ihr nicht zuzuschreiben sind.
5.2. Bei Empfang der Reiseunterlagen ist der Kunde verpflichtet sehr genau die Korrektheit der darauf genannten Daten zu überprüfen. Fehler bzw. Ungenauigkeiten müssen Mr Ferry umgehend mitgeteilt werden, da bei verspäteten Benachrichtigungen jede Verantwortung von Mr Ferry entfällt.
5.3. Es ist Pflicht der Passagiere, bei der Einschiffung die Reisedokumente vorzulegen gemäß den Beförderungsbedingungen der Reedereien. Andernfalls, verliert der Kunde das Recht zur Einschiffung und/oder ist gezwungen, ein neues Ticket zu kaufen. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für Verspätungen oder mangelnde komplette oder teilweise Vorlage der Tickets bei der Einschiffung.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, bei der Einschiffung die erforderlichen Ausweispapiere (Personalausweis, Pass, Visa usw.) zum Erreichen des Zielortes, für alle reservierten Passagiere, vorzulegen. Diese Bestimmung gilt auch für Begleitfahrzeuge und/oder Tiere.
5.4. Jede Seite, die von dieser Webseite ausgedruckt wird – mit Ausnahme der Tickets oder des Vouchers zur Vorlage bei der Einschiffung, die über den Bereich "Meine Reservierungen" heruntergeladen wurden – gilt nicht als Buchungsbestätigung und, vor allem, als gültiges Ticket.
6. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN
6.1. Alle Anträge auf Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen über den Benutzerbereich gestellt werden. Änderungsanträge oder Stornierungen, die auf andere Art und Weise eingehen, die die rechtzeitige Erbringung der Dienstleistung nicht garantiert, werden nicht akzeptiert. In jedem Fall ist Mr Ferry nicht verantwortlich für Verzögerungen oder die Bearbeitung von Anfragen, die über andere als die angegebenen Kommunikationskanäle eingehen.
Bei Bedarf während der Stunden oder Tage, an denen Mr Ferry geschlossen ist, oder wenn der Service aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann sich der Kunde direkt an die gebuchte Fährgesellschaft wenden und dort Änderungen und Stornierungen beantragen.
6.2. Im Falle von Änderungen an bereits ausgestellten Tickets, wenn diese nach den Bedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehen sind, hat der Kunde die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehenen Strafen zu zahlen sowie Mr Ferry die Kosten für die Wiedereröffnung und die Bearbeitung in Höhe von mindestens 15,00 € und höchstens 40,00 € für jede Änderung.
6.3. Die Nichtverwendung bereits ausgestellter Tickets führt nicht zu deren automatischer Erstattung.
6.4. Die Stornierung der Tickets unterliegt den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft, die die Anwendung von Stornogebühren vorsehen können, sowie den Wiedereröffnungs- und Bearbeitungsgebühren von Mr Ferry in Höhe von 15 % des Ticketpreises.
6.5. Bei Änderungen und/oder Stornierungen, die direkt mit der Fährgesellschaft vorgenommen werden, wird, wenn der Eingriff von Mr Ferry noch erforderlich ist, die Pauschalgebühr von 10,00 € abgezogen.
6.6. Änderungen oder Stornierungen, die vor 23.59 Uhr am Tag der Ticketausstellung vorgenommen werden, verursachen keine Kosten für die Wiedereröffnung und Bearbeitung von Mr Ferry, unterliegen aber den von den Fährgesellschaften angewendeten Strafen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob das gekaufte Ticket eine Änderung und/oder Stornierung sowie eine Rückerstattung unter den von der Schifffahrtsgesellschaft auferlegten Verkaufsbedingungen zulässt. Werbe- oder Sondertarif-Tickets sind unter Umständen nicht erstattungsfähig. Die Rückerstattung erfolgt immer in Übereinstimmung mit den Verkaufsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft.
Unter keinen Umständen wird der Betrag der Buchungsgebühr oder einer erworbenen Rücktrittsversicherung zurückerstattet.
6.8. Manchmal können die Fährgesellschaften nach einer Stornierung berechtigterweise eine alternative Form der Rückerstattung vorsehen, die in der Ausstellung eines Gutscheins im gleichen Wert wie das gekaufte Ticket besteht, der innerhalb der Zeit und auf die Art und Weise zu verwenden ist, die in den mit dem Ticket versandten Informationen angegeben sind. Mr Ferry ist als Vermittler für den Verkauf von Tickets im Namen der Fährgesellschaften an die von ihren festgelegten Bedingungen gebunden und kann in keiner Weise die Erstattungsmethoden kontrollieren, die diese betreiben und deren Sprecher sie ist.
6.9. Im Fall von Anfragen wegen Änderungen der bereits gekauften Tickets, die außerhalb der Öffnungszeiten der Büros von Mr Ferry (von 20.00 bis 08.00 Uhr, 25 Dezember und 1 Januar) gestellt werden, wird unser Büro am Tag nach Erhalt der Anfrage, Preis und Verfügbarkeit des neuen Kostenvoranschlags prüfen.
Sollte Mr Ferry bei der Prüfung der Anfrage eine Nichtverfügbarkeit der Plätze oder veränderte Preise vonseiten der Schifffahrtsgesellschaft feststellen, wird man mit der Änderung der Tickets nicht fortfahren, sondern mit dem Kunden Kontakt aufnehmen um sich auf mögliche Lösungen zu einigen.
6.10. Mr Ferry übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen, Änderungen oder Umbuchungen, die vom Kunden direkt mit der Fährgesellschaft getroffen wurden.
6.11. Die Fährgesellschaften sind für die Erbringung der von ihnen direkt verwalteten Transportleistungen verantwortlich. Mr Ferry ist als Wiederverkäufer und Vermittler in keiner Weise verantwortlich für das Management der Ein- und Ausschiffung oder für Schäden, die durch Abweichungen oder das Management derselben entstehen.
Die Nichtdurchführung der Reise aus Gründen, die dem Beförderer zuzuschreiben sind – wie etwa erhebliche Änderungen von Fahrplänen, Reiserouten oder Unterkünften, Verspätungen oder Unterbrechungen der Fahrten oder die Annullierung der Abfahrt, sei es aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt – begründet in keinem Fall eine Haftung von Mr Ferry.
Im Falle einer Annullierung der Fahrt ist die Reederei verpflichtet, dem Passagier den für das Ticket gezahlten Betrag zu erstatten oder eine angemessene Alternative anzubieten, die jedoch der Zustimmung des Kunden unterliegt. Die Erstattung betrifft ausschließlich den tatsächlich nicht genutzten Teil des Tickets, d. h. die von der Annullierung oder der vom Beförderer vorgenommenen Änderung betroffene Fahrt.
7. RÜCKERSTATTUNGEN
7.1. In Rechnung gestellte und anschließend von Mr Ferry auf die Kreditkarte des Kunden zurückerstattete Beträge könnten vom Kreditkartenanbieter eventuell nicht gleich zur Verfügung gestellt werden.
In diesen Fällen kann nur der Kreditkarteninhaber als einziger Ansprechpartner seines Kreditinstituts beim Kreditkartenanbieter die schnellere Bereitstellung des bezogenen Betrags auf dem Plafond der Kreditkarte anfordern.
Die Zeiten zur Wiederherstellung des Plafonds können je nach den Bedingungen des Kreditkartenanbieters variieren.
7.2. Im Falle einer Zahlung, die den für die Buchung fälligen Betrag übersteigt und per Banküberweisung oder Postanweisung erfolgt, erstattet Mr Ferry die Differenz.
7.3. Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Tickets, wird Mr Ferry dem Kunden alle fälligen Beträge erstatten, nach Abzug der von der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft verhängten Strafe sowie Verwaltungsgebühren, die Mr Ferry wie oben angegeben zustehen, nach dem Empfang der Rückerstattung von der Schifffahrtsgesellschaft.
7.4. Sofern nichts anderes vereinbart, erstattet Mr Ferry dem Kunden durch die gleiche Zahlungsart, mit der gleichen Zahlungsmethode, mit der der Kunde die Reservierung zum Zeitpunkt des Kaufs bezahlt hat.
7.5. Im Fall, dass eine Fährgesellschaft anstelle einer Geldrückerstattung einen Gutschein für eine annullierte Reise anbietet (siehe 6.5.), kann Mr Ferry nur diesen Gutschein ausstellen, der vom Kunden gemäß den von der Reederei festgelegten Bedingungen eingelöst werden kann.
8. ERSTATTUNGSGARANTIE BEI REISESTORNIERUNG
8.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Garantie für den Schutz vor Stornierungen zu erwerben, um die Rückerstattung eventueller Stornierungsgebühren zu gewährleisten, die im Falle einer Stornierung der über Mr Ferry gekauften Dienstleistungen für die spezifischen Ursachen und Fälle, für die diese Garantie gilt, fällig werden können.
8.2. Die Garantie muss zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählt und gekauft werden und kann bis zu 24 Stunden nach dem Kauf hinzugefügt werden. Die Geld-zurück-Garantie ist ab dem Zeitpunkt des Kaufs bis zum Ende der Check-in für die Abreise aktiv, also bis zur Einschiffung. Bei mehreren gebuchten Reisen muss die Garantieoption für alle Leistungen gewählt werden.
8.3. Die Storno-Police, kann nach dem Kauf nicht mehr entfernt werden und ist nicht erstattungsfähig.
8.4. Im Falle von Buchungsänderungen wird der Preis der Stornierungsgarantie für den Erwerb der neuen Leistung ebenfalls angepasst.
9. VERANTWORTUNG
9.1 Mr Ferry fungiert als Vermittler und Bevollmächtigter des Verbrauchers, erleichtert die Begegnung von Angebot und Nachfrage – also zwischen Passagieren und Reedereien – und unterstützt so den Abschluss des Vertrags zwischen diesen Parteien, nämlich den Erwerb der Fährtickets. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Verantwortung des Vermittlers auf die Erfüllung des vom Verbraucher erteilten Auftrags beschränkt, der mit der Aushändigung der Fahrkarten abgeschlossen ist. Daher haftet Mr Ferry nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung und deren operative Durchführung, in Übereinstimmung mit den italienischen und europäischen Rechtsvorschriften.
Der Kunde erkennt an, dass Mr Ferry nicht für die Nichterbringung, abweichende oder unzutreffende Erbringung der von der Reederei bereitgestellten Leistungen haftet, sofern diese von Mr Ferry im Auftrag der Passagiere ordnungsgemäß gebucht und im Beförderungsschein angegeben wurden. Daher ist im Falle einer Stornierung oder Änderung von Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten, Unterkünften oder sonstigen Leistungen durch die Reederei – ebenso wie bei der Inanspruchnahme anderer Beförderer oder Schiffe/Schnellboote als der ursprünglich gebuchten – ausschließlich die Reederei verantwortlich und verpflichtet, geeignete Alternativen bereitzustellen sowie die entsprechende Unterstützung gegenüber den Passagieren zu leisten.
Im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung von mehr als 90 Minuten muss der Beförderer dem Passagier die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zu vergleichbaren Bedingungen oder der Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchgeführte Fahrt anbieten. Entscheidet sich der Kunde für die Erstattung, erfolgt diese durch Mr Ferry erst nach Bestätigung seitens der Reederei über die tatsächliche Nichterbringung der Beförderungsleistung aus Gründen, die nicht dem Willen des Kunden zuzuschreiben sind.
In diesem Zusammenhang legt die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 das Recht des Passagiers auf finanzielle Entschädigung im Falle einer Verspätung und/oder Annullierung der Abfahrt fest und definiert die Bedingungen in Bezug auf die Dauer der Unannehmlichkeit oder die Nichterbringung der Leistung. Darüber hinaus bestimmt die Verordnung, dass der Beförderer oder in bestimmten Fällen der Hafenagent verpflichtet ist, alle Passagiere über etwaige Fahrplanänderungen oder Annullierungen zu informieren. Entsprechend sieht das italienische Schifffahrtsgesetz in den Artikeln 403 und 404 vor, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener Alternativen und Entschädigungen bei Annullierungen oder Verspätungen des Beförderungsdienstes beim Beförderer liegt – und nicht beim vermittelnden Agenten.
Folglich haftet Mr Ferry nicht für etwaige Schäden oder Folgeverluste, die durch die Nichtdurchführung oder Änderung einer Abfahrt verursacht werden. Dem Vermittler, bei dem das Ticket erworben wurde, können insbesondere nicht die Kosten für nicht genutzte Aufenthalte, verpasste Anschlussverbindungen, sonstige Unannehmlichkeiten oder zusätzliche entstandene Ausgaben zugerechnet werden.
9.2. Der Kunde akzeptiert seine finanzielle Verantwortung für alle Transaktionen, die in seinem Namen durchgeführt werden, und stellt sicher, dass die Informationen, die er über seine Person und die in die Reservierung eingegebenen Passagiere bereitstellt, wahrheitsgetreu und korrekt sind. MrFerry haftet nicht für den Fall, dass der Beförderer einem oder mehreren gebuchten Passagieren die Einschiffung verweigert, eine Anpassung des Tickets verlangt oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Abweichungen zwischen den vom Kunden bei der Buchung angegebenen Daten und den bei der Einschiffung oder beim Check-in vorgelegten Passagier- und Fahrzeugdokumenten für ungültig erklärt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prenotazioni24 s.r.l. sowie des jeweiligen Beförderers mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde haftet persönlich für die Nichtbeachtung dieser Bedingungen.
MrFerry übernimmt keine Verantwortung für die Nichtveröffentlichung auf der Website von Sonderbedingungen, die von den Beförderern in Notsituationen angewandt werden, über die sich der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt über die entsprechenden Kommunikationskanäle informieren muss.
9.4 Mrferry kann nicht für eventuelle Unterbrechungen oder technische Störungen des Buchungssystems und der damit verbundenen Software haftbar gemacht werden.
9.5 Mrferry ist ausschließlich für Schäden haftbar, die unmittelbar aus der Vermittlungstätigkeit und der Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
10. NICHTANWENDBARKEIT DES WIDERRUFSRECHTS
10.1. Das Verbrauchergesetzbuch, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 06.09.2005, G.U. vom 08.10.2005, geändert durch Gesetz Nr. 37 vom 3. Mai 2019 und Gesetz Nr. 31 vom 12. April 2019, sieht im Artikel 59 "Ausnahmen vom Widerrufsrecht" vor: "Das Widerrufsrecht nach den Artikeln 52 und 58 für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ist in Bezug auf ... n) die Bereitstellung von Unterkünften für Nichtwohnungszwecke, die Beförderung von Waren, Autovermietungen, Catering-Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum der Erfüllung vorsieht", in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte, Kapitel III Art. 16 und umgesetzt durch das Gesetzesdekret 21/02/2014 n.21.
Der Kauf von Seetransportdienstleistungen ist ein vollwertiger Freizeitvertrag mit einem bestimmten Datum, was bedeutet, dass für solche Verträge, die über unsere Plattform abgeschlossen werden, das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
11. E-COMMERCE UNTER VERMITTLUNGSVEREINBARUNGEN
11.1. Der Kauf von Tickets und Fahrscheine über Mr Ferry fällt in den Bereich des indirekten E-Commerce, ähnlich dem Versandhandel, und unterliegt daher weder der Rechnungspflicht (wenn der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Kauf der Tickets und nur dann, wenn die Ausstellung möglich ist, eine Rechnung verlangt), wie in Artikel 22 des Präsidialerlasses Nr. 633 von 1972 vorgesehen, noch der Pflicht zur Bescheinigung durch Quittung oder Steuerbescheinigung (ex Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe oo) des Präsidialerlasses Nr. 696 von 1996. Die Gegenleistung für den Verkauf wird in das von der Firma geführte Gebührenregister eingetragen.
12. COPYRIGHT UND EINGETRAGENE MARKE
12.1. Diese Website und ihr Inhalt, wie z.B. der Name "Mr Ferry" und andere Marken und Logos, die auf der Website angezeigt werden, sind eingetragene Marken und Eigentum von Mr Ferry, der die Lizenz besitzt, und sind daher urheberrechtlich geschützt. Die Marken der Unternehmen sind deren Eigentum, und Mr Ferry ist berechtigt, sie zu veröffentlichen. Sie dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Mr Ferry nicht kopiert, reproduziert, wiederveröffentlicht, heruntergeladen, übertragen oder verteilt werden. Benutzer können den Inhalt dieser Website für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
13. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
13.1. Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Bedingungen bezüglich der Nutzung der Website zu ändern oder zu aktualisieren, falls notwendig und aus gerechtfertigten Gründen und betrieblichen Notwendigkeiten ohne die Nutzer vorher zu benachrichtigen. Die Nutzung dieser Website nach einer Änderung der Bedingungen stellt die Annahme derselben dar.
14. ZUSTÄNDIGES GERICHT
14.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrags ergeben, ist der Gerichtsstand in Livorno. Für Reisende, die nach geltendem italienischem Recht als Verbraucher gelten, ist das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien haben.
