MOBY – ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR PASSAGIERE UND MITGEFÜHRTE + FAHRZEUGE - GÜLTIG AB 16.03.2026

Die folgenden allgemeinen Beförderungsbedingungen liegen in allen Büros der Moby S.p.A, der Moby Lines Europe GmbH und in Reisebüros aus. Mit dem Begriff „Passagier” ist jede Person gemeint, die gemäß den vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste und mitgeführte Fahrzeuge befördert wird. Der Passagier ist verpflichtet, sich an die Vorschriften der italienischen und ausländischen Gesetze sowie an die Vorschriften des Beförderers (sowohl des beauftragenden als auch des durchführenden Beförderungsunternehmens) und an die Anweisungen der Schiffsführung zu halten. Ist das Beförderungsunternehmen (Auftraggeber und/oder tatsächlicher Beförderungsanbieter) „Moby S.p.A.“, ist für Meldungen oder Beschwerden das Formular auf der Website www.mobylines.de auszufüllen oder das entsprechende Formular (zum Download auf der Website www.mobylines.de) an die Adresse MOBY Lines Europe GmbH, Philipp-Försch-Str. 9b, 55257 Budenheim oder Moby S.p.A - Via Larga, 26 - 20122 Milano zu senden. Eventuelle Rückerstattungen des Ticketpreises nach Abfahrtsdatum und/oder gegebenenfalls zustehende Entschädigungen werden dem Passagier per Banküberweisung auf das angegebene Konto gutgeschrieben. Alternativ kann das Unternehmen nach ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers die Erstattung durch Ausstellung eines Reisegutscheins (Voucher) in gleicher Höhe vornehmen, der auf allen von Moby betriebenen Abfahrten verwendet werden kann. Eine Rückerstattung auf die bei der Ticketzahlung verwendete Kreditkarte ist nicht möglich. Vor Reiseantritt ist der Fahrgast verpflichtet, die oĸzielle Website des Beförderers (www.mobylines.de), entweder während des Buchungsvorgangs oder im persönlichen Bereich, auf etwaige Änderungen des auf dem Ticket angegebenen Fahrplans zu überprüfen.

1) BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Gegenstand des Vertrags ist die Beförderung von Personen, Fahrzeugen und Gepäck gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Artikeln 396 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes und seit dem 31.12.2012 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Eine Zusammenfassung der Bestimmungen der Verordnung über die Rechte der Passagiere ist auf der Website www.mobylines.de abruĩar und an den Check-in-Schaltern verfügbar. Die Beförderung von Begleiƞahrzeugen unterliegt den italienischen Vorschriften zur Beförderung von Gegenständen auf See (Artikel 419 ff. des italienischen Schifffahrtsgesetzes), diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit anwendbar, der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Informationen zu den Rechten der Passagiere gemäß der Verordnung EU/1177/2010 sind an Bord der Schiffe und an den Check-in-Schaltern erhältlich. Gemäß Art. 19.6 der Verordnung EU/1177/2010 beträgt die Mindestsumme, unterhalb derer keine Įnanzielle Entschädigung vorgesehen ist, 6 (sechs) Euro. Die Angabe des Schiffes, das die Beförderung durchführen wird, dient lediglich der Orientierung, da der Beförderer die Beförderung auch mit einem anderen Schiff, auch eines anderen Beförderers, durchführen kann. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Fahrgast durch Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung entstehen, sofern diese auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, widrige Wetterbedingungen, Streiks, technische Störungen, die höhere Gewalt darstellen, oder andere, dem Beförderer nicht zuzurechnende Gründe zurückzuführen sind. Der Kapitän behält sich das Recht vor, die Reiseroute zu ändern, falls Ereignisse eintreten, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Fahrgäste gefährden könnten. Die veröffentlichten Angebote und Bedingungen können bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets Änderungen unterliegen. Für die Haftungsregelung in Bezug auf die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen sowie für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Sachverhalte wird ausdrücklich auf die geltenden Bestimmungen des italienischen Schifffahrtsgesetzes und die entsprechenden Gemeinschaftsvorschriften verwiesen. Bis zur Ausschiffung sind die Passagiere für ihr Handgepäck und dessen Inhalt verantwortlich. Die Überfahrtszeiten sind Richtwerte und basieren auf der Enƞernung zwischen den Häfen bei günstigen Wetter- und Seebedingungen. Das Transportunternehmen haftet nicht für Verspätungen, die durch Hafenmaßnahmen verursacht werden oder durch Hafenarbeiten, das von Personal durchgeführt wird, das nicht beim Beförderer angestellt ist. Bei den veröffentlichten Fahrplänen und Preisen sind Änderungen vorbehalten.

2) GÜLTIGKEIT DER TICKETS

Das Ticket ist personengebunden, nicht übertragbar und gilt nur für die darin angegebene Beförderung. Passagiere sind verpflichtet, das Ticket aufzubewahren, um ihre Reiseberechtigung nachzuweisen, und es zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument im Original auf Verlangen beim Check-in einem Schiffsoĸzier oder Bevollmächtigten des Beförderungsunternehmens vorzulegen. Passagiere ohne Ticket oder ohne Nachweis der Identität müssen den doppelten Fahrpreis entrichten, ungeachtet des Anspruchs auf Schadensersatz. Bestätigungen von Reisebüros für Überfahrten in jeglicher Form können nicht akzeptiert werden, es muss ein gültiges Ticket vorliegen. Gemäß den Sicherheitsbestimmungen müssen die Namen der Passagiere, die gültigen Ausweisdokumente sowie Kategorie und Kennzeichen der Fahrzeuge auf dem Ticket mit den Angaben der abreisenden Passagiere und ihrer Fahrzeuge übereinstimmen. Andernfalls wird der Zugang zum Hafen und das Boarding verweigert. Beim Kauf des Tickets hat der Kunde zu überprüfen, dass die Angaben und Daten seiner Buchung entsprechen und alle Angaben mit dem Ausweis und alle fahrzeugspeziĮschen Daten mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Bei nicht korrekten Angaben über Personenzahl, Fahrzeuge etc., muss der Differenzbetrag an Ort und Stelle nachgezahlt werden. Bei falschen Längen -, Breiten -u. Höhenangaben kann eine Warteliste erforderlich und die Einschiffung verweigert werden. Moby übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Ticketausstellung. OPEN-Tickets sind nicht möglich. Für Buchungen, die in Italien durchgeführt werden, gelten die italienischen Bedingungen.

3) VOLLSTÄNDIGE STORNIERUNG DES TICKETS UND RÜCKERSTATTUNG

Tickets, die zum Normaltarif (BASE) ausgestellt wurden, können erstattet werden, sofern die Stornierung vor der gebuchten Abfahrt erfolgt - ausgenommen sind Zuschläge und sonstige Kosten. Stornierungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de, per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über Ihr Reisebüro vorgenommen werden. Stornos sind auch unterwegs in jedem Reisebüro mit MobyTicketverkauf oder im Hafen möglich. Die Rückerstattung muss bei der ticketausstellenden Agentur beantragt werden. Bei einer Stornierung werden die Stornokosten in Rechnung gestellt, unabhängig ob das Ticket bereits ausgestellt wurde oder nicht. Diese sind wie folgt (bei der Berechnung der Kosten wird der Stornotag nicht gezählt):

• bis 30 Tage vor Abfahrt: 10% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen: 100% für alle als Best Offer bzw. Pax-Tarife gekennzeichneten Kategorien.

• 29 Tage – 7 Tage vor Abfahrt: 20% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen:100% für alle als Best Offer bzw. Pax-gekennzeichneten Kategorien.

• 6 Tage - 48 Std. vor Abfahrt: 50% des Reisepreises; bei Best Offer und PEX-Tarifen:100% für alle als Best Offer bzw. Pax-gekennzeichneten Kategorien.

• Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Abfahrt erfolgt.

• Für Tickets, die am Abfahrtstag gekauft werden, beträgt die Stornierungsgebühr 100%. Es wird KEINE Rückerstattung gewährt, wenn:

• der Passagier nicht zur Abfahrt erscheint;

• die Tickets nicht vor der Abfahrt storniert werden.

Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn er nicht bis zum 31. Januar des auf das ursprünglich geplante Abreisejahr folgenden Jahres geltend gemacht wird. Bei bestimmten Gutscheinarten erfolgt im Falle der Stornierung eines mit demselben Gutschein gekauften Tickets eine Rückerstattung ausschließlich durch Ausstellung eines zusätzlichen Gutscheins für den Kauf eines neuen Tickets. Sonder- oder Aktionstickets, die zu einem Sonder- oder Aktionspreis erworben wurden, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, auch nicht teilweise, unabhängig von der Fahrtstrecke. Diese Regelung gilt automatisch für alle im Rahmen desselben Buchungsvorgangs hinzugefügten Passagiere.

4) VERLUST DES TICKETS:

Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss sofort der Buchungsstelle oder im Hafenbüro gemeldet werden. Ersatztickets dürfen nur unter der Bedingung ausgestellt werden, dass das verlorene Ticket noch nicht benutzt wurde, eine Buchung vorliegt und der Reisende einen Personalausweis oder Pass vorlegen kann.

5) FEHLENDER TICKETERHALT BEI ONLINEBUCHUNGEN:

Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 4 gilt: Sollte eine Fahrkarte aus Gründen, die nicht vom Beförderungsunternehmen zu vertreten sind, nicht zugestellt werden (z. B. falsche Kontaktdaten des Fahrgastes, Störung des Internet- oder Mobilfunknetzes des Fahrgastes oder Störung des Computers oder Telefons des Fahrgastes), kann das Ticket mit Angabe der Buchungsnummer über die Website www.mobylines.de im persönlichen Bereich heruntergeladen und neu gedruckt werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Buchungszentrale per Mail an info@mobylines.de umgehend darüber informiert werden. Die Ausstellung des Duplikats kann dann nur nach vorheriger IdentiĮzierung des Passagiers und unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Ticket nicht bereits verwendet wurde.

6) UMBUCHUNGSGEBÜHREN – TEILSTORNIERUNGEN:

Tickets zum Normaltarif (Base) Änderungen des Datums, der Strecke, der Anzahl der Passagiere, der Unterbringung, der Mahlzeiten und der Uhrzeit sind, sofern Kapazitäten vorhanden sind, bis spätestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt möglich. Änderungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen werden. Zusätzlich zum evtl. anfallenden Aufpreis für die oben angegebenen Änderungen, z. B. in der Saisonzeit, Personenanzahl oder Fahrzeugwechsel und wenn dies nicht anders in den Anwendungsbedingungen ausgeschrieben ist, werden 15€ als Umbuchungsgebühren berechnet. Die Änderung der Reiseroute (Beispiel: von Korsika nach Sardinien) führt zur Stornierung der Buchung mit den entsprechenden Stornokosten und der Neuausstellung eines neuen Tickets. Eventuelle Tarifunterschiede und Änderungen bezüglich der Anzahl der Passagiere, der mitgeführten Fahrzeuge, der Fahrzeugkategorien und der Unterkünfte werden neu berechnet und es entstehen folgende Stornokosten:

• 10 % bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Abreise;

• 20 %, wenn sie mehr als 10 Tage vor der Abreise erfolgt;

• keine Rückerstattung weniger als 9 Tage vor der Abreise.

Die angegebene Anzahl von Tagen umfasst nicht den Tag der Änderung und den Tag der Abreise. Die Änderung ist nur im Rahmen der auf der Website des Beförderers veröffentlichten Abfahrten zulässig. Bei bestimmten Gutscheinarten erfolgt die Rückerstattung im Falle einer Änderung eines mit demselben Gutschein gekauften Tickets ausschließlich durch Ausstellung eines zusätzlichen Gutscheins für den Kauf eines neuen Tickets. Sondertarif- oder Aktionstickets: Tickets mit Sonderangeboten können bei Fahrten nach Sardinien und Korsika umgebucht werden, sofern die Umbuchung mindestens 2 Stunden vor Abfahrt über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen wird. Für jede Umbuchung wird eine Gebühr von 30,00 € pro Überfahrt bei Sardinien und 20,00 € bei Korsika erhoben, zuzüglich eventueller Tarifdifferenzen. Die genannten Gebühren gelten auch bei Namensänderungen des Passagiers. Im Falle einer Preisreduzierung wird keine Rückerstattung gewährt, d.h. der alte Wert der Buchung wird berechnet. Unabhängig von den vorherigen Regelungen können Tickets für die Insel Elba und die Strecke Santa Teresa–Bonifacio (und umgekehrt) nicht geändert werden (auch nicht der Name). Das ursprüngliche, vor der Änderung ausgestellte Ticket (wenn in Papierform vorhanden) muss zwingend bei der Agentur abgegeben werden, die die Änderung vorgenommen hat. Bei Teilstornierungen (z.B. Reduzierung von Personen, Kabinen, Fahrzeugen etc.) werden Kosten lt. Punkt 3 der Reisebedingungen fällig.

7) SONDERANGEBOTE, SPEZIALTARIFE – EINSCHRÄNKUNGEN:

• Angebote unterliegen Einschränkungen und sind nur für ausgewählte Abfahrten mit eingeschränkter Verfügbarkeit gültig (die Anzahl der verfügbaren Plätze variiert je nach Datum und Strecke). Alle veröffentlichten Angebote gelten ab dem Tag des Ticketkaufs und beinhalten nicht unbedingt Sonderangebote und außerordentlichen Werbekampagnen, die vom Beförderer im Laufe der Saison noch angeboten werden können. Diese können dann von den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Angeboten und Bedingungen abweichen.

• Nachträgliche Verringerungen der Preise und/oder die Hinzufügung von Spezialtarifen (auch zeitlich begrenzte) rückwirkend oder auf bereits bestehende Buchungen sind nicht möglich.

• Es gelten die Anwendungsbedingungen, die jeweils bei den Sondertarifen in der Website www.mobylines.de ausgeschrieben sind.

• Sonderangebote können in der Regel nicht direkt am Hafen am Tag der Abreise erworben werden, sondern müssen im Voraus gebucht werden.

• Ein mit Sonderangeboten ausgestelltes Ticket kann nur für die Destinationen Sardinien und Korsika geändert werden, sofern die Änderung mindestens 2 Stunden vor der gebuchten Abfahrt beantragt wird (beschränkt auf die Öffnungszeiten des Callcenters). Ein Inselwechsel ist nicht möglich.

• Änderungen können über die oĸzielle Website der Fährgesellschaft im persönlichen Bereich (www.mobylines.de) oder per Mail an info@mobylines.de (nur während der Öffnungszeiten) oder über ein Reisebüro vorgenommen werden.

• Für jede Änderung wird eine Gebühr pro Strecke in Höhe von 20,00 € (Korsika) bzw. 30,00 € (Sardinien) zusätzlich zu etwaigen Fahrpreisdifferenzen erhoben.

• Die oben genannten Gebühren gelten auch bei Namensänderungen.

• Für die Insel Elba und die Strecke Santa Teresa–Bonifacio (und umgekehrt) ist eine Umbuchung des Tickets (einschließlich Namensänderungen) nicht möglich.

• Ein mit Sonderangeboten gebuchtes Ticket ist für keine Strecke/Verbindung erstattungsfähig, auch nicht teilweise.

• Im Falle einer Stornierung wird für das Ticket eine Stornogebühr in Höhe des gesamten bezahlten Betrags erhoben. Diese Regelung gilt automatisch für alle Passagiere, die im Rahmen desselben Buchungsvorgangs hinzugefügt wurden. Sollte das Ticket noch nicht ausgestellt sein, werden bei einer Stornierung die Ticketkosten in Rechnung gestellt.

• Sonderangebote sind grundsätzlich nicht rückwirkend anwendbar. Sofern nicht anders angegeben, können sie nicht mit anderen Rabatten oder Sonderaktionen kombiniert werden.

• Bei Inanspruchnahme eines Sonderangebots, das die Buchung eines mitgeführten Fahrzeugs vorsieht, überprüft das für die Einschiffung zuständige Personal die tatsächliche Mitnahme dieses Fahrzeugs (Transport dieses Fahrzeugs). Sollte dieses Fahrzeug nicht vorhanden sein oder das Hafenpersonal stellt Abweichungen zwischen der Buchung und dem bei der Abfahrt vorhandenen Fahrzeug fest, wird eine Gebühr erhoben, auch für die bereits zurückgelegte Fahrt. Diese Gebühren entsprechen in der Regel den Kosten des in unseren Preislisten angegebenen Höchsttarifs.

• Die geltenden Regeln und Einschränkungen der einzelnen Aktionen Įnden Sie auf der Website der Fährgesellschaft (www.mobylines.de). Wir empfehlen den gleichzeitigen Abschluss einer „Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherung” (siehe www.mobylines.de).

SONDERTARIFE FÜR IN SARDINIEN GEBORENE ODER EINWOHNER / SARDEN-TARIF

Um die Sonderpreise für in Sardinien ansässige und dort geborene Personen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Passagiere beim Kauf des Tickets und beim Einsteigen einen gültigen Ausweis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie in einer Gemeinde Sardiniens ansässig oder geboren sind. Diese entsprechenden Nachweise sind erforderlich und müssen bei der Einschiffung vorgelegt werden. Ohne diesen Nachweis ist die Beförderung mit Tickets zum Sarden-Tarif nicht möglich; es muss ein neues Ticket zum vollen Preis erworben werden und das Ticket mit Sarden-Tarif wird nicht erstattet. Auch Tickets mit Sarden-Tarif im Rahmen eines Sonderangebots sind nicht erstattungsfähig. Reist eine in Sardinien geborene oder ansässige Person mit Familienangehörigen, wird der Rabatt nach einer Selbstauskunft gewährt; ein Nachweis des Familienstands ist nicht erforderlich. Nicht in Sardinien ansässige Ehepartner und Kinder, die ohne die in Sardinien geborene oder ansässige Person reisen, müssen ihrem Ticket eine Selbstauskunft (verfügbar unter www.mobylines.de) sowie den Ausweis jedes Antragstellers und der in Sardinien geborenen oder ansässigen Person beifügen; ein Nachweis des Familienstands ist nicht erforderlich. Dieses Angebot gilt nicht rückwirkend. Die Anzahl der zum Sarden-Tarif buchbaren Plätze kann für einige Abfahrten begrenzt sein.

SONDERTARIF FÜR EINWOHNER KORSIKAS

Um den Einwohnertarif zu nutzen, müssen Fahrgäste beim Ticketkauf und beim Einsteigen einen gültigen Ausweis vorlegen, der ihren Wohnsitz auf Korsika belegt. Fahrgäste ohne diesen Nachweis können nicht mit Tickets zum Einwohnertarif einsteigen; sie müssen ein neues Ticket zum vollen Preis erwerben. Tickets zum Einwohnertarif werden nicht erstattet. Der ermäßigte Tarif gilt für Fahrzeuge, die auf den Namen des Einwohners zugelassen sind. Reist der Einwohner mit seinem Ehepartner und/oder seinen Kindern und/oder minderjährigen Angehörigen, wird die Ermäßigung gegen Vorlage einer gültigen Familienbescheinigung gewährt. Nicht-Einwohner-Ehepartner und Kinder, die ohne den Einwohner reisen, müssen ihrer Fahrkarte eine Familienbescheinigung sowie den Ausweis jedes Reisenden und des Einwohners beifügen.

8) PAUSCHALBETRAG FÜR STEUERN, ETS, GEBÜHREN, ISPS-GEBÜHREN UND SONSTIGE KOSTEN

Der Pauschalbetrag für Steuern, ETS, ISPS, Gebühren und sonstige Kosten kann sich bis zur Ausstellung des Tickets ändern. Im Falle einer Ticketänderung (einschließlich Änderungen des Kennzeichens und/oder der persönlichen Daten) gelten die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Gebühren.

9) CHECK-IN

Die Check-in-Frist beträgt 30 Minuten vor Abfahrt für Passagiere ohne Fahrzeug vom 1. Oktober bis 31. Mai und eine Stunde vor Abfahrt vom 1. Juni bis 30. September. Passagiere mit Fahrzeug müssen 1 Stunde und 30 Minuten vor Abfahrt eintreffen (mindestens 2 Stunden vor Abfahrt in den Häfen Genua und Bastia), sofern von den Behörden nichts anderes festgelegt wird. Passagiere müssen sich unmittelbar nach der Ticketentwertung zum Boarding einĮnden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Reservierung und die Beförderung kann nicht mehr garantiert werden. Für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten die Bestimmungen unter Punkt 17/18.

10) EIN- UND AUSSCHIFFEN VON FAHRZEUGEN / BESONDERHEITEN

Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Fahrzeug-Kategorien und geben Sie das Kfz- Kennzeichen bei der Buchung mit an. Die Beschreibung Įnden Sie im Internet www.mobylines.de/ueberfahrt/fahrzeuge/ Der Fahrer ist verantwortlich, dass die Handbremse angezogen, ein Gang eingelegt, das Licht ausgeschaltet und das Fahrzeug verschlossen ist.

A) Mitgeführte Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen bei der Buchung und beim Einchecken angemeldet werden.

B) Die Alarmanlagen und Diebstahlsicherungen müssen beim Einchecken und an Bord deaktiviert werden.

C) Fahrzeuge, die für den Gütertransport verwendet werden, müssen gesondert in der Frachtabteilung reserviert werden und unterliegen den für den Gütertransport vorgesehenen Tarifen und fallen daher nicht unter die Kategorie „mitgeführte Fahrzeuge” gemäß den vorliegenden Bedingungen.

D.) Bei der Längen-, Breiten- und Höhenangabe benötigen wir die Gesamtmaße der einzelnen Fahrzeuge inkl. aller Auĩauten und evtl. Heck- und Dachträger.

Wohnmobile, Wohnwagen, Geländewagen oder Fahrzeuge mit einer Höhe oder einem Platzbedarf von mehr als 2,20 m über dem Boden (und/oder einer Breite von mehr als 1,85 m, auch wenn sie keinem Breitenzuschlag unterliegen) müssen bei der Buchung mit Länge, Höhe und Breite genau angegeben werden. Lieferwagen mit einer Länge von mehr als 6 m (mehr als 7,5m bei Livorno-Olbia mit Moby Fantasy oder Moby Legacy) müssen im Voraus bei der Frachtabteilung in Italien gebucht werden (Tel-Nr. 003902 57517461). Bei falschen Angaben und/oder bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften kann der Beförderer das Ticket annullieren und automatisch auf die Warteliste setzen. Es wird der entsprechende Differenzbetrag plus 50,00 € Gebühr nachkassiert, auch für eine evtl. bereits genutzte Hinfahrt. Bei nicht bestätigter Warteliste kann die Beförderung verweigert werden. Die mitgeführten Fahrzeuge werden nicht in der Reihenfolge ihrer Ankunft am Kai verladen, sondern nach den Anweisungen des Kapitäns des Schiffes und/oder seiner Mitarbeiter und können auf jedem Deck des Schiffes untergebracht werden. Sie müssen vom Fahrer an Bord gebracht und geparkt werden (mit angezogener Handbremse, eingelegtem Gang und ausgeschalteten Scheinwerfern) und auch vom Fahrer von Bord gefahren werden, dies in eigener Verantwortung. Bitte schalten Sie die Alarmanlage nicht ein, sondern stellen Sie sicher, dass die Türen und der Kofferraum gut verschlossen sind. Das mitgeführte Fahrzeug, einschließlich eines eventuellen Anhängers oder Wohnwagens mit dessen Inhalt, wird vom Beförderer als einzige Ladeeinheit akzeptiert. Gemäß Artikel 412 des italienischen Schifffahrtsgesetzes muss jeder Schaden an Begleiƞahrzeugen oder jedes andere Schadensereignis an Bord vor dem Verlassen des Schiffes gemeldet werden.Hierzu muss der Passagier einem der Schiffsoĸziere einen Bericht vorlegen, der den Schaden auf einem speziellen Formular erfasst, welches vom Passagier zu unterschreiben ist. Bei Schäden von an Bord beĮndlichen Fahrzeugen erstellt die Schiffsleitung gemeinsam und einzeln einen gesonderten Bericht und händigt dem Geschädigten eine von beiden Parteien unterzeichnete Kopie aus. Der Bericht enthält die Schadensbewertung und alle weiteren relevanten Feststellungen. Die dem Berechtigten zustehenden Schadensersatzansprüche werden insbesondere und vorrangig auf Grundlage der im Bericht gesammelten Informationen bemessen und gegebenenfalls direkt von der Reederei oder über Mitverpflichtete in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ausgezahlt. Der Geschädigte muss seine Schadensersatzansprüche spätestens innerhalb der in Artikel 438 des italienischen Schifffahrtsgesetzes festgelegten sechsmonatigen Verjährungsfrist geltend machen. Im Falle eines offensichtlichen Schadens werden Ansprüche auf Entschädigung, Verlust oder Ähnliches nur dann anerkannt, wenn der Zustand des Fahrzeugs in Absprache mit dem Schiffskommando gemäß dem oben beschriebenen Verfahren bestätigt wurde.

11) SCHWANGERE FRAUEN

Schwangere mit unkomplizierter Schwangerschaft müssen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als sechs Tage vor jeder Abfahrt ausgestellt sein darf und die Seereisetauglichkeit bescheinigt. Dieses Attest ist dem zuständigen Oĸzier, dem Zahlmeister oder dem Schiffspersonal auf Verlangen vorzulegen. Im Falle einer Risiko-Schwangerschaft ist unabhängig vom Schwangerschaftsstadium ein ärztliches Attest erforderlich, das die Reisetauglichkeit bestätigt. Der Kapitän behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn er die Reisetauglichkeit der Passagierin für unzureichend hält. Davon unberührt liegt es im Ermessen der Schiffsführung, die Einschiffung zu verweigern, wenn sie die Reisetauglichkeit der Passagierin für unzureichend hält.

12) MINDERJÄHRIGE:

Passagiere unter 14 Jahren müssen in Begleitung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vormunds reisen. Sie müssen stets von ihren Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden und dürfen sich nicht allein auf dem Schiff bewegen. Der Beförderer haftet in keinem Fall für Schäden, die Minderjährigen entstehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen. Wenn ein Minderjähriger in der Obhut anderer Personen als seiner Eltern reist, muss eine Haftungsfreistellungserklärung in italienischer und/oder englischer Sprache vorgelegt werden. In dieser Erklärung müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Person angeben, die für die Obhut des Minderjährigen bestimmt ist und die in vollem Umfang für die gesetzlichen Auswirkungen verantwortlich ist. Der Erklärung muss eine Kopie eines gültigen Ausweises für jeden Erklärenden beigefügt werden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Dokumente verfügt, die vom Bestimmungsland verlangt werden. Die Reederei haftet nicht, wenn diese Dokumente für die Behörden des Bestimmungshafens unzureichend sind. Reist der Minderjährige mit nur einem Elternteil, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder des gesetzlichen Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige Passagiere im Alter zwischen 14 und 18 Jahren können allein reisen, sofern sie eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorlegen, die den Beförderer von jeglicher Haftung befreit. Kinder unter 4 Jahren in Begleitung ihrer Eltern sind im Preis eingeschlossen. (Buchung notwendig). Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz oder ein Kabinenbett. Kinder von 4 - einschl. 11 J. erhalten 50%Erm. auf den Passagiertarif (ohne Taxen, Zuschläge). Kinder ab 12 Jahren zahlen den Erwachsenentarif.

13) TIERE UND GESCHÜTZTE ARTEN:

Hunde und Katzen müssen auf dem Ticket gebucht sein und geimpŌ sein (Impfzeugnis erforderlich). Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der Länder. Laut der Verordnung des ital. Gesundheitsministeriums vom 27.8.2004, veröīentlicht im Amtsblatt Nr. 213, Art. 2 müssen Hunde müssen an Bord angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Haustiere sind im Liegesesselbereich und in Kabinen nicht gestattet, mit Ausnahme von speziell ausgewiesenen und limitierten Tierhalter-Kabinen (bitte vorher buchen). Tiere sind nur auf den Außendecks des Schiīes oder im Zwingerbereich gestattet. Bitte fragen Sie die Crew, wo diese zu Įnden sind. Denken Sie daran, dass es verboten ist, Tiere im Auto zu lassen! Blinden- und Begleithunde, die zur Unterstützung beeinträchtigter Personen dienen und über die entsprechenden Unterlagen verfügen, sind von der Zahlung des Tickets befreit. Geschützte Tier- oder PŇanzenarten sind gemäß Art. 727-bis des Strafgesetzbuches in Umsetzung der GemeinschaŌsrichtlinien 92/73/EG und 2009/147/EG sowie des Gesetzes Nr. 150 vom 7.2.1992 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9.12.1996, nur mit der entsprechenden Lizenz oder Bescheinigung und unter den darin vorgesehenen Bedingungen zu befördern. Die Tierhalter müssen sich im Voraus über die möglichen Beschränkungen des Bestimmungslandes und der Transitländer informieren.

14) TRANSPORT VON WAFFEN

Passagiere müssen beim Betreten des Schiffes alle mitgeführten Waffen und Munition dem Kapitän aushändigen, der diese bis zur Ausschiffung sicher verwahrt. Die Beschlagnahme von Waffen oder Munition aufgrund des Amtes oder der dienstlichen Pflicht ist nur aus schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen zulässig, die in einer gesonderten Erklärung bei der Einziehung anzugeben sind.“ Die Nichtmeldung des Waffentransports wird gemäß Art. 1199 Abs. 2 des italienischen Schifffahrtsgesetzes geahndet, sofern es sich nicht um ein schwereres Verbrechen handelt.

15) GEPÄCK:

Aus Sicherheitsgründen sind Gepäckstücke oder Pakete, die nicht von einem reisenden Passagier begleitet werden, an Bord nicht zugelassen. Das Unternehmen bietet keinen Gepäckauĩewahrungsservice an. Gegenstände, die ausschließlich persönliche Dinge enthalten und üblicherweise in Koffern, Reisetaschen, Kartons, Kisten oder ähnlichen Behältnissen transportiert werden, werden an Bord akzeptiert. Gepäckstücke, die aufgrund ihrer Größe nicht in der Kabine oder am zugewiesenen Platz untergebracht werden können, müssen im Auto bleiben. Wertgegenstände, Kostbarkeiten oder Geld, sofern sie nicht sperrig sind, können kostenlos im Safe im Büro des Zahlmeisters auĩewahrt werden.

16) INFORMATIONEN FÜR PASSAGIERE

Gemäß Gesetzesdekret Nr. 251 vom 13. Oktober 1999 zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 98/41 vom 18. Juni 1998 und den Bestimmungen zur Anwendung des ISPS-Kodex für Antiterrormaßnahmen wird Folgendes mitgeteilt: Alle einsteigenden Passagiere sind verpflichtet, die Fährgesellschaft über jegliche Informationen zu ihrem Bedarf an besonderer Betreuung oder Hilfe in Noƞällen zu informieren. Alle Passagiere, einschließlich Minderjähriger, müssen beim Einsteigen einen gültigen Original-Ausweis vorlegen. Passagieren ohne gültigen Ausweis im Original wird die Beförderung verweigert. Ab dem 4. August 2026 verlieren Papierausweise (vorwiegend in Italien noch vorhanden) ihre Gültigkeit, sowohl im Inland als auch Ausland, unabhängig vom auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum. Daher werden nur noch gültige elektronische Original-Ausweise (CIE) akzeptiert. Passagiere, die beim Einsteigen Hilfe benötigen (z. B. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, ob Autofahrer oder Fußgänger), müssen dies bei der Buchung der Reservierungszentrale mitteilen, um sich nach geeigneten Vorkehrungen und/oder barrierefreiem Zugang an Bord zu erkundigen. Sie müssen mindestens 60 Minuten vor Abfahrt am Einschiffungsort eintreffen und das Hafenpersonal bzw. die Besatzung über ihre Bedürfnisse informieren, damit ihr Fahrzeug in der Nähe geeigneter Zufahrtspunkte zum Schiff abgestellt werden kann und Unterstützung beim Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Das Fahrzeug muss beim Befahren des Schiffes die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Alle Passagiere müssen bei der Buchung ihre persönlichen Daten angeben, darunter: Nachname, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alterskategorie (Kleinkind, Kind, Erwachsener), Geburtsdatum und -ort. Sollten sich diese Angaben zwischen Buchung und Boarding ändern, müssen Passagiere dies dem Beförderer mitteilen. Die gemäß diesem Artikel erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des oben genannten Dekrets bzw. gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 erforderlich ist. Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder (auch Transit) haftet der Reisende, z. B. wird auch für Fahrten ab/bis Korsika nach Sardinien ein Pass oder Personalausweis im Original (auch für Kinder, Babys) verlangt. Seit dem 28. Juni 2012 dürfen Minderjährige nur noch mit einem eigenen Reisedokument ins Ausland reisen; ab diesem Datum haben alle Einträge von Minderjährigen in den Reisedokumenten ihrer Eltern ihre Gültigkeit verloren.

17) GESUNDHEIT DER PASSAGIERE

Der an Bord beĮndliche Schiffsarzt leistet, sofern vorhanden, nur in Noƞällen Hilfe. Daher befördert die Reederei keine Passagiere, die während der Beförderung medizinische Hilfe benötigen, außer in den unter Punkt 18 genannten Fällen. Bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests, das nicht älter als 48 Stunden vor Überfahrt ist und von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, örtliches Gesundheitsamt) ausgestellt wurde und bestätigt, dass der Passagier während des Transports keine medizinische Hilfe benötigt, wird der Beförderer den Passagier befördern, lehnt aber jegliche Verantwortung in diesem Zusammenhang ab. Die Beförderung von Passagieren, deren körperlicher oder geistiger Zustand sie reiseuntauglich macht oder die aufgrund von Drogen-, Halluzinogen- oder Alkoholmissbrauch eine Gefahr für sich oder andere darstellen könnten, liegt im Ermessen des Kapitäns und des an Bord beĮndlichen Schiffsarztes, sofern vorhanden. In allen vorgenannten Fällen hat der Passagier keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet für alle Schäden, die ihm selbst, dem Schiff, dessen Ausrüstung oder Einrichtung, Dritten oder deren Eigentum entstehen. Die Annahme des Passagiers an Bord durch den Beförderer gilt nicht als Verzicht auf das Recht, später Vorbehalte hinsichtlich des Zustands des Passagiers geltend zu machen, unabhängig davon, ob diese dem Beförderer zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder der Abfahrt des Schiffes bekannt waren.

18) PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Das Transportunternehmen akzeptiert Buchungen von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter den gleichen Bedingungen wie für alle anderen Fahrgäste, vorbehaltlich der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 (Informationen zu dieser Verordnung Įnden Sie auf der Website www.mobylines.de). Personen mit Behinderungen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen die Fährgesellschaft bei der Buchung oder dem Ticketkauf über ihre besonderen Bedürfnisse hinsichtlich Unterbringung, Sitzplatz, gewünschten Serviceleistungen oder der Mitnahme von medizinischen Geräten informieren, sofern diese Bedürfnisse oder Anforderungen zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Diese Mitteilung kann an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter weitergeleitet werden, bei dem das Ticket gekauft wurde. Die Fährgesellschaft stellt dem Fahrgast die notwendigen Informationen zu Barrierefreiheit und Unterstützung an Bord zur Verfügung, einschließlich der Meldezeiten am Abfahrtshafen. In zwingenden Fällen kann die Fährgesellschaft verlangen, dass ein behinderter Erwachsener oder ein Erwachsener mit eingeschränkter Mobilität von einer Begleitperson begleitet wird, die in der Lage ist, die notwendige Unterstützung zu leisten. Die Beförderung dieser Begleitperson ist kostenlos (gilt nicht bei Kindern). Wird eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität von einem anerkannten Assistenzhund begleitet, wird dieser zusammen mit der betreffenden Person befördert, sofern die Beförderungsgesellschaft gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen zur Beförderung anerkannter Assistenzhunde auf Passagierschiffen informiert wird. Die Beförderungsgesellschaft kann die Annahme einer Reservierung, die Ausstellung eines Tickets oder die Beförderung einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verweigern, um geltende Sicherheitsbestimmungen internationaler, EU- oder nationaler Rechtsvorschriften oder behördlicher Auflagen einzuhalten; oder wenn die Konstruktion des Schiffes oder die Hafeninfrastruktur und -ausrüstung ein sicheres oder praktisch durchführbares Ein- und Aussteigen oder den Transport der betreffenden Person unmöglich machen. In diesem Fall teilt die Beförderungsgesellschaft der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unverzüglich die konkreten Gründe mit. Auf Anfrage werden diese Gründe der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität spätestens fünf Tage nach der Anfrage schriftlich mitgeteilt. Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die eine Reservierung oder ein Ticket besitzt und ihren Bedarf ordnungsgemäß angemeldet hat, die Beförderung verweigert, können sie und ihre Begleitperson zwischen einer Erstattung des Beförderungspreises und einer alternativen Beförderung wählen, sofern alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Der Beförderer haftet für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität genutzten Ausrüstungsgegenständen entstehen, wenn der Schaden auf ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Beförderers oder des Terminalbetreibers zurückzuführen ist. Ein Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Beförderers wird vermutet, wenn der Schaden durch einen Seeunfall verursacht wurde. Die in Absatz 1 genannte Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstung oder, falls zutreffend, den Reparaturkosten. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 Anwendung Įndet. Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die zudem Unterstützung beim Einsteigen benötigen, müssen den Beförderer mindestens 48 Stunden im Voraus über ihren Bedarf informieren und mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit am Einschiffungsort eintreffen.

19) EINSCHIFFUNGSINFORMATIONEN UND BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT

Die Passagiere sind beim Einsteigen verpflichtet, alle Wertsachen und alles, was sie während der Überfahrt benötigen, aus ihrem Fahrzeug mitzunehmen (alle Schiffe sind klimatisiert). Die Reederei übernimmt keine Haftung für fehlende Gegenstände oder Ausrüstung im Fahrzeug. Nach dem Einschiffen ist ein von Bord gehen oder fahren strengstens untersagt. Verfügt das Schiff über einen Seiteneingang für Fußpassagiere, ist die Zufahrt zur Garage meist nur dem Fahrer gestattet; andere Passagiere müssen die Seitentreppe mit ihrer Bordkarte benutzen. Die Garagendecks werden nach der Abfahrt geschlossen. Der Zugang zu Ihrem Fahrzeug ist dann nicht mehr möglich und während der Fahrt strengstens untersagt.

20) KABINEN- UND LIEGESESSELBUCHUNGEN:

Passagiere mit Kabinen und Liegesesselreservierung müssen sich sofort nach der Ankunft an Bord an den dafür vorgesehenen Schaltern melden, um Ihre Kabine oder ihren Liegesesselplatz zugewiesen zu bekommen. 90 Min. nach Abfahrt werden die nicht eingenommenen Kabinen oder Liegesessel wieder zum Verkauf angeboten. Die Kabinen müssen 1 Stunde vor Ankunft im Zielhafen verlassen werden.

21) SICHERHEITSINFORMATIONEN UND ISPS-KOSTEN

Gemäß dem Internationalen ISPS-Code zur Terrorismusprävention werden Passagiere hiermit darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, auf Verlangen eines Schiffsoĸziers oder anderem Sicherheitspersonal ihr Ticket und ihren Ausweis im Original vorzuzeigen. Sie müssen außerdem der Durchsuchung ihres Gepäcks oder Fahrzeugs zustimmen, sofern dies verlangt wird. Diese Kontrollen können auch von Hafenbehörden durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, sich Schiffen und ihren Liegeplätzen im Hafen auf weniger als 50 Meter zu nähern. Im Zusammenhang mit der Anwendung des ISPS-Codes weist die Reederei darauf hin, dass die Hafenbehörden weitere Anforderungen stellen und zusätzliche Gebühren erheben können, deren Höhe noch nicht feststeht. In den Häfen von Bastia und Bonifacio dürfen Passagiere ohne mitgeführte Fahrzeuge folgende Gegenstände nicht miƞühren:

• Waffen der Kategorie A (Schusswaffen, Bomben, Laserwaffen usw.)

• Propan/Helium

• Flüssiggas (LPG)

• Dieselkraftstoff

• Feuerlöscher

• Tauchausrüstung

• Feuerwerkskörper. Passagiere mit Begleiƞahrzeugen dürfen Folgendes nicht miƞühren:

• Waffen der Kategorie A (Feuerwaffen, Bomben, Laserwaffen usw.).

22) KFZ-KENNZEICHEN, NUMMERNSCHILD:

Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Reedereien verpflichtet, die Kennzeichen aller beförderten Fahrzeuge anzugeben. Passagiere mit mitgeführten Fahrzeugen müssen diese Informationen daher der Fährgesellschaft mitteilen. Falls dies nicht bei der Buchung erfolgt, muss das Kennzeichen spätestens bei der Einschiffung nachgemeldet werden. Diese Regelung gilt nicht für Fahrten zur und von der Insel Elba.

23) VERLORENE ODER VERGESSENE GEGENSTÄNDE

Sollte ein Passagier persönliche Gegenstände an Bord vergessen oder verlieren, kann er sich an die Rezeption wenden oder nach Verlassen des Schiffes den Verlust per Mail an info@mobylines.de wenden. Nach Eingang wird die Fährgesellschaft umgehend alle notwendigen Suchmaßnahmen einleiten und über das Ergebnis informieren. Im Falle eines Nichtauĸndens entschädigt die Reederei nicht für verlorene oder vergessene Gegenstände. Gefundene, aber nicht ausgelieferte Gegenstände werden sechs Monate lang auĩewahrt.

24) HAFTUNG DES TATSÄCHLICHEN BESCHAFFUNGSUNTERNEHMENS

Wenn die Fährgesellschaft, die den Transport durchführt, nicht die vertragschließende Fährgesellschaft ist, übernimmt das ausführende Transportunternehmen die Verantwortung für den Transport gemäß Art. 1681 des italienischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009, sodass der Passagier das Recht hat, direkt gegen dieses vorzugehen. Die Angabe des ausführenden Beförderers, sofern dieser nicht mit dem vertragschließenden Beförderer identisch ist, kann bereits bei der Buchung erfolgen, in diesem Fall wird die Fährgesellschaft auf dem Ticket vermerkt oder schriftlich mitgeteilt.

25) ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Der Vertrag über die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und mitgeführten Fahrzeugen unterliegt, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, italienischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Für alle Streitigkeiten aus der Auslegung und/oder Durchführung dieses Vertrags ist ausschließlich der Sitz der Fährgesellschaft zuständig. Ist ein Fahrgast nach italienischem Recht als Verbraucher anzusehen, ist ausschließlich das Gericht an seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.

26) GRUPPEN

Für Gruppen gelten Sonderbedingungen und Sonderpreise. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte info@mobylines.de

27) FRACHT:

Die Frachtabteilung steht Ihnen für alle Informationen, Angebote und Reservierungen im Zusammenhang mit Gütertransporten zur Verfügung. Diese Buchungen müssen in der Frachtabteilung in Italien getätigt werden. Bitte wenden Sie sich per Mail an info.merci@moby.it oder per Tel an 0039 02 57517461.

28) VERMITTLUNGSKLAUSEL:

MOBY Lines Europe GmbH, Philipp-Försch-Str. 9b, 55257 Budenheim, vermittelt lediglich Fährtransfers für die ausgeschriebenen Fährgesellschaften. Der Beförderungsvertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Passagier und dem Transportunternehmen zustande. Für den Fährtransport gelten ausschließlich die von MOBY S.p.A. veröffentlichten Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Passagieren mit und ohne Fahrzeug in der jeweils gültigen Fassung. MOBY Lines Europe GmbH, Budenheim, Deutschland, haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung der Buchungen. Jegliche Haftung von MOBY Lines Europe GmbH, Budenheim, anlässlich der Durchführung des Transportvertrages ist ausgeschlossen.

29)VERSICHERUNGEN:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung der Hanse Merkur. Diese kann direkt bei der Reservierung oder kurz nach Buchung über das Internet www.mobylines.de gebucht werden.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an: Moby Lines Europe, PhilippForsch-Str. 9b, 55257 BUDENHEIM - Mailadresse: info@mobylines.de

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