
BEFÖRDERUNGSVERTRAG
- Dieses Ticket ist persönlich und nicht übertragbar, ebenso wie das zu befördernde Fahrzeug, d.h. das Fahrzeug, dessen Kennzeichen auf dem Ticket erscheint. Die Nutzung des Tickets durch eine andere als die auf dem Ticket angegebene Person oder ein anderes Fahrzeug führt zu den gesetzlich vorgesehenen Haftungsansprüchen. Dieses Ticket ist ohne die vollständige Bezahlung des Beförderungsentgeltes nicht gültig. Die Zahlung desselben setzt die Annahme der folgenden Bedingungen voraus. Der Fahrgast hat das Recht, bis zu 20 Kilo persönliches Gepäck mitzuführen.
- Das Fahrzeug muss die auf dem Ticket oder der Reservierung angegebenen Abmessungen aufweisen. Die Besatzung kann das Fahrzeugdatenblatt zur Überprüfung verlangen. Im Falle, dass die angegebenen Abmessungen nicht eingehalten werden, übernimmt Trasmapi keine Garantie für die Einschiffung des Fahrzeugs. Überschreitet das Fahrzeug die Abmessungen und steht Platz zur Verfügung, muss der Fahrgast die Preisdifferenz nach dem aktuellen Tarif bezahlen.
- Die Beförderung der mit diesem Ticket erfassten Fahrzeuge erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und den von Spanien unterzeichneten internationalen Abkommen.
- Der Pre-Boarding des Fahrzeugs muss mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrt des Schiffes erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Trasmapi das Recht vor, über den zugewiesenen Platz frei zu verfügen und kann weder die für den Fahrgast reservierte Unterbringung noch das Fahrzeug garantieren.
- Der Inhaber dieses Tickets ist während der Überfahrt durch die obligatorische Reiseversicherung versichert. Der Passagier unterliegt den polizeilichen Vorschriften und den an Bord festgelegten und den zuständigen Vorschriften des Kapitäns. Trasmapi haftet nicht für Schäden, die direkt oder ausschließlich durch die Einhaltung der Vorschriften, Regelungen und Anordnungen der zuständigen Behörden, durch die Leichtfertigkeit des Fahrgastes oder die Nichteinhaltung der angegebenen Regeln verursacht werden.
- Es besteht keine Haftung für Wertsachen, die nicht zuvor dem Kapitän zur Aufbewahrung anvertraut wurden. Ebenso wenig kann das Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt und ausschließlich durch die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Regierungsverordnungen verursacht werden.
- Der Fahrer des Fahrzeugs haftet für alle Schäden, die an seinem Fahrzeug, dem anderer Benutzer oder an den Einrichtungen des Schiffes während des Ein- und Ausstiegs entstehen, wodurch Trasmapi von jeglicher Haftung befreit wird.
- Die Fahrzeuge müssen stets mit ihrem Fahrer an Bord gehen, der allein an Bord gehen muss, der Rest der Passage muss dies durch die Passagiereingänge erfolgen. Das Ausschiffen kann vom Fahrer des Fahrzeugs und den übrigen Begleitern an Bord seines Fahrzeugs gemeinsam durchgeführt werden, sofern die Besatzung es für angemessen hält. Anhänger dürfen nicht ohne ihr Zugfahrzeug fahren.
- Die Fahrzeuge müssen gemäß den Anweisungen des Bordpersonals be- und entladen werden. Trasmapi haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Auffahrtsrampen während der Einschiffung anfällig für Schäden sind, werden nicht an Bord zugelassen.
- Im Falle des Boardings von Motorrädern und aufgrund der Unterschiede und Modalitäten derselben, liegt das Zurren und Festmachen in der Verantwortung ihrer Fahrer. Die Crew von Trasmapi wird bei Bedarf behilflich sein können. Der Motorradfahrer haftet für alle Schäden, die am Motorrad, an benachbarten Fahrzeugen oder am Schiff entstehen. Trasmapi ist von jeder Verantwortung befreit, die sich aus einer falschen Zurrung ergibt.
- Das Parken des Fahrzeugs im Inneren des Bootes stellt keinen Vertrag über die Hinterlegung desselben oder der Gegenstände dar, die sich in seinem Inneren befinden.
- Die Beförderung gefährlicher Güter oder der illegale Handel sind verboten.
- Bei der Beförderung von Gepäck im Fahrzeuginneren wird das Ganze als eine Einheit betrachtet. Trasmapi ist nicht verantwortlich für Schäden oder Diebstahl.
- Um eine Reklamation geltend machen zu können, muss der Coupon des Fahrscheins, der im Besitz des Fahrgastes verbleibt, beigefügt sein, wobei alle Bedingungen akzeptiert werden, die auf ihm erscheinen, wenn er lediglich als Beförderungsausweis verwendet worden ist.
- Der Tarif für die mit diesem Ticket vereinbarte Beförderung kann vor Reiseantritt geändert werden, unbeschadet des Rechts des Fahrgastes, den Vertrag mit Rückerstattung des gezahlten Betrags zu kündigen, wenn die Abweichung 20% des ursprünglichen Preises übersteigt. Dieses Ticket ist ungültig, wenn der entsprechende Fahrpreis nicht bezahlt wurde.
- Jede Änderung der Reservierung erfolgt unter der Telefonnummer +34 902 31 44 33, direkt an der Kasse oder per E-Mail ventas@trasmapi.com, immer je nach Verfügbarkeit, gegen Zahlung der eventuellen Preisdifferenz und der Bearbeitungskosten.
- Bei Nichtgebrauch kann der Fahrgast von der Gesellschaft eine Rückerstattung des Betrages des Tickets gemäß den nachstehenden Bedingungen erhalten:
- Nach Abzug von 10% des Ticketpreises aus dem Vorverkauf, wenn der Antrag 7 Tage vor Abfahrt des Schiffes gestellt wird.
- Von den Erstattungsbeträgen, die nach 48 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes eingehen, werden 20% des Ticketpreises abgezogen.
- Tickets, die nach Ablauf der oben genannten Fristen zur Stornierung vorgelegt werden, werden nicht akzeptiert. Wurde das Ticket von einem Reisebüro ausgestellt, erfolgt die Rückerstattung durch die Agentur, die das Ticket aushändigt.
- Fahrpläne und Reiserouten können sich aufgrund von Störungen, zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt ändern. In diesem Fall ergreift der Beförderer die ihm obliegenden angemessenen Maßnahmen, um die betroffenen Fahrgäste auf diese Änderungen hinzuweisen. Gegebenenfalls kann der Beförderer durch einen anderen Beförderer ersetzt werden oder andere Schiffe einsetzen.
- Für den Fall, dass das Schiff, für das dieses Ticket ausgestellt wurde, die Reise aufgrund von Panne, zufälligem Ereignis oder höherer Gewalt nicht durchführt, übernimmt die Gesellschaft keine andere Haftung als die Verpflichtung zur Rückerstattung des gesamten Ticketbetrages.
- Passagiere, die aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, nicht an Bord gehen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten.
- Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Fahrgast aufgrund von Verspätung eine Dienstleistung nicht wahrnehmen, und ist cht verpflichtet, eine Dienstleistung zu verzögern, um auf die Ankunft des Fahrgastes zu warten oder einen Platz einer anderen Dienstleistung anzubieten, wenn der Fahrgast die Beförderung verliert.
- Die Gesellschaft haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl von Tickets und nicht für den Ersatz oder die Neuausstellung solcher Tickets oder die Rückerstattung des gezahlten Betrages.
- Die ausgestellten Tickets sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, und 6 Monate, wenn eine Vergütung für den Aufenthalt auf den Balearen zum Ansatz kommt, wobei ihre Nutzung unter der Voraussetzung einer vorherigen Platzreservierung erfolgt.
- Der Passagier unterliegt den polizeilichen Vorschriften und der guten inneren Ordnung, die an Bord unter Aufsicht des Kapitäns gelten.
- Jede Reservierung mit Tag und Uhrzeit ist nur für das angegebene Datum und die angegebene Uhrzeit gültig, und erfordert eine Umbuchung, um diese Reservierung zu einer anderen Uhrzeit oder anderen Datum nutzen zu können.
- Der Passagier muss in jedem Fall unsere Büros im Hafen aufsuchen, um die entsprechende Bordkarte EIN STUNDE vor der Abfahrt des Schiffes abzuholen.
- Das Unternehmen kann die Beförderung von Personen verweigern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder illegalen Drogen zu stehen scheinen oder deren Verhalten als Bedrohung für den Fahrer oder andere Fahrgäste angesehen wird. Die Dienstleistung wird unter keinen dieser Umstände erstattet.
- Für die Ausübung von Klagen, die sich aus diesem Ticket bei nationalen Kabotage-Reedereien ergeben, gilt die Zuständigkeit der Gerichte, die sich aus der Anwendung des geltenden Zivilprozessrechts und der Klauseln 5 und 7 des Gesetzes 11/2010 vom 2. November 2010, Organisation des Seeverkehrs auf den Balearen.