
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE FÄHREN VON GRIMALDI LINES UND MINOAN LINES (LINIEN BRINDISI-KORFU-IGOUMENITSA) – NOVEMBER 2025
Für die Pakete „Veranstaltungen an Bord“ und „Schiff + Hotel“ des Tour Operator Grimaldi Lines gelten die auf der Website www.grimaldi-touroperator.com aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die einzelnen Reiseprogramme können auf der Website www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/de eingesehen werden.
Für Tickets, die von anderen Tour Operator ausgestellt werden, gelten die besonderen Änderungs- und Stornierungsbedingungen der einzelnen Tour Operator.
Für „Gruppen“ gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Gruppenreisen („Allgemeine Beförderungsbedingungen für Gruppen“), die in der Angebotsphase mitgeteilt werden und auf der
Website www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/de eingesehen werden können.
Grimaldi Group S.p.A. agiert als Vertreter des Beförderers, wie unten definiert.
Die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Begleitfahrzeugen durch den Beförderer im Sinne der nachstehenden Definition unterliegt den folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Mit dem Kauf des Tickets akzeptiert der Passagier die nachstehenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ebenso genehmigt der Passagier bei der Buchung und/oder dem Kauf des Tickets die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den in der am Ende dieses Dokuments aufgeführten Datenschutzbestimmungen angegebenen Methoden und in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 196/2003.
1.DEFINITIONEN.
Beförderer: Grimaldi Euromed S.p.A. und, für die Strecken Brindisi-Corfù-Igoumenitsa Minoan Lines., Grimaldi Euromed S.p.A. oder Minoan Lines S.A. Der Beförderer ist im Ticket angegeben. Mitgeführtes Fahrzeug: jedes von einem Passagier an Bord mitgeführte Kraftfahrzeug (einschließlich etwaiger Anhänger), das für die Beförderung von Personen und von nicht zum Verkauf bestimmten Gütern genutzt wird, das Eigentum des im Reiseticket angegebenen Passagiers ist oder diesem zur rechtmäßigen Nutzung überlassen wurde. Person mit eingeschränkter Mobilität: eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert. Dienstleistungsvertrag: der öffentliche Dienstleistungsauftrag für die Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Gütern zwischen Neapel, Cagliari und Palermo und zurück und Civitavecchia, Arbatax, Cagliari und zurück, der mit dem Ministerium für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität abgeschlossen wurde. Vertragsrouten: Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax-Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia.
2.DIE SCHIFFE.
Es werden Kombischiffe (Ro/Pax) oder Kreuzfahrtfähren eingesetzt, die für die Beförderung von Passagieren und Frachtgütern bestimmt sind.
3.EINSCHLÄGIGE VORSCHRIFTEN.
Für den Vertrag über die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Begleitfahrzeugen gilt ergänzend zu diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, durch Verordnung (EG) Nr. 392/2009, durch das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 in der durch das Londoner Protokoll vom 11.01.2002 geänderten Fassung, durch das italienische Schifffahrtsgesetz in der Auslegung gemäß der italienischen Rechtsordnung, sofern anwendbar, sowie durch alle anderen spätere Änderungen der oben genannten Rechtsvorschriften und/oder etwaiger zusätzlicher Rechtsvorschriften, die anwendbar sein könnten. Für Transportleistungen zwischen Neapel, Cagliari, Palermo und umgekehrt sowie Civitavecchia, Arbatax, Cagliari und umgekehrt gelten zusätzlich die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags.
4.BEFUGNISSE DES KAPITÄNS.
Der Kapitän des Schiffes ist befugt, ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen in jeder Situation Hilfe zu leisten, von der geplanten Route abzuweichen, jeden Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er auf der Schiffsroute liegt oder nicht) und Passagiere und ihr Gepäck zur Weiterführung der Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Der Beförderer bzw. der Schiffskapitän kann die Einschiffung von Personen verweigern, die nach seinem Urteil gesundheitlich nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Falls der Kapitän die Einschiffung eines Passagiers aus berechtigtem Grund verweigert, ist der Beförderer lediglich dazu verpflichtet, den Preis für das Reiseticket zurückzuerstatten. Des Weiteren kann der Beförderer bzw. der Schiffskapitän einen Passagier während der Reise in jedem Zwischenhafen ausschiffen, falls dieser gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen, eine Gefahr darstellt oder andere Passagiere, die Schiffsbesatzung oder das Personal stört. Der Passagier hat allen die Sicherheit des Schiffes und auf See betreffenden Anweisungen des Kapitäns Folge zu leisten. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffes sind befugt, Anordnungen oder Weisungen Folge zu leisten, die von Regierungen und Behörden eines jeden Staates oder von Organen, die in ihrem Namen oder mit deren Zustimmung handeln, oder von anderen Organen erteilt werden, die aufgrund der Versicherungsbedingungen zur Absicherung des Schiffes gegen Kriegsrisiken das Recht haben, solche Anweisungen oder Vorschriften zu erteilen. Alle Handlungen oder Unterlassungen des Beförderers oder des Kapitäns in Ausführung oder infolge dieser Anordnungen oder Weisungen sind nicht als Vertragsbruch anzusehen. Die anschließende Ausschiffung der Passagiere, des Gepäcks und des mitgeführten Fahrzeugs gemäß diesen Anordnungen oder Weisungen befreit den Beförderer von jeglicher Haftung in Bezug auf die Fortsetzung der Reise oder die Rückführung der Passagiere in ihre Heimatländer.
5.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Die Haftung des Beförderers in Bezug auf den Tod, körperliche Schäden und/oder den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, des mitgeführten Fahrzeugs, von Wertgegenständen, persönlichen Dingen und/oder anderen Gütern des Passagiers darf in keinem Fall die Haftungsgrenzen übersteigen, die im Athener Übereinkommen vom 13/12/1974, so wie durch das Londoner Protokoll vom 01/11/2002 geändert, und/oder im italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder in einer anderen, evtl. anwendbaren italienischen und internationalen Richtlinie vorgesehen sind.
6.BORDORDNUNG.
Der Passagier ist verpflichtet, die Bordordnung uneingeschränkt zu beachten und sich an die geltenden Beförderungsvorschriften auf See zu halten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit auf See. Das Rauchen an Bord ist in allen überdachten Bereichen verboten. Das Bordpersonal ist befugt, die Einhaltung des Rauchverbots zu überwachen und den zuständigen Behörden allfällige Zuwiderhandlungen gemäß Gesetz Nr. 3 vom 16/1/03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16/12/04 zu melden. Die Nichtbeachtung einer gesetzlichen Bestimmung, der Bordordnung und der Anordnungen oder Weisungen der Sicherheitsbehörden wird gemäß den geltenden Zivil- und Strafgesetzen geahndet. In Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS) ist es Schiffsoffizieren gestattet, das Gepäck und das Fahrzeug der Passagiere zu kontrollieren und/oder die Vorlage der Ausweisdokumente zu verlangen.
7.BUCHUNGEN, ERWERB UND AUSSTELLUNG DES REISETICKETS.
Das Ticket kann über die Website www.grimaldi-lines.com (und, für die Linien Brindisi-Korfu-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, auch www.minoan.gr/de), das Callcenter von Grimaldi Lines (und, für die Linien Brindisi-Korfu-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, auch das Callcenter Minoan Lines), Büros und Vertreter des Beförderers, Reisebüros und Webbetreiber erworben werden. Das Ticket wird nach der Zahlung des Gesamtbetrags ausgestellt. Ist bei einer Buchung die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, so verfällt die Buchung, wenn sie nicht bestätigt wird oder die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Im Einklang mit den Richtlinien über die Sicherheit müssen bei der Buchung oder dem Ticketkauf folgende Daten für jeden Passagier, einschließlich Kinder jeden Alters, angegeben werden:
• bei Fahrten auf italienischen Strecken Vorname, Nachname, Geburtsdatum für jeden Passagier,Staatsangehorigeit,,Gesch, einschließlich Kinder jeden Alters; Marke, Modell und Kennzeichen des Begleitfahrzeugs.
• bei Reisen zwischen Ländern des Schengen-Raums Name, Nachname, Staatsangehorigeit, Gesch, Geburtsdatum und gültige Dokumentennummer mit entsprechendem Ablaufdatum für jeden Passagier, einschließlich Kinder jeden Alters; Marke, Modell und Kennzeichen des Begleitfahrzeugs.
• bei Reisen auf Nicht-Schengen-Strecken Name, Nachname, Geburtsdatum und gültige Passnummer mit entsprechendem Ablaufdatum für jeden Passagier, einschließlich Kinder jeden Alters; Marke, Modell und Kennzeichen des Begleitfahrzeugs.
Die auf dem Ticket angegebenen Daten müssen mit den reisenden Passagieren und den mitgeführten Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls kann der Zugang an Bord verweigert werden. Das Reiseticket (Beförderungsvertrag) kann ausgedruckt oder elektronisch ausgestellt werden. Beim Check-in muss der Passagier das Reiseticket vorlegen oder die Buchungsnummer angegeben, um seine Bordkarte zu erhalten. Unbeschadet davon bleiben die Bestimmungen in Artikel 399 des italienischen Schifffahrtsgesetzes, wo anwendbar.
8.TARIFE.
Die Tarife für die angebotenen Leistungen können auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com (und, für die Linien Brindisi-Korfu-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, auch www.minoan.gr/de) in der Eingabemaske für den Ticketkauf konsultiert werden. Erhöhungen oder Senkungen der Tarife haben keinen Einfluss auf bereits getätigte oder reservierte Buchungen. Wird das Ticket online gebucht, so unterliegt der Ticketpreis nach der Auswahl des Angebots durch den Passagier während des Kaufvorgangs keiner Änderung. Im Falle von besonderen Angeboten kann der Passagier das Ticket entweder zum ermäßigten Preis (Sondertarif, der nicht erstattungsfähig ist) oder zum vollen Preis (Standardtarif, der bei einer Stornierung innerhalb der in Absatz 22 festgelegten Grenzen und Bedingungen erstattungsfähig ist) erwerben.
9.ZUWEISUNG DER KABINEN.
Um die Zuweisung der Kabinen zu optimieren, behält sich der Beförderer das Recht vor, den Passagieren eine Kabine mit einer geringeren Bettenanzahl zuzuweisen, als bei der Buchung bzw. beim Kauf ausgewählt wurde, wobei die zugewiesene Kabine mit Ausnahme der Anzahl der Betten - die in jeden Fall mindestens der Anzahl der gebuchten Passagiere entspricht - dieselben Merkmale hinsichtlich Kategorie, Größe und Preis wie die gebuchte Kabine aufweist.
10.REISEDOKUMENTE.
Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Säuglinge, müssen im Besitz eines zum Check-in-Datum im Hafen gültigen Ausweisdokuments sein. Andernfalls wird die Einschiffung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets verweigert. Die Einschiffung mit einer Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000 ist in keinem Fall zulässig. Bei Reisen innerhalb Italiens genügt der Personalausweis oder die Vorlage eines der Ausweisdokumente, die gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 als gleichwertig gelten. Über die IO-App kann das Ausweisdokument auch in digitaler Form angezeigt werden. Bei Reisen in Schengen‑Staaten muss die betreffende Person immer im Besitz eines für den Grenzübertritt gültigen Dokuments sein: ein zur Ausreise gültiger Personalausweis oder der Reisepass. Bei Reisen ins Ausland in Nicht-Schengen-Staaten ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Nicht-EU- Bürger müssen zusätzlich zu ihrem gültigen Reisepass ein Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit sich führen, sofern dies gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist. Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie auf der Internetseite https://www.poliziadistato.it/icle/24725. Passagiere, die nicht über die italienische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten sich an die zuständigen Behörden in ihrem Heimatland wenden. Vor Reiseantritt hat sich der Passagier zu vergewissern, dass er über alle erforderlichen Reisedokumente verfügt, um im Zielhafen von Bord gehen zu können. Der Beförderer haftet nicht, falls die örtlichen Hafenbehörden die Ausschiffung verweigern.
11.CHECK-IN UND EINSCHIFFUNG.
Bei Reisen innerhalb des Staatsgebiets muss der Passagier spätestens eine Stunde vor Abflug am Check-in erscheinen, außer in Ausnahmefällen, die das Unternehmen unverzüglich mitteilt. Der Passagier mit Begleitfahrzeug muss spätestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen.
Bei Reisen in die Schengen-Staaten muss der Passagier, mit oder ohne Begleitfahrzeug, spätestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen, außer in Ausnahmefällen, die das Unternehmen rechtzeitig mitteilt.
Bei Reisen in Nicht-Schengen-Auslandstaaten (nach/von Tunesien) muss der Passagier, mit oder ohne Begleitfahrzeug, spätestens vier Stunden vorher beim Check-in erscheinen.
Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der oben genannten Frist, verliert er den Anspruch auf Beförderung, auch wenn er im Besitz eines Tickets ist. Der Check-in kann am Ticketschalter mit Aushändigung der Bordkarte erfolgen oder auf dem Platz vor dem Schiff (nur für nationale Linien, die über einen Schnell-Check-in verfügen) mit der Möglichkeit, die Bordkarte vor Ort auszudrucken -Brett-Totems. Die Reihenfolge beim Einsteigen in die Fahrzeuge wird vom Schiffskommandanten und/oder seinen Untergebenen und Mitarbeitern festgelegt, ebenso wie der Ort, an dem geparkt werden soll.
12.EINSCHIFFUNG VON MINDERJÄHRIGEN PASSAGIEREN.
Gemäß den Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 (siehe Absatz REISEDOKUMENTE) müssen minderjährige Passagiere im Besitz eines eigenen gültigen Ausweisdokuments sein. Passagiere unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich dabei nicht um einen Elternteil (oder den Erziehungsberechtigten) handelt, muss dem Kapitän oder dem Schiffspurser eine von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorgelegt werden, mit der sie erklären, ihr Kind der benannten Begleitperson anzuvertrauen, die mit voller rechtlicher Wirkung für das Kind verantwortlich ist. Dieser Erklärung sind die gültigen Ausweisdokumente beider Eltern/Erziehungsberechtigten beizufügen. Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern beigefügt werden, in der auch das Kind eingetragen ist. Passagiere unter 14 Jahren mit italienischer Staatsbürgerschaft, die auf internationalen Strecken mit einer anderen Begleitperson als einem ihrer Eltern reisen, müssen die begleitende, vom Polizeipräsidium ausgestellte Deklarationsbescheinigung mit sich führen. Für Einzelheiten zum Verfahren können Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle wenden oder den folgenden Link konsultieren: https://www.poliziadistato.it/article/191. Minderjährige Passagiere über 14 Jahren dürfen ohne Begleitung reisen, sofern dem Kapitän oder dem Schiffspurser eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Erklärung mit den Ausweisdokumenten beider Eltern vorgelegt wird, mit der sie erklären, die volle Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden zu übernehmen. Auf keinen Fall übernimmt der Schiffskapitän und/oder ein anderes Mannschaftsmitglied die Beaufsichtigung und die damit verbundene Verantwortung für das minderjährige Kind an Bord des Schiffs. Es versteht sich dabei, dass es dem Passagier obliegt, alle vom Zielland geforderten Dokumente mitzuführen, und dass der Beförderer keinerlei Haftung übernimmt, sollten diese Dokumente von den Behörden des Zielhafens als unzureichend angesehen werden.
13.EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN.
Frauen in der letzten Schwangerschaftsphase nach dem 6. Monat dürfen die Schiffsreise nur antreten, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können, mit dem der Arzt die Unbedenklichkeit der Reise bescheinigt. Dieses Attest darf nicht früher als 7 Tage vor dem Abreisedatum ausgestellt worden sein. Im Fall einer Risikoschwangerschaft muss die schwangere Passagierin - unabhängig vom Schwangerschaftsmonat - ein ärztliches Attest mitführen, mit dem der Arzt die Unbedenklichkeit der Reise bescheinigt. Auf jeden Fall wird einer Passagierin die Einschiffung verweigert, wenn der Geburtstermin bis zu 7 Tage nach der Abfahrt vorgesehen ist oder wenn die Frau bis zu 7 Tage vor der Abfahrt entbunden hat. Der Schiffskapitän ist jederzeit berechtigt, einer Passagierin die Einschiffung zu verweigern, deren Zustand oder andere Umstände den Reiseantritt und eine sichere Reise nach seinem Ermessen unmöglich machen.
14.EINSCHIFFUNG VON PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT.
Buchungen und Tickets werden für Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis zu denselben Bedingungen angeboten, wie sie für alle anderen Passagiere gelten. Der Beförderer und das Terminalpersonal unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen , um sicherzustellen, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität die entsprechende Hilfe erhalten, um ein- und auszuschiffen und an Bord des Schiffes reisen zu können. Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen beim Kauf des Tickets oder spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem die Hilfeleistung benötigt wird (24 Stunden zuvor bei Vertragsrouten) ihre spezifischen Bedürfnisse bezüglich Unterbringung, Sitzgelegenheiten oder gewünschter Dienstleistungen oder die Tatsache, dass sie medizinische Geräte mitführen müssen, melden. Die Bitte um Unterstützung muss an den Spediteur unter info@grimaldi.napoli.it gesendet werden. Die Person mit eingeschränkter Mobilität muss sich zum angegebenen Zeitpunkt - in jedem Fall spätestens 60 Minuten vor der Abfahrtszeit (bei Vertragsrouten 30 Minuten vor der Abfahrtszeit) - im Hafen einfinden. Um das vorrangige Einsteigen von Personen mit eingeschränkter Mobilität in das Begleitfahrzeug zu gewährleisten und den dedizierten Parkplatz an Bord zuzuweisen, ist es erforderlich, zweieinhalb Stunden vor dem Einsteigen (viereinhalb Stunden vor dem Einsteigen bei Reisen nach/ aus Tunesien). Nach dieser Frist können reservierte Parkplätze und bevorzugtes Boarding nicht garantiert werden. Nach der Ankunft im Hafen muss der PMR zum PMR ASSISTANCE-Schalter gehen, wo er eingecheckt wird und einen Klebecoupon erhält, der am Fahrzeug angebracht wird. Alternativ kann der PMR den Fast Check-in nur für italienische Strecken durchführen. Dazu kann sich der PMR direkt auf den Platz vor dem Einschiffungssteg begeben, um den schnellen Check-in durchzuführen, und muss sich erkennbar machen, indem er die 4 Pfeile einschaltet und/oder ein A4-Blatt mit dem Wort PMR auflegt Das Armaturenbrett, das er während des Buchungsformulars als Anhang zum Ticket erhalten hat, wartet darauf, dass ein Mitarbeiter die Art der erforderlichen Hilfe leistet und angibt, wo er das Auto auf dem Garagendeck parken muss, um die Aufzüge bequemer zu erreichen den Bordrollstuhl ggf. Bei der Ankunft an Bord werden diese Fahrzeuge mit Priorität behandelt und zu speziellen Parkplätzen an Bord weitergeleitet, die den betreffenden Passagieren uneingeschränkte Mobilität und den leichten Zugang zu den Passagierbereichen ermöglichen. Sofern unbedingt notwendig, darf der Beförderer im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 verlangen, dass der Passagier mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die benötigte Hilfe zu leisten. In diesem Fall wird die Begleitperson kostenlos befördert. Sollte es aus berechtigten Sicherheitsgründen und/oder wegen der Bauart des Schiffes oder der Infrastruktur und Ausstattung des Hafens (einschließlich der Hafenterminals), nicht möglich sein, das Ein- und Ausschiffen oder die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere oder operationell durchführbare Weise vorzunehmen, kann der Beförderer es verweigern, eine Buchung vorzunehmen, ein Ticket auszustellen oder die Person an Bord des Schiffes zu nehmen. In diesem Fall müssen der betreffenden Person die Gründe hierfür unverzüglich mitgeteilt werden. Wird Personen mit eingeschränkter Mobilität die Einschiffung aus den o. g. Gründen verweigert, so wird diesen Personen der Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder auf eine anderweitige Beförderung (so schnell wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers) zur Auswahl angeboten. Gemäß den einschlägigen Richtlinien und insbesondere im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 haftet der Beförderer für Schäden infolge des Verlusts oder der Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, wenn das Schadensereignis auf ein Verschulden oder Versäumnis des Beförderers zurückzuführen ist. Um die Entschädigung für den Schaden zu beantragen, können Passagiere einen schriftlichen Antrag beim Unternehmen einreichen. Dieser Antrag kann per E-Mail an die Adresse customer@grimaldi.napoli.it oder per Einschreiben und zertifizierter E-Mail zugesendet werden, eventuell unter Verwendung des spezifischen Beschwerdeformulars, das auf der Internetseite des Vektors zur Verfügung steht. Erforderlichenfalls wird sich der Beförderer bemühen, schnell für eine passende Mobilitätshilfe als vorübergehender Ersatz zu sorgen. Die Betreuung der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an Bord wird durch den Schiffspurser oder eine andere beauftragte Person gewährleistet. Das für die Betreuung der betreffenden Passagiere vorgesehene Bordpersonal muss stets gut sichtbar die weiß-blaue Armbinde mit der Aufschrift ASSISTANCE tragen, damit es für die anderen Passagiere leicht zu erkennen ist. Im Notfall hilft die beauftragte Person dem Passagier mit eingeschränkter Mobilität, zum Sammelplatz und zu den Einschiffungsstationen zu gelangen. Die Schiffsdecks sind problemlos über die Fahrstühle mit Leuchttasten, Sprechanlage und entsprechenden Tasten für Blinde oder Sehbehinderte zu erreichen. Gemäß den geltenden einschlägigen Richtlinien sind an Bord der Schiffe behindertengerechte Kabinen vorgesehen. In den öffentlichen Bereichen sind die Wege zu den wichtigsten Bordserviceleistungen durch taktile Leitlinien gekennzeichnet. Darüber hinaus sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität behindertengerechte Sanitäranlagen vorhanden. An Bord der Schiffe sind Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden, die mit entsprechenden Schildern markiert sind und über Vorrichtungen zur Befestigung von Rollstühlen verfügen.
15.KRAFTFAHRER.
Mit Kraftfahrer ist der Fahrer eines eingeschifften Gewerbefahrzeugs gemeint. Es dürfen pro Fahrzeug bis zu zwei Kraftfahrer mitreisen. Der Preis für die Überfahrt wird vom Seefrachtbüro von Grimaldi festgelegt und muss im Seefrachtbrief gemeinsam mit dem Vor- und Nachnamen des Fahrers angegeben sein. Der Kraftfahrer muss im Besitz eines für die Reise und Ausschiffung im Zielhafen erforderlichen Ausweisdokuments sein. Im Sinne des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und der Verordnung vom 13/10/1999 sind Kraftfahrer den Passagieren gleichgestellt.
16.MITGEFÜHRTE FAHRZEUGE.
Pro Passagier ist nur ein mitgeführtes Fahrzeug zugelassen, sofern dieser über einen Führerschein und einen Fahrzeugschein verfügt. Wenn ein Fahrzeug Güter befördert, die zum Verkauf bestimmt sind, und aus diesem Grund nicht eingeschifft werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Alle Gewerbefahrzeuge mit oder ohne Kraftfahrer müssen als Frachtgut befördert werden. Ausgenommen davon sind Reisebusse, die Reisegruppen begleiten. Weicht der Buchungscode des Fahrzeugs von dem auf dem Ticket angegebenen Code ab, muss der Passagier die Preisdifferenz und die Bearbeitungskosten für die Abänderung zahlen. Andernfalls verliert der Passagier das Recht auf Einschiffung ohne Anspruch auf Rückerstattung. Die Ein- und Ausschiffung des mitgeführten Fahrzeugs ist Aufgabe des Passagiers. Nachdem der Passagier das Fahrzeug auf der vom Bordpersonal zugewiesenen Abstellfläche geparkt hat, muss der Gang eingelegt und die Handbremse angezogen werden. Außerdem muss das Fahrzeug abgeschlossen bzw. verriegelt werden. Der Zugang zum Garagendeck ist während der gesamten Überfahrt untersagt. Nicht fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht als mitgeführte Fahrzeuge eingeschifft werden, sondern werden als Fracht befördert. Bei der Einschiffung muss angegeben werden, ob das Fahrzeug mit einer Kraftstoffanlage für Erdgas (CNG) oder Autogas (LPG) ausgestattet ist. Die Methangasanlage (Erdgas) der Fahrzeuge muss allen einschlägig geltenden Vorschriften entsprechen. Die entsprechende Zulassung muss ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein. Während der Zeit, in der die Fahrzeuge an Bord abgestellt sind, muss das Absperrventil des Erdgastanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss im Besitz aller Dokumente sein, die für die Ausschiffung und die Zollabfertigung des Fahrzeugs im Zielhafen erforderlich sind. Sollten diese Dokumente unvollständig sein, kann der Beförderer hierfür nicht haftbar gemacht werden. Alle allfälligen Kosten und Ausgaben für das Ein- und Ausschiffen und die Zollabfertigung des Fahrzeugs hat der Passagier zu tragen. Eventuelle Schiffsschäden und/oder Dritten entstehende Schäden müssen direkt vom Passagier, der diese verursacht hat, oder von dessen Versicherung entschädigt werden. Der Passagier kann jedoch jederzeit dazu aufgefordert werden, vor dem Verlassen des Schiffes eine Erklärung über die Schadenshaftung zu unterzeichnen. Es wird empfohlen, eine Versicherung zur Abdeckung allfälliger Schäden abzuschließen, die während der Beförderung auf dem Seeweg entstehen könnten, für die der Beförderer nicht haftbar gemacht werden kann, da dieser nur für Schäden haftet, für die er direkt verantwortlich ist, wobei die im italienischen Schifffahrtsgesetzes oder in einem evtl. anwendbaren internationalen Übereinkommen vorgesehenen Haftungsgrenzen gelten. Die Klassifizierung der Fahrzeugkategorien erfolgt durch den Beförderer und kann auf der Internetseite www.grimaldi-lines.com (und, für die Linien Brindisi-Korfù-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, auch www.minoan.gr/de) in der Eingabemaske für den Ticketkauf konsultiert werden.
17.VORSCHRIFTEN FÜR DAS EINSCHECKEN AN BORD DES UNTER DER GRIECHSICHEN FLAGGE FAHRENDEN MOTORSCHIFFS „KYDON PALACE“ MIT FAHRZEUGEN MIT ALTERNATIVEM ANTRIEB
In Übereinstimmung mit der griechischen Gesetzgebung und den Anweisungen im Rundschreiben des Ministeriums für maritime Angelegen und Inselpolitik Nr. 270.0/28541/2024 „Zusätzliche Maßnahmen während der Beförderung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb (AFV) an Bord von Passagier- und Güterfähren“ müssen die Passagiere, die sich mit Fahrzeug einschiffen, dem Frachtführer den Typ des Fahrzeugs und des Antriebs - konventionell oder AFV - angeben. Im Falle eines AFV bzw. a) eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs oder b) eines Autogas- oder Erdgasfahrzeugs muss der Fahrer, die folgenden Pflichten beachten:
1) Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen darf der Batteriefüllstand beim Einschiffen NICHT über 40% liegen.
2) Bei Autogas- oder Erdgasfahrzeugen darf der Tank beim Einschiffen NICHT mehr als zur Hälfte (50%) voll sein.
3) AFV werden nicht an Bord der Schiffe genommen, wenn sie einen Schaden an der Kraftstoffanlage, dem Tank oder Speicher haben und sie nicht entfernt worden sind. Außerdem werden sie nicht an Bord genommen, wenn Sie einen Schaden haben und nicht eindeutig feststellbar ist, ob der Speicher beschädigt ist oder nicht.
4) Die Haftung für die Einwandfreiheit des Fahrzeugs und der Kraftstoffanlage, der Tanks und Speicher trägt ausschließlich der Fahrzeughalter und die Schiffsgesellschaft wird die Einwandfreiheit mit den Modalitäten überprüfen, die sie nach unanfechtbarem Urteil des Schiffskapitäns für angemessen hält.
5) Die fahrzeugführenden Passagiere sind verpflichtet, die Mannschaft sofort jedes Alarmzeichen von ihrem Fahrzeug zu melden.
6) Die Fahrer von AFV sind verpflichtet, sich für den Check-in mindestens eineinhalb Stunden vor der Abfahrt des Schiffs im Hafen einzufinden.
Bei Missachtung der oben genannten Vorschriften kann der Schiffskapitän nach seinem unanfechtbaren Ermessen die Erlaubnis zur Einschiffung verweigern.
18.GEPÄCK – VERLORENE EINZELTEILE.
Jeder Passagier kann an Bord des Schiffes ohne Aufpreis ein nicht aufgegebenes Gepäckstück mitnehmen, das ausschließlich persönliche Gegenstände enthält, wobei die folgenden Größenbeschränkungen gelten: 56x45x25 cm für jeden Passagier, der im Sessel, auf dem Deck oder in der Kabine reist. Darüber hinaus kann jeder Passagier ohne Aufpreis ein kleines Gepäckstück vom Typ Tasche oder Rucksack an Bord des Schiffes mitnehmen. Mit Ausnahme der Fahrt auf den Vertragsstrecken wird für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck, auch wenn es die oben genannten Gewichts- und Volumengrenzen nicht überschreitet, ein Zuschlag von 10 € pro Gepäckstück erhoben, der beim Einsteigen zu bezahlen ist. Auf den Strecken von/nach Tunesien kann die Beförderung dieser Gepäckstücke bei der Buchung zum Preis von 7 € über die folgenden Kanäle vorbestellt werden: (i) Online auf der Website www.grimaldi-lines.com; (ii) telefonisch beim Grimaldi Lines Call Center unter der Nummer 081496444; (iii) E-Mail an info@grimaldi.napoli.it; (iv) direkt in einer der Grimaldi Tours- Verkaufsstellen. Für den Transport von Hausrat, Möbeln, Haushaltsgeräten oder anderen sperrigen Gegenständen wird ein Zuschlag in Höhe von 35 € pro Einheit erhoben, der beim Einsteigen zu bezahlen ist. Es gibt keine Gebührenzuschläge für Gepäck und/oder Gegenstände, die im oder auf dem Fahrzeug in Begleitung des Passagiers unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften transportiert werden. Jeder Passagier mit einem Begleitfahrzeug ist verpflichtet, beim Verlassen des Garagendecks das Handgepäck und die Dokumente, die er während der Fahrt benötigt, mitzunehmen, da die Garagendecks während der Fahrt geschlossen bleiben. Mit Ausnahme des nicht aufgegebenen Gepäcks gemäß Absatz 1 wird zusätzliches Gepäck und/oder sperrige Gegenstände, die nicht in oder auf dem Begleitfahrzeug des Fahrgastes transportiert werden, im Gepäckraum des Schiffes verstaut. Zu diesem Zweck muss sich der Fahrgast unter Vorlage des Passagiertickets und eines gültigen Ausweisdokuments an die Rezeption des Schiffes begeben, ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterzeichnen und darauf achten, den entsprechenden Hinterlegungsschein aufzubewahren, der bei der Abholung des Gepäcks vorzulegen ist. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, keine Ausweisdokumente oder andere Dokumente, die für die Reise erforderlich sind, im Gepäck zu lassen. Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Waren zu lagern, die gesetzlich verboten sind und/oder vom Gesetz und/oder von der Schiffsgesellschaft als gefährlich angesehen werden, sowie Gegenstände, die aufgrund ihrer Art oder Verpackung Personen, die Umwelt oder anderes Gepäck, das transportiert und/oder gelagert wird, schädigen können. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Beförderer keine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Wertgegenständen (z. B. Schmuck, Geld, Kunstwerke) und lehnt jede Verantwortung für Diebstahl, Verlust, Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände ab. Während der Navigation ist es nicht möglich, auf das aufgegebene Gepäck zuzugreifen. Das Gepäck wird gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und eines gültigen Ausweisdokuments zurückgegeben. Der Beförderer haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks nur, wenn der Vorfall in den Fällen und innerhalb der Grenzen, die in der Verordnung (EG) Nr. 392/2009, dem italienischen Schifffahrtsgesetz und/oder anderen möglicherweise anwendbaren italienischen und internationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind, dem Beförderer zugeschrieben werden kann. Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks ist der Fluggast verpflichtet, beim Frachtführer eine schriftliche Anzeige einzureichen. Eine sichtbare Beschädigung des Gepäcks muss schriftlich mit der Vorlage des entsprechenden Reklamationsformulars an der Bordrezeption oder am Ticketscha lter des Hafens oder auf die in Art. 24 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehene Weise angezeigt werden. Handelt es sich um nicht aufgegebenes Gepäck, muss die schriftliche Anzeige vor der Ausschiffung oder bei der Ausschiffung erstattet werden. Wenn es sich um anderes Gepäck und/oder sperrige Gegenstände handelt, muss die schriftliche Anzeige vor oder bei ihrer Rückgabe eingereicht werden. Bei nicht sichtbaren Schäden oder Verlust von Gepäck und/oder sperrigen Gegenständen muss die schriftliche Anzeige in der in Art. 24 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Weise und innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschiffung oder Rückgabe oder ab dem Datum, an dem die Rückgabe hätte erfolgen müssen, eingereicht werden. Die schriftliche Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Verlust oder die Beschädigung gemeinsam festgestellt und ein entsprechendes Protokoll beim Empfang ausgestellt wurde. Wenn der Passagier bemerkt, dass er persönliche Gegenstände verloren hat, während er sich noch an Bord des Schiffes befindet, kann er sich direkt an die Rezeption wenden, um den Verlust zu melde n. Wenn die Gegenstände nicht gefunden werden oder wenn der Passagier feststellt, dass er einen persönlichen Gegenstand an Bord vergessen hat, nachdem er das Schiff verlassen hat, kann er dies dem zuständigen Büro des Beförderers in einer E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it melden. Die Verlustmeldung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschiffung des Passagiers zugesendet werden.
19.HAUSTIERE.
Als Haustiere gelten die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 aufgeführten Tiere. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl von Plätzen in Käfigen; alternativ kann das Tier in der Kabine mit seinem Besitzer reisen, indem der Bordservice „Pet in Cabin” erworben wird, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 37 vom 14. Februar 1974 in der jeweils gültigen Fassung für blinde Passagiere. Nach Ermessen des Zahlmeisters kann ihnen auch der Zugang zu Gemeinschaftsbereichen, Restaurants und Passagierlounges gestattet werden, sofern sie in einem speziellen Transportmittel untergebracht sind. Blindenhunde unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Der Zugang von Hunden und Katzen in die Kinosäle ist hingegen gestattet, sofern sie in einer geeigneten Transportbox untergebracht sind, die gut belüftet, wasserdicht und widerstandsfähig sein muss und es dem Tier ermöglicht, eine bequeme Position einzunehmen, sich umzudrehen und sich hinzulegen. Wenn sie sich außerhalb der Transportbox befinden, müssen Hunde stets an der Leine geführt werden und bei Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Tieren oder auf Verlangen der zuständigen Behörden einen Maulkorb tragen; andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Während der Fahrt sind Tiere in den Begleitfahrzeugen nicht gestattet. Der Passagier muss für die Verpflegung seines Tieres sorgen. Der Passagier ist verpflichtet, sich persönlich um das Tier zu kümmern und dessen Exkremente oder andere Hinterlassenschaften zu beseitigen. Eventuelle Schäden am Schiff, an Personen oder Sachen, die durch das Tier verursacht werden, müssen vom Besitzer vor Ort ersetzt werden. Der Passagier ist für die Impfungen und alle für die Reise und die Einreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Für Inlandsstrecken ist ein Gesundheitsbuch erforderlich; für Hunde ist außerdem die Eintragung in das Hunderegister (registrierter Mikrochip) erforderlich. Alternativ kann auch der PET-Pass vorgelegt werden. Für nichtgewerbliche Transporte von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen oder von einem Drittland oder Gebiet in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Insbesondere für Transporte aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus Nordirland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Nordirland ist ein gültiger europäischer Heimtierausweis (PET) gemäß dem Muster in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 erforderlich. Der europäische Heimtierausweis enthält alle erforderlichen Bescheinigungen. Für Transporte aus einem Drittland oder Drittgebiet in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiges EU-Gesundheitszeugnis gemäß dem Muster in Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 sowie die „schriftliche Erklärung” gemäß demselben Anhang erforderlich. Hunde, Katzen und Frettchen, die von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen oder von einem Drittland (z. B. Tunesien) in einen EU-Mitgliedstaat reisen, müssen mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen sein, sofern diese vor dem 03.07.2011 angebracht wurde. Auf den Strecken nach Tunesien ist es gemäß der offiziellen Mitteilung des tunesischen Verkehrsministeriums (OMMP) ausdrücklich verboten, Hunde der folgenden Rassen zu befördern: Pitbull, Rottweiler, Tosa, Mastiff und Boer Bull. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird das Tier nicht an Bord genommen werden. Unbeschadet des Vorstehenden wird außerdem empfohlen, beim Einsteigen eine gültige Bescheinigung über die ordnungsgemäße Parasitenbehandlung vorzulegen, die gegebenenfalls bereits in den für die Reise erforderlichen Unterlagen (d. h. Gesundheitsbuch oder PET-Pass) enthalten ist. Ohne diese Bescheinigung dürfen Hunde aus Gründen der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit nur in speziellen Zwingern transportiert werden. Für aktuelle Informationen zu den für den Transport von Haustieren erforderlichen Unterlagen empfehlen wir Ihnen, vor dem Kauf und vor Reiseantritt stets die Website des italienischen Gesundheitsministeriums und die Website der Europäischen Union zu konsultieren. (https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/pets-and-other-animals/index_it.htm). Wenn ein Passagier mit einem Tier zum Check-in erscheint, das nicht auf dem Ticket vermerkt ist, überprüft der Hafenmitarbeiter die Verfügbarkeit von Plätzen an Bord und kassiert den entsprechenden Betrag, wobei er ein Ticket ausstellt. Blinde Passagiere können gemäß den nationalen (Gesetz Nr. 376 vom 25. August 1988), internationalen und gemeinschaftlichen (Artikel 11.5 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) Vorschriften ohne zusätzliche Kosten in Begleitung ihres Blindenhundes reisen. Der Blindenhund darf zusammen mit dem Passagier in der Kabine mitreisen. Die Anwesenheit des Blindenhundes muss beim Einsteigen gemeldet werden.
20.WÄHRUNG.
Die Bordwährung ist Euro. Geld wird nicht umgetauscht. Es werden keine Schecks akzeptiert.
21.VERSICHERUNG.
Der Reeder und der Beförderer sind mit einer vom P&I Club ausgestellten Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgesichert. Für Reisen, bei denen der Beförderer Grimaldi Euromed S.p.A. ist, besteht die Möglichkeit, eine Multi-Risk-Versicherung abzuschließen, die medizinische Kosten, Schäden oder Verlust von Gepäck, Reiserücktrittskosten und andere Kosten abdeckt. Weitere Einzelheiten über den Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes auch in Bezug auf den bereits gesetzlich vorgesehenen Schutz finden Sie auf der entsprechenden Seite und in der Informationsbroschüre, die auf folgender Internetseite konsultiert werden kann: https://www.grimaldi-lines.com/de/nobis-versicherung/. Darüber hinaus ist es für Fahrten, bei denen Grimaldi Euromed S.p.A. der Beförderer ist, auch möglich, eine Versicherung zur Deckung direkter Sachschäden an der Karosserie, den Reifen, den Fenstern oder externen Zubehörteilen der an Bord der Motorschiffe transportierten Fahrzeuge abzuschließen. Für weitere Einzelheiten und zur Überprüfung des Umfangs und der betrieblichen Grenzen des Versicherungsschutzes konsultieren Sie die entsprechende Seite und die hier verfügbaren Informationen https://www.grimaldi-lines.com/de/nobis-versicherung/.
22.STORNIERUNG DES TICKETS DURCH DEN PASSAGIER.
Die Stornierung des gesamten Tickets oder einiger darin enthaltener Posten (Bsp. Reduzierung der Anzahl der Passagiere, Stornierung des Fahrzeugs, der Kabine oder der Haustiere) muss dem Beförderer schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung kann entweder direkt an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it (für die Linien Brindisi-Korfu-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr ) gesendet werden oder über den Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde (z. B. ein Reisebüro), erfolgen. Bei Sondertariftickets berechtigt die Stornierung des Tickets oder einzelner Artikel nicht zu einer Rückerstattung, sofern in den Geltungsbedingungen des Sonderangebots nichts anderes vorgesehen ist. Bei Tickets zum Standardtarif berechtigt die Stornierung des Tickets oder einzelner Eintritte zu einer Rückerstattung des Wertes des stornierten Tickets oder der stornierten Eintritte, abzüglich fester Gebühren und EU-ETS-Kosten (sofern vorhanden) und unbeschadet der Anwendung des Folgenden Strafen:
• 10% des Preises, bei einer Stornierung innerhalb von 30 Kalendertagen vor der Abreise;
• 30% des Preises, bei einer Stornierung innerhalb von 29 bis 7 Kalendertagen vor der Abreise;
• 50% des Preises, bei einer Stornierung innerhalb von 6 bis 2 Kalendertagen vor der Abreise;
• 100% des Preises, bei einer Stornierung am Tag vor der Abreise und/oder bei Nichterscheinen am Abreisetag.
Anträge auf Stornierung eines Tickets zum Normaltarif werden nicht akzeptiert, wenn das Datum, die Uhrzeit und die Route bereits zweimal geändert worden sind. Die vor Reiseantritt erworbenen Mahlzeiten an Bord, das pet in cabin und der Shuttlebusservice sind erstattbar. Nur bei einer Stornierung am Tag vor der Abreise oder bei Nichterscheinen am Abreisetag fallen Stornogebühren in Höhe von 100% des Preises an. Die Bedingungen für die Stornierung des WLAN-Pakets finden Sie unter dem folgenden Link https://www.grimaldi-lines.com/de/an-bord/wi-fi-an-bord/. Tickets mit Sondervereinbarungen können nach den oben genannten Bedingungen erstattet werden, wenn sie zu Standardtarifen gekauft worden sind. Andernfalls sind sie nicht erstattungsfähig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Einschiffung durch die Behörden oder aufgrund fehlender oder unvollständiger Reisedokumente des Passagiers oder des Fahrzeugs verweigert wird. Für Reisen, deren Beförderer Grimaldi Euromed S.p.A. ist, besteht die Möglichkeit, eine Versicherung zur Deckung der oben genannten Stornierungsgebühren abzuschließen. Weitere Einzelheiten über den Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes auch in Bezug auf den bereits gesetzlich vorgesehenen Schutz finden Sie auf der entsprechenden Seite und in der Informationsbroschüre, die auf folgender Internetseite konsultiert werden kann: https://www.grimaldi-lines.com/it/assicurazione-nobis/
23.ÄNDERUNG DES TICKETS AUF WUNSCH DES PASSAGIERS.
Tickets zum normalen Tarif wie auch Tickets zu Sondertarifen können auf Anfrage des Passagiers geändert werden. Die betreffende Anfrage kann direkt an den Beförderer an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it (für die Linien Brindisi-Korfù-Igoumenitsa und Ancona-Korfu/Ancona-Igoumenitsa, an die E-Mail-Adresse reservation@minoan.gr )gesendet oder über den Vermittler eingereicht werden, bei dem das Ticket gekauft wurde (z. B. beim Reisebüro). Für Änderungen des Tickets gelten die nachfolgenden Bedingungen. Zulässig sind Änderungen der Reisedaten (Datum, Uhrzeit und/oder Route) sowie die Änderung und/oder das Hinzufügen von Passagieren, Fahrzeugen, Unterbringung, Haustieren oder Dienstleistungen, insofern genügend Passagierplätze und Garagenflächen an Bord des Schiffes vorhanden sind (deren Verfügbarkeit vom Datum und der Seeroute abhängt). Der beim Kauf ausgewählte Tarif (Standard- oder Sondertarif) kann nicht geändert werden. Hat die Änderung eine Erhöhung des ursprünglichen Tarifs zur Folge, muss der Passagier die Preisdifferenz zahlen. Bei einer Änderung der Reisedaten wird zudem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet. Wird die neue Reise zu einem geringeren Preis angeboten, wird die Preisdifferenz erstattet, wenn die Änderung des Tickets über denselben Kanal erfolgt, über den die erste Buchung vorgenommen wurde. Der Beförderer behält sich das Recht vor, während der Saison zeitlich begrenzte Werbekampagnen zu starten, bei denen die Tickets nicht abgeändert werden können und nicht erstattungsfähig sind bzw. anderen Änderungs- und/oder Stornierungsbedingungen unterliegen könnten, die in den entsprechenden Bedingungen des Sonderangebots angegeben sind. Änderung der Reisedaten (Datum, Uhrzeit, Route): Die Reisedaten (Uhrzeit, Datum, Abfahrts- und/oder Zielhafen) aller Tickets zum normalen Tarif und zu Sondertarifen können auf Wunsch des Passagiers geändert werden, vorausgesetzt, dass die Änderung bis spätestens 2 Tage vor dem auf dem zu ändernden Ticket angegebenen Abreisedatum erfolgt und eine bereits zum Verkauf angebotene Reise gebucht und bezahlt wurde. Für diese Art von Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro sowie die etwaige Preisdifferenz berechnet, falls die neue Reise zu einem höheren Preis als die zuvor gebuchte Reise verkauft wird. Wird die neue Reise zu einem geringeren Preis angeboten, wird die Preisdifferenz erstattet, wenn die Änderung des Tickets über denselben Kanal erfolgt, über den die erste Buchung vorgenommen wurde. Solche Änderungen können höchstens zweimal vorgenommen werden. Achtung: Bei Tickets, die vor dem 30. Dezember 2022 gekauft wurden (inklusive), führen Änderungen des Abreisedatums nach dem 31. Dezember 2022 zu einer Anpassung der für den Abschluss der NOBIS- Multi-Risk-Versicherung bezahlten Prämie. Daher muss der Passagier die Differenz zwischen dem Betrag einer gezahlten Prämie und dem Betrag der neuen Prämie zahlen (um die neuen Versicherungsprämienbeträge anzuzeigen: https://www.grimaldi-lines.com/de/nobis-versicherung/ ) Änderung eines Produkts (Name, Unterbringung, Fahrzeug): Diese Änderungen können bis zum Abreisetag und auch bei den Ticketschaltern der Häfen angefragt werden. Hierfür fallen keine Bearbeitungsgebühren an, jedoch ist die eventuelle Preisdifferenz zu entrichten (falls das neue Produkt zu einem höheren Preis als das zuvor gebuchte verkauft wird). Die Änderung hängt von der Verfügbarkeit des gewünschten Produkts ab. Ausnahmen für die Routen Tunesien: Namensänderungen bei den zu den Sondertarifen „Ermäßigung für die Rückfahrt von Tunesien“ ausgestellten Tickets können nur bis spätestens 2 Tage vor der Hinfahrt beantragt werden. Hinzufügen eines Passagiers (Erwachsener/Kind/Kleinkind), Fahrzeugs, Haustiers oder Bordserviceleistungen (Mahlzeiten, pet in cabin, Shuttlebus Neapel-Civitavecchia-Neapel): Diese Änderungen können bis zum Abreisetag und auch bei den Ticketschaltern der Häfen angefragt werden. Hierfür fallen keine Bearbeitungsgebühren an, jedoch ist der zum Zeitpunkt der Änderung geltende Preistarif für den zusätzlichen Passagier, das neue Fahrzeug, das Haustier oder die Serviceleistung zu entrichten. Die Änderung ist von der Verfügbarkeit der Passagierplätze an Bord oder der gewünschten Dienstleistung abhängig. Falls der Shuttlebusservice von Neapel nach Civitavecchia und umgekehrt hinzugebucht wird, sollte zuvor die Verfügbarkeit unter der Rufnummer +39 081.496.444 geprüft werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zeitlich begrenzte Werbekampagnen zu starten, für die andere Änderungsbedingungen gelten. Diese sind in den entsprechenden Bedingungen des Sonderangebots angegeben.
24.VERSPÄTUNG ODER ANNULLIERUNG EINER REISE.
Im Falle von Annullierungen oder Verspätungen garantiert der Beförderer die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen, die sich aus der geltenden Gesetzgebung und insbesondere aus der EU-Verordnung Nr. 1177/2010, aus den Gesetzen der Transportregulierungsbehörde und/oder aus der Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften ergeben der EU-Verordnung Nr. 1177/2010, die anwendbar ist. Bei einer Verspätung informiert der Beförderer die Passagiere so schnell wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und die voraussichtliche Abfahrt- und Ankunftszeit. Wenn Passagiere aufgrund einer Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst verlieren, so unternimmt der Beförderer alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Passagiere über alternative Anschlüsse zu unterrichten. Wird eine Reise annulliert oder verzögert sich die planmäßige Abfahrtszeit um mehr als 90 Minuten, so leistet der Beförderer den Passagieren die nötige Hilfe und bietet ihnen Folgendes zur Auswahl an:
• eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ohne Aufpreis unter vergleichbaren Bedingungen;
• die Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls die kostenlose Rückfahrt zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu dem im Beförderungsvertrag angegebenen Abfahrtsort.
In den in der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vorgesehenen Fällen kann der Kunde bei einer verspäteten Ankunft am Endziel seinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung geltend machen. Der Mindestbetrag, unterhalb dessen keine Entschädigungszahlung erfolgt, liegt bei 6 (sechs) Euro. Hinsichtlich der Passagierrechte wird auf den entsprechenden Abschnitt der Internetseite verwiesen, verfügbar unter www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr.
25.BESCHWERDEN.
Der Passagier, der eine Beschwerde gemäß der EU-Verordnung 1177/2010 und dem Beschluss ART. 83/2019 beim Beförderer einreichen möchte, kann diese innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen, übermitteln. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Reklamation muss der Beförderer den Passagier darüber informieren, dass die Reklamation angenommen wurde, abgelehnt wurde oder noch geprüft wird. Die Zeit, die benötigt wird, um die Beschwerde endgültig zu beantworten, darf zwei Monate nach Erhalt der Beschwerde nicht überschreiten. Beschwerden können in italienischer und/oder griechischer und/oder englischer Sprache eingereicht werden:
– per E-Mail an die Adresse: customer@grimaldi.napoli.it
– per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
– per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, Via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Neapel.
Der Antragsteller kann das Reklamationsformular verwenden, das von der Website des Beförderers heruntergeladen werden kann (für Grimaldi Euromed S.p.A.: www.grimaldi-lines.com; für Minoan Lines S.A.: www.minoan.gr), oder eine Mitteilung senden, die mindestens Folgendes enthält:
1. die Identifikationsbezüge des Benutzers (Name, Nachname, Anschrift) unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises und die Personenkenndaten des möglichen Vertreters, in diesem Fall unter Beifügung der Vollmacht;
2. die Identifikationsbezüge der Reise (Datum, Uhrzeit der Abreise, Herkunft und Ziel) und des Beförderungsvertrags (Buchungscode oder Ticketnummer);
3. die Beschreibung der Inkohärenz des Dienstes in Bezug auf die Anforderungen, die in den europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften, in den allgemeinen Beförderungsbedingungen oder für die vertraglich vereinbarten Strecken (Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax- Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia) in der Service-Charta festgelegt sind.
Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend oder innerhalb der oben genannten Fristen keine Antwort auf die Beschwerde zurückgekommen ist, kann der Passagier, wenn die Beschwerde vollständig und auf die oben genannte Weise eingereicht wurde:
1. das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vor den im Beschluss der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 21/2023 vorgesehenen Stellen in Anspruch nehmen;
2. eine Beschwerde zweiter Instanz bei der Verkehrsregulierungsbehörde auf eine der folgenden Arten einreichen:
- online: über das System zur elektronischen Erfassung von Beschwerden (SiTe), das über die Website der Behörde (www.autorita-trasporti.it) zugänglich ist;
- durch Ausfüllen der entsprechenden Formulare auf der Website der Behörde, die zusammen mit den obligatorischen Unterlagen per zertifizierter E-Mail (an die folgende Adresse: pec@pec.autorita-trasporti.it) ausschließlich im PDF-Format oder per Einschreiben mit Rückschein an die Verkehrsbehörde, Büro für Nutzerrechte - Via Nizza 230 – 10126 Turin zu senden sind.
Im Falle einer verspäteten Beantwortung der Beschwerde durch den Beförderer, wenn sich der Abfahrtshafen (oder der Bestimmungshafen, wenn sich der Abgangshafen in einem Land außerhalb der Europäischen Union befindet) in Italien befindet, hat der Passagier Anspruch auf eine automatische Entschädigung gemäß Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 83/2019, der auf der Website der Behörde unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf
26. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN.
Für alle Streitigkeiten aus dem Personenbeförderungsvertrag kann, wo anwendbar, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor den durch Beschluss der Verkehrsregulierungsbehörde Nr. 21/2023. In den im vorgenannten Beschluss vorgesehenen Fällen (Anlage A, Artikel 3 und 4) ist der obligatorische Schlichtungsversuch Voraussetzung für die Zulässigkeit jeder Klage vor Gericht. Der oben unter Punkt 1 genannte Schlichtungsversuch ist eine Bedingung für die Zulässigkeit jeder Klage gemäß Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 28/2010.
27 DEKRET Nr. 38 vom 11/05/2020
(Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen befindlichen Personen). Bei der Buchung oder dem Kauf muss der Kunde folgende Daten angeben: Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Ausweisdokuments (nur bei Routen außerhalb des Schengenraums), Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse. Zudem kann der Passagier einen Notfallkontakt und die im Notfall möglicherweise benötigte besondere Betreuung oder Hilfe angeben. Die angegebenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 675 vom 31/12/1996 verrbeitet.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG ZU DEN PERSONENBEZOGENEN DATEN DER PASSAGIERE
1. Verantwortlicher und Gegenstand der Verarbeitung
Das Unternehmen Grimaldi Group S.p.A., als Verantwortlicher für die Verarbeitung (“Grimaldi Group”), informiert Sie im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (“DSGVO”) und der Vorschriften, die von Zeit zu Zeit hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten Anwendung finden, dass die personenbezogenen Daten wie die Daten, mit denen eine Person identifiziert wird (d.h. Name, Vorname, Nationalität, Geschlecht, E-Mail, Telefonnummer und, wenn Sie eine Rechnung ausgestellt haben möchten, auch die Adresse und die Steuernummer und Umsatzsteuernummer), und eventuell Daten, die zu den besonderen Kategorien gehören (z.B. Gesundheitsdaten), die Sie Grimaldi Group S.p.A. beim Abschluss des Seebeförderungsvertrags mitteilen, in Übereinstimmung mit der oben genannten Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht verarbeitet werden. Es werden alle Daten von natürlichen Personen, die als Passagiere auf Schiffen von Grimaldi Group S.p.A. reisen, verarbeitet werden. Der Booking Holder verpflichtet sich, den Inhalt dieser Datenschutzerklärung allen Passagieren, für die er Plätze bucht, bekannt zu machen. Es können auch die Daten, die eine Drittperson betreffen, die Sie eventuell als Notfallkontakt angegebenen und ausgewiesen haben, verarbeitet werden.
Die Datenverarbeitung betrifft:
• Melde- und Kontaktdaten der Passagiere;
• Kontaktdaten von Dritten, die vom Passagier als Notfallkontakt angegeben werden;
• Daten über die Zugehörigkeit zu Berufskategorien – d.h. Eintragung in Berufsverzeichnisse, Ordnungskräfte – oder Ihre Anmeldung für Treueprogramme oder Kombinationsprogramme, die Sie (für Preisnachlässe auf von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen) mit Drittunternehmen abgeschlossen haben – z.B. Trenitalia, Payback, Telepass, Poste Italiane, ACI usw.
Wir erinnern Sie außerdem daran, dass die folgenden Daten, die gemäß Art. 9 der DSGVO zu den Sonderkategorien gehören, verarbeitet werden können, wenn sie uns von Ihnen spontan mitgeteilt werden, um die speziellen Hilfeleistungen an Bord des Schiffs zu nutzen, oder wenn sie vom Personal an Bord des Schiffes für Notfälle und/oder bei Unfällen des Passagiers während der Schifffahrt gebraucht werden, darunter fallen:
• Informationen zur Einschränkung der Beweglichkeit;
• Informationen zu Behinderungen;
• Informationen zu besonderen Gesundheitszuständen;
• Daten, die Sie eventuell zu Therapien, die der Passagier im Notfall aufgrund seines Gesundheitszustands braucht, angegeben haben.
Grimaldi Group garantiert nicht für die Verarbeitung von Daten, die Ihre Person betreffen, und liefert keine Informationen zur Verarbeitung der Daten, die Ihre Person betreffen, seitens anderer Kontaktkanäle mit Grimaldi Group, die von Drittanbietern (z.B. Facebook) verwaltet werden.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören, werden für die folgenden Zwecke
1. Bearbeitung von Fragen nach einem Kostenvoranschlag;
2. Abschluss, Verwaltung und Ausführung der mit dem Seebeförderungsvertrag verbundenen Vorgänge, darin eingeschlossen Ihre Identifikation;
3. Mitteilungen (auch telefonisch und über die Rückmeldung des Call Centers von Grimaldi Group bei verlorengegangen Anrufen vom Passagieren) von Informationen logistischer Natur zur Reise und/oder allgemein nützlichen Informationen für den Passagier zur Abfahrt (z. B. Verzögerungen, Abfahrtsmole, Organisation an Bord des Schiffes usw.);
4. Mitteilungen an Bord des Schiffes;
5. Lieferungen der gekauften Produkte und Leistungen an Bord des Schiffes;
6. Sammlung von Informationen statistischer Natur in anonymer Form;
7. Übermittlung Ihrer Daten an Schifffahrtsagenturen, Terminals und Hafenbehörden, Justizbehörden und Ordnungskräfte;
8. Kontakt von Dritten, die als „Notfallkontakt“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2109 angegeben worden sind;
9. Zusendung von E-Mails mit Werbe- und Marketinginformationen nach einem Profiling, wenn Sie für diesen Zweck („allgemeines Marketing“) Ihre Einwilligung
10. Zusendung von, E-Mails mit Werbe- und Marketinginformationen und/oder Informationen zum Schutz der Brand Reputation nach einem Profiling, wenn Sie für diesen Zweck („allgemeines Profiling“) Ihre Einwilligung gegeben haben;
11. Zusendung von Fragebögen in anonymer Form, um die von Grimaldi Group angebotenen Leistungen zu verbessern, und die Zusendung von Informationen zu:
(a) der Betriebsorganisation von Grimaldi Group (auch hinsichtlich der von dem Betroffenen gekauften Reise); (b) Produkten/Leistungen, die denen vom Passagier im Vorwege ausgewählten ähnlich sind (darunter zum Beispiel: Angebote für Strecken, die den gekauften ähnlich sind; Angebote für Reiseversicherungen usw.); sowie (c) Angebote, Preisnachlässe, Prämien und/oder Promotionen, die von der Grimaldi- Gruppe angeboten werden, für Produkte/Dienstleistungen die an Bord verfügbar sind (z. B. Bardienste, Restaurants usw.) und/oder von Drittpartnerunternehmen der Grimaldi Group angeboten werden, einschließlich dieser nicht an Bord des Schiffes, die die Grimaldi Group ihren Passagieren im Rahmen von Geschenken und/oder Promotionen anbieten möchte, die den Passagieren selbst vorbehalten sind(zum Beispiel bei Co-Marketing-Initiativen, bei denen Grimaldi Group Gutscheine mit Angeboten von Drittanbietern auf der Rückseite des Reisetickets druckt). Im letzteren Fall werden Ihnen die Partner von Grimaldi Group keine Werbemitteilung zuschicken, noch werden Ihre personenbezogenen Daten den Partnern übermittelt, es sei denn, Sie geben Ihre ausdrückliche Einwilligung, nachdem Sie informiert worden sind.
In Bezug auf Punkt 10 wird im Artikel 4 der DSGV Profiling definiert als “jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen”. Deswegen kann diese als eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten angesehen werden, die in der Aufteilung der Kunden in homogene Gruppen auf Basis ihres Verhaltens besteht. Wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, können Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um eine „Geschichte“ Ihrer Geschäftsbeziehung mit Grimaldi Group S.p.A. anzulegen (zum Beispiel können die verschiedenen “Touch Points” mit dem Unternehmen, die Interaktionsmodalitäten, die Sie verwenden, Ihre Präferenzen und die Häufigkeit Ihrer Einkäufe berücksichtigt werden). Über solche Mittel versuchen wir, Ihr Profil zu erstellen, um Ihnen ein personalisiertes Leistungsangebot und eventuell von Ihnen speziell angeforderte Leistungen anbieten zu können. Wenn Sie an der Initiative für die Brand Reputation der Grimaldi Group teilnehmen möchten, können wir Ihre Daten verarbeiten, um für Sie Verkaufsangebote ad hoc zu reservieren.
Selbstverständlich werden für die unter den vorhergehenden Punkten 9, 10 und 11 genannten Aktivitäten nur die Kontaktdaten des Booking Holders, d.h. der Person, die ihre E-Mailadresse bei der Buchung angegeben hat, verarbeitet werden.
Die Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören, werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
1. Um dem Passagier die speziellen Hilfeleistungen an Bord, die er beantragt hat, zu garantieren;
2. um im Notfall und/oder bei Unfall des Passagiers an Bord, dem Passagier die von ihm beantragten Therapien und/oder speziellen Hilfeleistungen, die er wegen seines besonderen Gesundheitszustands braucht, zu garantieren;
3. um die gegebenenfalls für die Personen mit Behinderungen und ihre Begleiter vorgesehenen speziellen Preisnachlässe anzuwenden, wenn der Passagier für diesen Zweck seine Einwilligung gegeben hat.
3. Aufbewahrung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden für die in der folgenden Tabelle angegebenen Zeiträume aufbewahrt, außer spezifische gesetzliche und/oder regulatorische Auflagen oder die Notwendigkeit, ein Recht von Grimaldi Group vor dem Gericht zu verteidigen, verlangen andere Aufbewahrungsfristen:
4.Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die oben unter Punkt 2, Nummer 1 bis 7 aufgeführten Datenverarbeitungen sind die Notwendigkeit, einen Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen im Interesse der Passagiere auszuführen (Art. 6, Absatz 1, Buchst. b DSGVO), und die Notwendigkeit, einer rechtlichen Verpflichtung, welcher der Verantwortliche unterliegt, nachzukommen (Art. 6, Absatz 1, Buchst. c, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 8 aufgezählten Datenverarbeitungen ist die Notwendigkeit, einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die der Verantwortliche erfüllen muss (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 9 und 10 aufgezählten Datenverarbeitungen ist die Einwilligung des Passagiers (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 11 aufgezählten Datenverarbeitungen ist das rechtmäßige Interesse von Grimaldi Group (Art. 6, Absatz 1, Buchst. a, DSGVO). Im Falle der elektronischen Zusendung von Kommunikationen zu ähnlichen Produkten/Leistungen wie die bereits gekauften von Grimaldi Group wird die rechtliche Grundlage von der Anwendung des Art. 130, Absatz 4 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003 geschaffen.
Sie haben in jedem Fall das Recht, jederzeit und, ohne dass deswegen auf Sie Kosten zukommen, Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Punkt 2, Nummer 9, 10 und 11 (begrenzt auf das Soft Spam) einzulegen und die gegebene Einwilligung mit einer Mitteilung an die E-Mailadresse privacy@grimaldi.napoli.it oder über den Kanal, der Ihnen in den von Ihnen empfangenen Mitteilungen angegeben wird bzw. durch das Klicken auf den entsprechenden Link in den Ihnen zugeschickten E-Mails zurückzuziehen.
Die rechtliche Grundlage für die unter dem obigen Punkt 2, Nummer 12 und 13
angeführten Verarbeitungen sind das Bestehen von Gründen des nach dem EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten relevanten öffentlichen Interesses, das im Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen, das Wesen des Rechts auf den Datenschutz einhalten und geeignete und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Interessen des Betroffenen vorsehen muss, und der Zweck der Verarbeitung, die angebotenen Pflege- und Hilfedienste an Bord zu erbringen (Art. 9, Absatz 2, Buchst. g) und h) DSGVO).
Die rechtliche Grundlage für die oben unter dem Punkt 2, Nummer 14 aufgezählten Datenverarbeitungen bildet hingegen die Einwilligung des Passagiers (Art. 9, Absatz 2, Buchst. a, DSGVO).
5.Datenweitergabe
Wir informieren, dass die Daten der Passagiere an andere Unternehmen der Grimaldi-Gruppe und an Unternehmen und Personen, die in Drittländern, auch außerhalb dem Gebiet der Europäischen Union ansässig sind, unter Einhaltung angemessener Verfahren übermittelt werden können.
Vor allem ist die Übermittlung der Daten an die Schifffahrtsagenturen vorgesehen, da diese Agenturen die Daten im Namen des Reeders an die Behörden weiterleiten.
Der Reeder ist außerdem verpflichtet, die Daten der Passagiere im Voraus an den Terminal zu vermitteln, der unter Einhaltung der Security verpflichtet ist, die erhaltenen Daten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten (z. B. Hafenkommandant, Grenzpolizei, Guardia di Finanza und Zollamt).
Zusätzlich kann Grimaldi Group die Daten der Passagiere den genannten Behörden auch direkt übermitteln.
6.Datenweitergabe
Wir informieren außerdem, dass die besagte Verarbeitung der personenbezogenen und sensiblen Daten, die mit dem Seebeförderungsvertrag verbunden und/oder für ihn zweckdienlich sind, den Zugriff auf die oben genannten Daten seitens der folgenden Stellen, Unternehmen und Personen vorsehen kann:
1. Öffentliche Behörden im Sinne des Rundschreibens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 104/2014 unter Einhaltung der Richtlinie 98/41/EG (d.h. der Hafenkommandant und die Hafenbehörde);
2. Ministerium für Infrastruktur und Verkehr – Generalkommando des Hafenkommandanten;
3. Justizbehörden und Ordnungskräfte, wenn diese Weitergabe vom Unternehmen Grimaldi Group für vernünftigerweise notwendig gehalten wird, um seine Rechte zu verteidigen;
4. Schiffsarzt in Notfällen und/bei Unfällen des Passagiers;
5. Fahrkartenschalter, Terminale und Schifffahrtsagenturen für die Organisation des Ein/Ausstiegs der Passagiere;
6. Cateringfirmen für die Lieferung von Produkten und Leistungen an Bord des Schiffes;
7. Externe Unternehmen, die Veranstaltungen an Bord organisieren;
8. Unternehmen, mit denen Sie Treueprogramme oder Kombinationsprogramme abgeschlossen haben – z. B. Trenitalia, Payback, Telepass, Poste Italiane, ACI usw.
-, die Ihnen aufgrund von Vereinbarungen mit der Grimaldi Group Zugang zu Preisnachlässen auf von der Gruppe angebotenen Leistungen garantieren;
9. Rechtsanwaltskanzleien, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte;
10. Versicherungsgruppen sowohl bei der Buchung der Fahrkarten als auch bei Reklamationen;
11. Sachverständige bei Reklamationen;
12. Unternehmen, die nicht unbedingt zur Grimaldi-Gruppe gehören und andere für die Seebeförderung und für die Marketingaktivitäten, auch die, welche Ihrer ausdrücklichen Einwilligung unterliegen, wichtige Leistungen erbringen, wie Hosting von Webseiten und Websystemen, die E-Mail-Dienste, Marketing, Sponsoring von Prämienwettbewerben und anderen Verkaufsaktionen, Auditdienste, Datenanalyse, Durchführung von Marktforschungen und Zufriedenheitsumfragen.
Die Notwendigkeit, die Passagierdaten an die Behörden gemäß Punkt Nr. 1 weiterzugeben, ergibt sich aus der Pflicht gemäß dem Rundschreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Nr. 104/2014, die Personen an Bord der Passagierschiffe zu zählen und zu registrieren.
Die Daten zum Notfallkontakt, den die Passagiere angegeben haben, und die Daten zu den Sonderkategorien, die für die Erbringung besonderer Therapien und/oder Hilfeleistungen im Notfall gegeben worden sind, werden vor dem Ablegen des Schiffes oder in jedem Fall nicht mehr als 30 Minuten nach dem Ablegen des Schiffes dem Kommandanten und dem Kommissar des Schiffes, auf dem sich der Passagier befindet, übermittelt und in jedem Fall vom Verantwortlichen in die einheitliche nationale Schnittstelle im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2109 eingegeben, um die Vorbereitung und die Effizienz der Such- und Rettungsmaßnahmen auf See zu garantieren. Grimaldi Group kann in bestimmten Fällen, – aufgrund von Gesetzen, Rechtsverfahren, Rechtsstreitigkeiten und/oder Anfragen von öffentlichen Behörden oder Regierungsbehörden innerhalb und außerhalb des Staates, in dem Sie ansässig sind, und für die nationale Sicherheit und andere Fragen von öffentlicher Bedeutung – Daten, die Ihre Person betreffen, weiterleiten müssen. Wenn es vom Gesetz her möglich ist, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
Wir können auch Daten, die Sie betreffen, weiterleiten, wenn wir im guten Glauben entscheiden, dass die Weitergabe vernünftigerweise notwendig ist, um unsere Rechte zu wahren und zu schützen und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzuleiten.
7.Natur der Mitteilung von Daten und mögliche Folgen, wenn die Daten nicht mitgeteilt werden
Die Mitteilung der Daten, die nicht zu den Sonderkategorien gehören (mit Ausnahme der Daten zum eventuell angegebenen Notfallkontakt), ist notwendig für die genaue Ausführung unser vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Werden diese Daten nicht mitgeteilt, kann der von Ihnen beantragte Seebeförderungsvertrag nicht abgeschlossen werden und wir können den gesetzlichen Pflichten und den Pflichten, die sich aus dem öffentlichen Interesse für die Wahrung der Sicherheit in den Häfen ergeben, nicht nachkommen.
Die Mitteilung des „Notfallkontakts“ des Passagiers ist hingegen freiwillig: Wird diese Angabe nicht gemacht, hat dies keine Auswirkung auf den Abschluss des Seebeförderungsvertrags.
Auch die Mitteilung der Daten, die zu den Sonderkategorien gehören, ist freiwillig. Allerdings kann das Unternehmen, wenn diese Daten mitgeteilt werden, den Anforderungen der Passagiere besser nachkommen und ihnen die notwendigen Hilfeleistungen bieten, außerdem kann es nur so – in den vorgesehenen Fällen und auf die vorgesehene Weise – Sonderpreisnachlässe gewähren.
8.Rechte der betroffenen Personen
Jeder Passagier kann zu jedem Zeitpunkt die folgenden Rechte (innerhalb der von der GSDVO festgelegten Beschränkungen) ausüben:
1. Recht auf Auskunft, ob und welche Daten zu ihrer Person und zu welchen Zwecken, sie verarbeitet werden, sowie das Recht, die Daten in einer lesbaren Form zu erhalten;
2. Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung;
3. Recht auf Widerruf der Einwilligung (in den Fällen, in denen sie die Grundlage für die Verarbeitung bildet), ohne dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung vor dem Widerruf beeinträchtigen wird;
4. Recht auf Datenübertragbarkeit;
5. Widerspruchsrecht;
6. Recht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, die in Italien der Garant für den Schutz personenbezogener Daten ist, gemäß den Anweisungen auf der Website der Behörde Beschwerde einzulegen.
Die oben genannten Rechte können ausgeübt werden, indem Sie die entsprechenden Anfragen an die folgende E-Mail-Adresse schicken: privacy@grimaldi.napoli.it.
Der von den Unternehmen der Grimaldi-Gruppe benannte Datenschutzbeauftragte (DSB) kann unter der folgenden E-Mailadresse kontaktiert werden: DPO@grimaldi.napoli.it.
9. Änderungen an diesem Dokument
Grimaldi Group behält sich das Recht vor, den Inhalt der Datenschutzerklärung hinsichtlich der Passagierdaten in Übereinstimmung mit dem geltenden nationalen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ändern. Jede Aktualisierung der Datenschutzerklärung wird den betroffenen Personen in der von Grimaldi Group festgelegten Weise mitgeteilt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Prenotazioni24 s.r.l.
* Datum der letzten Aktualisierung 20/08/2025
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Mr Ferry ist eine Online-Plattform, Wiederverkäufer von Fährtickets der wichtigsten Schifffahrtsgesellschaften und arbeitet als deren Vermittler.
Mr Ferry ist keine Schifffahrtsgesellschaft und erbringt keine Transportleistungen, daher werden die auf der Plattform angezeigten Preise und Dienstleistungen direkt von den Reedereien bekannt gegeben.
Mr Ferry gehört zu Prenotazioni 24 s.r.l., Geschäftssitz in Via Via Bonistallo, 50/B - 50053 Empoli (FI), P.IVA/C.F./Iscr. Reg. Imp. CCIAA Liv. 01512130491 | Nr. REA CCIA FI - 699553 Aut. Amm. Prov. LI n 1819 del 16/01/06.
Alle Buchungen, die über unsere Website oder das Call Center getätigt werden, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Zugriff auf unsere Dienstleistungen und unsere Website bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
1 RESERVIERUNGEN
1.1 Der Kunde kann Buchungsanfragen 24 Stunden am Tag online eingeben, oder das Call-Center während der Öffnungszeiten telefonisch kontaktieren. Außer in Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die vom Unternehmen nicht vermieden werden können, und ihr daher nicht angelastet werden können, bearbeitet Mr Ferry die eingegangenen Buchungsanfragen innerhalb von 48 Arbeitsstunden, ausgenommen Feiertage und gesetzliche Feiertage.
Indem der Kunde die Buchungsanfrage eingibt, liest, er kann sie herunterladen, und erklärt sich einverstanden mit den Verkaufsbedingungen von Mr Ferry und die Verkaufs- und Beförderungsbedingungen der gewählten Fährgesellschaft, deren Inhalt auf unserer Website zur Verfügung gestellt wird und die ebenfalls akzeptiert werden müssen, bevor die Buchung bestätigt wird. Vollständigkeit halber erhält der Kunde eine Kopie der Verkaufsbedingungen auf der von ihm angegebenen E-Mail, sowohl ob die Reservierung über das Internet oder telefonisch mit einem Mitarbeiter abgeschlossen wurde.
1.2. Mr Ferry bestätigt alle Buchungsanfragen auf Anfrage der Kunden, auch in dem Fall, dass er mehrmals die gleiche Anfrage ausfüllt. In diesem Fall wird die Stornierung einer oder mehrerer Buchungen mit Strafe belegt und die feste Buchungsgebühr sowie die Kosten einer eventuell abgeschlossenen Stornierungsversicherung werden einbehalten.
Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Buchungsanfrage nur nach der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises im Buchungssystem von der Reederei anzunehmen, außerdem kann Mr Ferry, nach eigenem Ermessen entscheiden, nicht mit der Reservierung fortzufahren, wenn nicht genug Zeit für die Ausstellung der Tickets und die Zusendung am Kunden bleibt in seinem alleinigen Interesse.
In diesem Fall muss Mr Ferry lediglich die eingegangenen Beträge an den Kunden zurückzahlen, mit der gleichen Zahlungsweise, die für die Buchung verwendet wurde.
1.3. Die Abfahrten und Preise, die Mr Ferry in Ihrer Webseite veröffentlicht, sind die offiziellen der Schifffahrtsgesellschaften. Mr Ferry, als Vermittler, greift keinesfalls in den veröffentlichten Preis von der Reederei ein; sie erhebt eine Buchungsgebühr als Deckung der Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Buchungsanfragen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit, bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ausstellung des Tickets die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern. In Ausnahmefällen kann der Kunde nach Ausstellung des Fährtickets direkt von der Fährgesellschaft über Preisänderungen (z. B. aufgrund gestiegener Treibstoffkosten) oder Änderungen der Fährrouten, der Daten, der Abfahrts- und/oder Ankunftszeiten oder des Einsatzes anderer Beförderer informiert werden.
Mr Ferry ist für die Kontrolle der Preise und Tarife, die für die vorgeschlagenen Reisen gelten, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Verantwortung für die Bereitstellung der über seine Plattform gebuchten Dienstleistungen ab, da diese direkt von den Fährgesellschaften verwaltet werden und ihren Transport- und Verkaufsbedingungen unterliegen.
Alle angezeigten Dienstleistungen sind über Mr Ferry verfügbar und buchbar, was den Vergleich von Preisen und Buchungen bei Fährgesellschaften erleichtert, und schließt jegliche Verpflichtung gegenüber dem Nutzer in Bezug auf die Verwaltung und Erbringung der Beförderungsleistung aus. Daher muss der Benutzer sicherstellen, dass er die Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft gelesen und verstanden hat.
1.4. Mr Ferry hat ihrerseits das Recht, die besten Tarife im Interesse des Kunden zu verwenden, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets gelten und sich aus eventuellen Angeboten oder Sondertarifen ergeben, auch wenn die Anwendung dieser besonderen Tarife bedeutet, dass das Ticket nicht erstattet und/oder gemäß den Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft geändert werden kann.
1.5. Buchungsanfragen werden von Mr Ferry bis zum Abreisetag akzeptiert, wenn der Kunde mit einer Kredit- oder Prepaid-Karte bezahlen kann und das Ticket per E-Mail, Whatsapp, SMS oder auf andere Weise erhalten kann, sodass das Ticket bei der Einschiffung vorgelegt werden kann.
1.6. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und die Genauigkeit der eingegebenen Daten (Strecke, Datum und Uhrzeiten; Anzahl, Alter, Namen und Daten der Passagiere; Haustiere; Typologie der Unterbringungen; Größe des mitgeführten Fahrzeugs; E-Mail-Adresse; Telefonnummer; Kreditkartendaten usw.).
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, sich im Voraus bei den zuständigen Behörden über die für die Reise erforderlichen Dokumente für alle Passagiere auf dem Ticket (z.B.Personalausweis, Pass, Visum, Genehmigungen, Tiergesundheitsbescheinigung, usw.), und die notwendigen Anforderungen für den Aufenthalt am gebuchten Zielort (z.B. Landungsbeschränkungen oder Fahrverbotsregelungen, die in den örtlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind) zu informieren. Da Mr Ferry nicht garantieren kann, dass die lokalen Vorschriften ständig aktualisiert werden, kann sie nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Kunde nicht über die von den Behörden geforderten Dokumente oder Anforderungen verfügt. In jedem Fall wird auf die geltenden Bestimmungen bezüglich der Beschränkungen und des Zugangs sowie auf die von den Schifffahrtsgesellschaften angewandten Verkaufsbedingungen verwiesen.
1.7. Die Übermittlung der Buchungsanfrage über die Plattform Mr Ferry bedeutet nicht die automatische Zuteilung eines Platezes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung eines Tickets, sondern stellt lediglich eine Buchungsanfrage dar, die unserer Überprüfung der Verfügbarkeit und der Preise unterliegt.
1.8. Benutzer können unsere Website, um Buchungen für sich selbst und/oder für andere Personen zu tätigen, von denen sie gesetzlich autorisiert wurden, nutzen. Der Kunde, der eine Reservierung auf der Website oder über das Callcenter vornimmt, muss die Berechtigung haben, diese im Namen aller anderen Passagiere zu bestätigen, und ist dafür verantwortlich, alle angegebenen persönlichen Daten zu schützen und ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sicherzustellen.
1.9. Der Kunde, der mit einem Haustier reist, muss ebenfalls eine Reservierung für das Haustier vornehmen und es ins Ticket eingeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich im Voraus zu informieren ob der Tiertransports möglich ist und die Einhaltung der Vorschriften der betreffenden Länder zu erkundigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ordnungsmäßigkeit der tierärztlichen Bescheinigung und des Gesundheitsausweis es zu überprüfen, und ist verpflichtet, den tatsächlichen Kauf von Dienstleistungen für Tiere an Bord sicherzustellen, sofern diese zur Verfügung gestellt werden (z.B. Kabinen mit Zugang zu Tieren, Zwinger an Bord), wobei er für den getätigten Kauf verantwortlich ist. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Verkaufs- und Transportbedingungen der einzelnen betroffenen Reedereien, die die Angelegenheit im Detail regeln.
2. GRUPPENBUCHUNGEN
2.1. Mr Ferry ermöglicht Buchungen für Gruppen von Personen, mit oder ohne Begleitfahrzeug, zu Sondertarifen, wenn diese von den einzelnen Schifffahrtsgesellschaften und gemäß deren Bedingungen angeboten werden. Der Kunde muss eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag stellen, indem er das entsprechende Formular auf der Homepage https://www.misterferry.de/ ausfüllt. Anfragen für Kostenvoranschläge, die auf andere Weise als oben angegeben eingehen, werden nicht angenommen.
2.2. Die vorgeschlagenen Abfahrtszeiten und Tarife sind die offiziellen der Fährgesellschaften. Mr Ferry nimmt in seiner Eigenschaft als Vermittler keinerlei Einfluss auf die Tarife von den Schifffahrtsgesellschaften, ist jedoch berechtigt, einen eigenen Aufschlag auf den Tarif zu erheben. Außerdem erhebt Mr Ferry auf alle Anfragen eine Buchungsgebühr als Ausgleich für die Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung der Buchung entstehen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben das Recht, die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung bis zur endgültigen Ausstellung des Fährtickets und in Ausnahmefällen auch nach der Ausstellung zu ändern, wie in Punkt 1.3 angegeben.
Mit dem Absenden der Anfrage für einen Kostenvoranschlag erhält der Kunde den Kostenvoranschlag, liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MrFerry, die zusammen mit der Buchungsübersicht verschickt werden, und erklärt sich damit einverstanden.
Das Absenden der Angebotsanfrage bedeutet nicht die automatische Zuweisung des Platzes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung des Tickets, sondern stellt lediglich eine Angebotsanfrage dar, die der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises sowie der Bestätigung durch Mr ferry unterliegt.
MrFerry bestätigt den Kostenvoranschlag nach Erhalt des angeforderten Betrags von dem Kunden.
2.3. Alle Anfragen zur Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen per E-Mail an gruppi@prenotazioni24.it an Mr Ferry gerichtet werden; für sie gelten die unter Punkt 6 genannten Fristen.
2.4. Eine eventuelle Rechnung der Fährgesellschaft, sofern sie dies zulässt, muss bei Mr Ferry gleichzeitig mit der Buchung angefordert werden, wobei die erforderlichen Steuerinformationen anzugeben sind.
3. FRACHTRESERVIERUNG
3.1.Mr Ferry ermöglicht es, Reservierungen für gewerbliche Fahrzeuge und Fahrer vorzunehmen, indem Sie eine Anfrage für ein Angebot aus dem reservierten "Güterverkehr" Bereich einreichen oder das Call-Center kontaktieren.
Die Beförderung von Gütern und gewerbliche Fahrzeuge unterliegt unterschiedlichen und spezifischen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen, die durch die von den einzelnen Fährgesellschaften angewandten Bestimmungen sowie durch die geltenden Gesetze geregelt werden und von denen der Verlader erklärt, dass er sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Dienstleistung kennt und akzeptiert. Es ist die Pflicht des Verlader, sich mit der üblichen Sorgfalt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.
3.2. Für Frachtbuchungen gelten spezielle Tarife, die von den jeweiligen Reedereien festgelegt werden.
3.3. Mr Ferry erteilt der Schifffahrtsgesellschaft den vertraglich festgelegten Transportauftrag im Namen des Verladers, der durch seine Fahrer oder Firmenmitarbeiter die Ladung an den Frachtführer übergibt, das Boarding und die damit verbundenen Aktivitäten übernimmt und die Verantwortung für die gebuchten Dienstleistungen und die deklarierte Ladung/Fracht übernimmt.
3.4. Der Gesamtbetrag der Fracht, einschließlich der an Mr Ferry zu zahlenden Provisionen, muss vor der Buchungsbestätigung bezahlt werden. Buchungen gelten nach Zahlungseingang und Übersendung der Buchungszusammenfassung mit den Reisedetails sowie der Einschiffungserklärung zur Abholung des Konnossements im Hafen als bestätigt.
Der Preis für den Transport wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Tarife berechnet, die möglichen Änderungen durch die Reederei vor dem Abfahrtsdatum unterliegen. In diesem Fall enthält der zu zahlende Endpreis die tatsächliche Fracht und die Provisionen, die Mr Ferry für die Vermittlungsleistung zustehen.
Mr Ferry stellt eine monatliche Rechnung auf der Grundlage der von der Reederei erhaltenen Abrechnung aus. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem vom Verlader bereits gezahlten Preis und dem aufgrund des ausgestellten Konnossements tatsächlich zu zahlenden Preis behält sich Mr Ferry das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr bis zur Höhe des Guthabens zu verlangen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Verlader Mr Ferry, den noch fälligen Betrag von der bei der Zahlung eingeführten Kreditkarte einzuziehen, deren Daten nur zu diesem Zweck bis zur Beendigung des Dienstes gespeichert werden.
3.5. Es liegt in der Verantwortung der Person, die die Buchung vornimmt, sicherzustellen, dass das betreffende Fahrzeug in die Kategorie der Nutzfahrzeuge fällt oder nicht fällt, d. h. speziell für die Beförderung von Gütern oder die Beförderung von gewerblichen Gütern oder die Durchfahrt zu gewerblichen Zwecken zugelassen ist.
Der Verlader muss nämlich in der Buchungsphase die korrekten Maße, den Typ und das Kennzeichen seines Fahrzeugs sowie den möglichen Transport von gefährlichen Materialien oder Waren mitteilen. Im Falle einer irrtümlichen Buchung des Nutzfahrzeugs als Privatfahrzeug oder im Falle einer fehlerhaften Zusammenstellung oder Angabe der erforderlichen Daten kann die Verfügbarkeit und/oder die Beförderung durch den Beförderer nicht garantiert werden, der entscheiden kann, den vollen Tarif zu berechnen und die Beförderung ohne Rückerstattung zu verweigern oder den Beförderungsvertrag fortzusetzen, unbeschadet des Rechts, die Zahlung der entsprechenden Tarifdifferenzen, Steuern, Strafen und aller damit verbundenen Gebühren zu verlangen, die an Mr Ferry zum Zeitpunkt der Zusendung der Rechnung auf der Grundlage des tatsächlich ausgestellten Frachtbriefs zu zahlen sind.
Mr Ferry kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Fährgesellschaft die Beförderung des Fahrzeugs verweigert oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Unstimmigkeiten im Frachtbrief aus Gründen, die dem Verlader zuzuschreiben sind, annulliert.
Der Verlader übernimmt die Verantwortung für die vorgenommene Buchung.
3.6. Im Falle einer Stornierung der Buchung oder Nicht abreise durch den Verlader, wenn die Fährgesellschaft eine Rückerstattung des Tickets vorsieht, erstattet Mr Ferry den gezahlten Betrag zurück, mit Ausnahme der Buchungsgebühren und abzüglich der Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren.
3.7. Unter keinen Umständen kann Mr Ferry für die Erbringung des Transportdienstes oder dessen Betriebsführung verantwortlich gemacht werden.
3.8. Mr Ferry haftet nicht für den Fall, dass der gewählte Beförderer Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten ändert oder storniert oder andere Beförderer oder andere Schiffe/Tragflügelboote als die ursprünglich gebuchten einsetzt, und haftet nicht für Folgeschäden oder Verluste, die durch die verpasste Abfahrt oder deren Änderung verursacht werden, da der Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde, nicht für die Kosten nicht genutzter Unterkünfte, verpasster Anschlüsse oder zusätzlicher Ausgaben aufgrund der verpassten Abfahrt verantwortlich gemacht werden kann.
Mr Ferry haftet nur für Schäden, die sich unmittelbar aus ihrer Vermittlungstätigkeit sowie aus der Verletzung dieser allgemeinen Bedingungen ergeben.
4. ZAHLUNGEN
4.1. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn das Ticket ausgestellt ist, und diese Ausstellung erfolgt immer vorbehaltlich des Zahlungseingangs. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für eventuelle Preiserhöhungen bzw. mangelnde Verfügbarkeit der Plätze der Schifffahrtsgesellschaften. Falls die Plätze nicht verfügbar sein sollten bzw. bei Preisänderungen, die nicht vom Kunden akzeptiert werden, ist Mr Ferry nur zur Rückerstattung der bereits eingenommenen Beträge verpflichtet.
4.2. Sofern die Preise und Tarife, die von Mr Ferry angeboten werden, aktuell und genau sind, ist es nicht möglich, dem Kunden eine eventuelle Preisanpassung zu garantieren, die von den Fährgesellschaften verlangt wird, deshalb behält sich Mr Ferry das Recht vor, die Buchungsangebote zu aktualisieren, bevor das Ticket ausgestellt wird, in jedem Fall vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kunden. Mr Ferry wird den Kunden kontaktieren, um mögliche Reisealternativen vorzuschlagen. Im Fall, dass der Kunde die vorgeschlagenen Reisealternativen nicht akzeptiert, wird Mr Ferry dem Kunden die bereits eingezogenen Beträge sofort wieder in voller Höhe rückerstatten.
4.3. Die Zahlungsmethode wird vom Kunden direkt beim Ausfüllen der Buchungsanfrage ausgewählt; auf dieser Wahl basierend, werden die Daten und die Anleitungen für die Zahlung angezeigt. Die Tickets müssen per Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. Die Zahlung per Kreditkarte wird nur akzeptiert, wenn der Karteninhaber einer der Passagiere oder der Antragsteller der Buchung ist.
4.4. Bei Buchungen, die per Banküberweisung bezahlt werden, wird das Ticket nur nach Erhalt der Überweisung ausgestellt.
4.5. Bei Buchungen mit Scalapay Zahlung hat der Kunde die Möglichkeit, die Dienstleistungen durch Zahlung des Preises in drei monatlichen Raten zu erwerben und akzeptiert die Bedingungen von Scalapay s.r.l. . Der Kunde erhält seine Bestellung sofort und zahlt in 3 Raten. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Raten an Incremento SPV s.r.l., an verbundene Parteien und deren Bevollmächtigte überwiesen werden, und genehmigt diese Überweisung.
4.6. Nach Erhalt der Zahlung wird Mr Ferry eine Buchungsbestätigung ausstellen, die Einzelheiten und Details der Reise sowie alle nützlichen Informationen enthält. Diese Mitteilung stellt kein gültiges Ticket für die Einschiffung dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Buchung. Die Tickets werden zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail verschickt und müssen vom Kunden heruntergeladen werden. Wenn der Kunde die Tickets nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Bestätigung erhält, muss er sich mit dem Call-Center in Verbindung setzen oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen und die Anfrage weitersenden. In jedem Fall sendet Mr Ferry den Ticket-Code per SMS an die Telefonnummer, die während des Buchungsprozesses angegeben wurde, um in dringenden Fällen zu den Fahrkartenschaltern im Hafen zu gelangen.
4.7. Mr Ferry haftet nicht für Unterbrechungen der Website oder für Transaktionen, die aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen fehlschlagen. In jedem Fall kann sich der Kunde an das Callcenter wenden oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen, um die gewählte Zahlungsmethode zu ändern.
5. VERSAND
5.1. Die Reisedokumente werden den Kunden per E-Mail (als Anhang oder mit einem Link) gesendet und können auch online im Benutzerbereich heruntergeladen werden. Sollte der Kunde die Tickets nicht erhalten haben, ist er verpflichtet Mr Ferry zu kontaktieren und sie nochmal anzufordern.
Möglicher Versand auf dem Postweg oder mit Kurierdienst müssen ausdrücklich vom Kunden gefordert werden, und er erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, die Versandkosten gehen Zulasten des Kunden. Mr Ferry lehnt jede Haftung für Verspätungen bei der Auslieferung oder Nicht- oder Teillieferung von Reisedokumenten ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ihr nicht zuzuschreiben sind.
5.2. Bei Empfang der Reiseunterlagen ist der Kunde verpflichtet sehr genau die Korrektheit der darauf genannten Daten zu überprüfen. Fehler bzw. Ungenauigkeiten müssen Mr Ferry umgehend mitgeteilt werden, da bei verspäteten Benachrichtigungen jede Verantwortung von Mr Ferry entfällt.
5.3. Es ist Pflicht der Passagiere, bei der Einschiffung die Reisedokumente vorzulegen gemäß den Beförderungsbedingungen der Reedereien. Andernfalls, verliert der Kunde das Recht zur Einschiffung und/oder ist gezwungen, ein neues Ticket zu kaufen. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für Verspätungen oder mangelnde komplette oder teilweise Vorlage der Tickets bei der Einschiffung.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, bei der Einschiffung die erforderlichen Ausweispapiere (Personalausweis, Pass, Visa usw.) zum Erreichen des Zielortes, für alle reservierten Passagiere, vorzulegen. Diese Bestimmung gilt auch für Begleitfahrzeuge und/oder Tiere.
5.4. Jede Seite, die von dieser Webseite ausgedruckt wird – mit Ausnahme der Tickets oder des Vouchers zur Vorlage bei der Einschiffung, die über den Bereich "Meine Reservierungen" heruntergeladen wurden – gilt nicht als Buchungsbestätigung und, vor allem, als gültiges Ticket.
6. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN
6.1. Alle Anträge auf Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen über den Benutzerbereich gestellt werden. Änderungsanträge oder Stornierungen, die auf andere Art und Weise eingehen, die die rechtzeitige Erbringung der Dienstleistung nicht garantiert, werden nicht akzeptiert. In jedem Fall ist Mr Ferry nicht verantwortlich für Verzögerungen oder die Bearbeitung von Anfragen, die über andere als die angegebenen Kommunikationskanäle eingehen.
Bei Bedarf während der Stunden oder Tage, an denen Mr Ferry geschlossen ist, oder wenn der Service aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann sich der Kunde direkt an die gebuchte Fährgesellschaft wenden und dort Änderungen und Stornierungen beantragen.
6.2. Im Falle von Änderungen an bereits ausgestellten Tickets, wenn diese nach den Bedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehen sind, hat der Kunde die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehenen Strafen zu zahlen sowie Mr Ferry die Kosten für die Wiedereröffnung und die Bearbeitung in Höhe von mindestens 15,00 € und höchstens 40,00 € für jede Änderung.
6.3. Die Nichtverwendung bereits ausgestellter Tickets führt nicht zu deren automatischer Erstattung.
6.4. Die Stornierung der Tickets unterliegt den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft, die die Anwendung von Stornogebühren vorsehen können, sowie den Wiedereröffnungs- und Bearbeitungsgebühren von Mr Ferry in Höhe von 15 % des Ticketpreises.
6.5. Bei Änderungen und/oder Stornierungen, die direkt mit der Fährgesellschaft vorgenommen werden, wird, wenn der Eingriff von Mr Ferry noch erforderlich ist, die Pauschalgebühr von 10,00 € abgezogen.
6.6. Änderungen oder Stornierungen, die vor 23.59 Uhr am Tag der Ticketausstellung vorgenommen werden, verursachen keine Kosten für die Wiedereröffnung und Bearbeitung von Mr Ferry, unterliegen aber den von den Fährgesellschaften angewendeten Strafen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob das gekaufte Ticket eine Änderung und/oder Stornierung sowie eine Rückerstattung unter den von der Schifffahrtsgesellschaft auferlegten Verkaufsbedingungen zulässt. Werbe- oder Sondertarif-Tickets sind unter Umständen nicht erstattungsfähig. Die Rückerstattung erfolgt immer in Übereinstimmung mit den Verkaufsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft.
Unter keinen Umständen wird der Betrag der Buchungsgebühr oder einer erworbenen Rücktrittsversicherung zurückerstattet.
6.8. Manchmal können die Fährgesellschaften nach einer Stornierung berechtigterweise eine alternative Form der Rückerstattung vorsehen, die in der Ausstellung eines Gutscheins im gleichen Wert wie das gekaufte Ticket besteht, der innerhalb der Zeit und auf die Art und Weise zu verwenden ist, die in den mit dem Ticket versandten Informationen angegeben sind. Mr Ferry ist als Vermittler für den Verkauf von Tickets im Namen der Fährgesellschaften an die von ihren festgelegten Bedingungen gebunden und kann in keiner Weise die Erstattungsmethoden kontrollieren, die diese betreiben und deren Sprecher sie ist.
6.9. Im Fall von Anfragen wegen Änderungen der bereits gekauften Tickets, die außerhalb der Öffnungszeiten der Büros von Mr Ferry (von 20.00 bis 08.00 Uhr, 25 Dezember und 1 Januar) gestellt werden, wird unser Büro am Tag nach Erhalt der Anfrage, Preis und Verfügbarkeit des neuen Kostenvoranschlags prüfen.
Sollte Mr Ferry bei der Prüfung der Anfrage eine Nichtverfügbarkeit der Plätze oder veränderte Preise vonseiten der Schifffahrtsgesellschaft feststellen, wird man mit der Änderung der Tickets nicht fortfahren, sondern mit dem Kunden Kontakt aufnehmen um sich auf mögliche Lösungen zu einigen.
6.10. Mr Ferry übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen, Änderungen oder Umbuchungen, die vom Kunden direkt mit der Fährgesellschaft getroffen wurden.
6.11. Die Fährgesellschaften sind für die Erbringung der von ihnen direkt verwalteten Transportleistungen verantwortlich. Mr Ferry ist als Wiederverkäufer und Vermittler in keiner Weise verantwortlich für das Management der Ein- und Ausschiffung oder für Schäden, die durch Abweichungen oder das Management derselben entstehen.
Die Nichtdurchführung der Reise aus Gründen, die dem Beförderer zuzuschreiben sind – wie etwa erhebliche Änderungen von Fahrplänen, Reiserouten oder Unterkünften, Verspätungen oder Unterbrechungen der Fahrten oder die Annullierung der Abfahrt, sei es aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt – begründet in keinem Fall eine Haftung von Mr Ferry.
Im Falle einer Annullierung der Fahrt ist die Reederei verpflichtet, dem Passagier den für das Ticket gezahlten Betrag zu erstatten oder eine angemessene Alternative anzubieten, die jedoch der Zustimmung des Kunden unterliegt. Die Erstattung betrifft ausschließlich den tatsächlich nicht genutzten Teil des Tickets, d. h. die von der Annullierung oder der vom Beförderer vorgenommenen Änderung betroffene Fahrt.
7. RÜCKERSTATTUNGEN
7.1. In Rechnung gestellte und anschließend von Mr Ferry auf die Kreditkarte des Kunden zurückerstattete Beträge könnten vom Kreditkartenanbieter eventuell nicht gleich zur Verfügung gestellt werden.
In diesen Fällen kann nur der Kreditkarteninhaber als einziger Ansprechpartner seines Kreditinstituts beim Kreditkartenanbieter die schnellere Bereitstellung des bezogenen Betrags auf dem Plafond der Kreditkarte anfordern.
Die Zeiten zur Wiederherstellung des Plafonds können je nach den Bedingungen des Kreditkartenanbieters variieren.
7.2. Im Falle einer Zahlung, die den für die Buchung fälligen Betrag übersteigt und per Banküberweisung oder Postanweisung erfolgt, erstattet Mr Ferry die Differenz.
7.3. Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Tickets, wird Mr Ferry dem Kunden alle fälligen Beträge erstatten, nach Abzug der von der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft verhängten Strafe sowie Verwaltungsgebühren, die Mr Ferry wie oben angegeben zustehen, nach dem Empfang der Rückerstattung von der Schifffahrtsgesellschaft.
7.4. Sofern nichts anderes vereinbart, erstattet Mr Ferry dem Kunden durch die gleiche Zahlungsart, mit der gleichen Zahlungsmethode, mit der der Kunde die Reservierung zum Zeitpunkt des Kaufs bezahlt hat.
7.5. Im Fall, dass eine Fährgesellschaft anstelle einer Geldrückerstattung einen Gutschein für eine annullierte Reise anbietet (siehe 6.5.), kann Mr Ferry nur diesen Gutschein ausstellen, der vom Kunden gemäß den von der Reederei festgelegten Bedingungen eingelöst werden kann.
8. ERSTATTUNGSGARANTIE BEI REISESTORNIERUNG
8.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Garantie für den Schutz vor Stornierungen zu erwerben, um die Rückerstattung eventueller Stornierungsgebühren zu gewährleisten, die im Falle einer Stornierung der über Mr Ferry gekauften Dienstleistungen für die spezifischen Ursachen und Fälle, für die diese Garantie gilt, fällig werden können.
8.2. Die Garantie muss zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählt und gekauft werden und kann bis zu 24 Stunden nach dem Kauf hinzugefügt werden. Die Geld-zurück-Garantie ist ab dem Zeitpunkt des Kaufs bis zum Ende der Check-in für die Abreise aktiv, also bis zur Einschiffung. Bei mehreren gebuchten Reisen muss die Garantieoption für alle Leistungen gewählt werden.
8.3. Die Storno-Police, kann nach dem Kauf nicht mehr entfernt werden und ist nicht erstattungsfähig.
8.4. Im Falle von Buchungsänderungen wird der Preis der Stornierungsgarantie für den Erwerb der neuen Leistung ebenfalls angepasst.
9. VERANTWORTUNG
9.1 Mr Ferry fungiert als Vermittler und Bevollmächtigter des Verbrauchers, erleichtert die Begegnung von Angebot und Nachfrage – also zwischen Passagieren und Reedereien – und unterstützt so den Abschluss des Vertrags zwischen diesen Parteien, nämlich den Erwerb der Fährtickets. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Verantwortung des Vermittlers auf die Erfüllung des vom Verbraucher erteilten Auftrags beschränkt, der mit der Aushändigung der Fahrkarten abgeschlossen ist. Daher haftet Mr Ferry nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung und deren operative Durchführung, in Übereinstimmung mit den italienischen und europäischen Rechtsvorschriften.
Der Kunde erkennt an, dass Mr Ferry nicht für die Nichterbringung, abweichende oder unzutreffende Erbringung der von der Reederei bereitgestellten Leistungen haftet, sofern diese von Mr Ferry im Auftrag der Passagiere ordnungsgemäß gebucht und im Beförderungsschein angegeben wurden. Daher ist im Falle einer Stornierung oder Änderung von Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten, Unterkünften oder sonstigen Leistungen durch die Reederei – ebenso wie bei der Inanspruchnahme anderer Beförderer oder Schiffe/Schnellboote als der ursprünglich gebuchten – ausschließlich die Reederei verantwortlich und verpflichtet, geeignete Alternativen bereitzustellen sowie die entsprechende Unterstützung gegenüber den Passagieren zu leisten.
Im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung von mehr als 90 Minuten muss der Beförderer dem Passagier die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zu vergleichbaren Bedingungen oder der Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchgeführte Fahrt anbieten. Entscheidet sich der Kunde für die Erstattung, erfolgt diese durch Mr Ferry erst nach Bestätigung seitens der Reederei über die tatsächliche Nichterbringung der Beförderungsleistung aus Gründen, die nicht dem Willen des Kunden zuzuschreiben sind.
In diesem Zusammenhang legt die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 das Recht des Passagiers auf finanzielle Entschädigung im Falle einer Verspätung und/oder Annullierung der Abfahrt fest und definiert die Bedingungen in Bezug auf die Dauer der Unannehmlichkeit oder die Nichterbringung der Leistung. Darüber hinaus bestimmt die Verordnung, dass der Beförderer oder in bestimmten Fällen der Hafenagent verpflichtet ist, alle Passagiere über etwaige Fahrplanänderungen oder Annullierungen zu informieren. Entsprechend sieht das italienische Schifffahrtsgesetz in den Artikeln 403 und 404 vor, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener Alternativen und Entschädigungen bei Annullierungen oder Verspätungen des Beförderungsdienstes beim Beförderer liegt – und nicht beim vermittelnden Agenten.
Folglich haftet Mr Ferry nicht für etwaige Schäden oder Folgeverluste, die durch die Nichtdurchführung oder Änderung einer Abfahrt verursacht werden. Dem Vermittler, bei dem das Ticket erworben wurde, können insbesondere nicht die Kosten für nicht genutzte Aufenthalte, verpasste Anschlussverbindungen, sonstige Unannehmlichkeiten oder zusätzliche entstandene Ausgaben zugerechnet werden.
9.2. Der Kunde akzeptiert seine finanzielle Verantwortung für alle Transaktionen, die in seinem Namen durchgeführt werden, und stellt sicher, dass die Informationen, die er über seine Person und die in die Reservierung eingegebenen Passagiere bereitstellt, wahrheitsgetreu und korrekt sind. MrFerry haftet nicht für den Fall, dass der Beförderer einem oder mehreren gebuchten Passagieren die Einschiffung verweigert, eine Anpassung des Tickets verlangt oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Abweichungen zwischen den vom Kunden bei der Buchung angegebenen Daten und den bei der Einschiffung oder beim Check-in vorgelegten Passagier- und Fahrzeugdokumenten für ungültig erklärt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prenotazioni24 s.r.l. sowie des jeweiligen Beförderers mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde haftet persönlich für die Nichtbeachtung dieser Bedingungen.
MrFerry übernimmt keine Verantwortung für die Nichtveröffentlichung auf der Website von Sonderbedingungen, die von den Beförderern in Notsituationen angewandt werden, über die sich der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt über die entsprechenden Kommunikationskanäle informieren muss.
9.4 Mrferry kann nicht für eventuelle Unterbrechungen oder technische Störungen des Buchungssystems und der damit verbundenen Software haftbar gemacht werden.
9.5 Mrferry ist ausschließlich für Schäden haftbar, die unmittelbar aus der Vermittlungstätigkeit und der Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
10. NICHTANWENDBARKEIT DES WIDERRUFSRECHTS
10.1. Das Verbrauchergesetzbuch, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 06.09.2005, G.U. vom 08.10.2005, geändert durch Gesetz Nr. 37 vom 3. Mai 2019 und Gesetz Nr. 31 vom 12. April 2019, sieht im Artikel 59 "Ausnahmen vom Widerrufsrecht" vor: "Das Widerrufsrecht nach den Artikeln 52 und 58 für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ist in Bezug auf ... n) die Bereitstellung von Unterkünften für Nichtwohnungszwecke, die Beförderung von Waren, Autovermietungen, Catering-Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum der Erfüllung vorsieht", in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte, Kapitel III Art. 16 und umgesetzt durch das Gesetzesdekret 21/02/2014 n.21.
Der Kauf von Seetransportdienstleistungen ist ein vollwertiger Freizeitvertrag mit einem bestimmten Datum, was bedeutet, dass für solche Verträge, die über unsere Plattform abgeschlossen werden, das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
11. E-COMMERCE UNTER VERMITTLUNGSVEREINBARUNGEN
11.1. Der Kauf von Tickets und Fahrscheine über Mr Ferry fällt in den Bereich des indirekten E-Commerce, ähnlich dem Versandhandel, und unterliegt daher weder der Rechnungspflicht (wenn der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Kauf der Tickets und nur dann, wenn die Ausstellung möglich ist, eine Rechnung verlangt), wie in Artikel 22 des Präsidialerlasses Nr. 633 von 1972 vorgesehen, noch der Pflicht zur Bescheinigung durch Quittung oder Steuerbescheinigung (ex Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe oo) des Präsidialerlasses Nr. 696 von 1996. Die Gegenleistung für den Verkauf wird in das von der Firma geführte Gebührenregister eingetragen.
12. COPYRIGHT UND EINGETRAGENE MARKE
12.1. Diese Website und ihr Inhalt, wie z.B. der Name "Mr Ferry" und andere Marken und Logos, die auf der Website angezeigt werden, sind eingetragene Marken und Eigentum von Mr Ferry, der die Lizenz besitzt, und sind daher urheberrechtlich geschützt. Die Marken der Unternehmen sind deren Eigentum, und Mr Ferry ist berechtigt, sie zu veröffentlichen. Sie dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Mr Ferry nicht kopiert, reproduziert, wiederveröffentlicht, heruntergeladen, übertragen oder verteilt werden. Benutzer können den Inhalt dieser Website für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
13. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
13.1. Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Bedingungen bezüglich der Nutzung der Website zu ändern oder zu aktualisieren, falls notwendig und aus gerechtfertigten Gründen und betrieblichen Notwendigkeiten ohne die Nutzer vorher zu benachrichtigen. Die Nutzung dieser Website nach einer Änderung der Bedingungen stellt die Annahme derselben dar.
14. ZUSTÄNDIGES GERICHT
14.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrags ergeben, ist der Gerichtsstand in Livorno. Für Reisende, die nach geltendem italienischem Recht als Verbraucher gelten, ist das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien haben.
