
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (nachfolgend „ABB“) finden Anwendung auf den zwischen Scandlines Deutschland GmbH (nachfolgend „Scandlines“) und dem Fahrgast geschlossenen Vertrag gemäß Scandlines-Fährticket über die Beförderung von Personen inklusive deren Gepäck (siehe Ziffer 14), Fahrzeugen (Ziffer 11) und Haustieren (Ziffer 13). Diese ABB finden auch Anwendung auf Beförderungsverträge zwischen dem Fahrgast und Scandlines über Kombi-Fährtickets, bei denen Leistungen der Scandlines mit anderen Reedereien bzw. Leistungsanbietern zu einer einheitlichen Leistung verbunden werden.
1.2 Diese ABB gelten auch für die Reisenden innerhalb einer Gruppenreise. Bei Reisegruppen ist jedes Gruppenmitglied aus dem Beförderungsvertrag und nach diesen ABB berechtigt und verpflichtet.
1.3 Bei Eisenbahn-Seebeförderung von Fahrgästen gelten diese ABB, mit der Ausnahme, dass Scandlines nicht für Schäden haftet, die der Fahrgast im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb erleidet, siehe dazu auch Ziffer
16.3. dieser ABB.
1.4 Sollten Bestimmungen in diesen Beförderungsbedingungen im Widerspruch stehen zu den Scandlines- Tarifbedingungen oder Gesetzen, so haben die Tarifbedingungen oder Gesetze Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen ABB unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen wirksam fort.
2. Beförderungsvertrag
2.1 Der Beförderungsvertrag kommt, auf Basis dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, nach den jeweils gebuchten Scandlines-Tarifbedingungen zustande. Scandlines wertet die Buchungsanfrage des Fahrgastes als Aufforderung, dem Fahrgast ein Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages zu unterbreiten. Der Abschluss eines Vertrags für Gruppenreisen und dessen Änderungen, bedürfen der Schriftform.
2.2 Es gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Scandlines-Tarifbedingungen, die, wenn sie besondere Regelungen enthalten, diesen ABB vorgehen.
2.3 Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Beförderung mit der nächsten Überfahrt, es sei denn, diese wurde ausdrücklich vereinbart oder der Fahrgast nutzt für die Überfahrt ein Fährticket, das nach den Tarifbedingungen ausdrücklich einen Anspruch auf Beförderung bei der nächsten Überfahrt beinhaltet. Ansprüche nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 wegen Verspätung oder Annullierung bleiben unberührt, (vgl. Ziffer 17 dieser ABB).
2.4 Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung mit einem bestimmten Schiff/Schiffstyp. Scandlines kann die Beförderung und alle damit zusammenhängenden Leistungen selbst durch eigene oder gecharterte Schiffe oder durch andere Reedereien erbringen, die der Leistungserbringung durch Scandlines selbst entsprechen. Scandlines schuldet keine Bewachung von mitgeführtem Gepäck, Sonderfracht oder Fahrzeugen während der Überfahrt oder dem Aufenthalt in Häfen. Zur Abdeckung von Risiken, empfiehlt Scandlines den Abschluss einer Versicherung durch den Fahrgast.
3. Beförderungsentgelt
3.1 Das Beförderungsentgelt für die einzelne Beförderung ergibt sich aus dem am Buchungstag gewählten Tarif
und dem nach diesem Tarif gültigen Preis am Tag der Buchung für das gewählte Beförderungsdatum.
3.2 Die Verpflichtung zur Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des Beförderungsvertrages, das Beförderungsentgelt ist sofort fällig.
3.3 Die unter www.scandlines.de, www.scandlines.com, www.scandlines.pl bzw. www.scandlines.nl aufgeführten Preise gelten ausschließlich für Fährtickets, die in von der Scandlines Deutschland GmbH gekauft werden. Die Preise für Fährtickets, die in Ländern gekauft werden, die sich nicht dem EURO angeschlossen haben, wie z.B. Dänemark oder Schweden, können aufgrund von markt- und währungsspezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen und richten sich nach den Preislisten des jeweiligen lokalen Anbieters.
Die Bezahlung von Fährtickets in einer anderen Währung als der Landeswährung ist in bestimmten Währungen möglich und wird nach dem von Scandlines bestimmten Bankankaufswechselkurs am Tag der Buchung umgerechnet.
4. Fährticket; Verlust; Übertragbarkeit
4.1 Zum Beförderungsvertrag stellt Scandlines dem Fahrgast vor Fahrtantritt ein in deutscher oder englischer Sprache gefasstes Beförderungsdokument (dies kann ein Ticket oder auch die Buchungsbestätigung sein) aus (nachfolgend: Fährticket). Der Fahrgast - und bei Reisegruppen der Reiseleiter - erhält das Fährticket bei Antritt der Reise durch Kauf im Hafen oder nach Vorlage der Buchungsbestätigung am Check-In. Bei einem personalisierten elektronischen Fährticket besteht nur dann ein Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fahrgast ausreichend ausweist und ein gültiges elektronisches Fährticket auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt wurde. Bei allen übrigen Fährtickets besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines gültigen, nicht erheblich beschädigten Fährtickets.
4.2. Gültigkeitsdauer: Fährtickets haben die auf dem Fährticket selbst oder in den jeweils gebuchten Tarifbedingungen vereinbarte Gültigkeitsdauer. Ergänzend gilt Ziff. 6.1.
4.3. Verlust: Bei nicht personalisierten Fährtickets: Verlorene oder nicht mehr auffindbare Fährtickets werden nicht ersetzt. Bei personalisierten Fährtickets: Verlorene oder nicht mehr auffindbare Fährtickets werden ersetzt, wenn der Fahrgast Scandlines glaubhaft machen kann, dass das Fährticket ursprünglich ordnungsgemäß ausgestellt und bezahlt wurde und das verlorene Fährticket nicht bereits zur Beförderung oder Erstattung eingelöst, oder ersetzt worden ist ohne dass dies auf Fahrlässigkeit von Scandlines beruht. Voraussetzung für die Ersetzung eines verlorenen/nicht mehr auffindbaren Fährtickets ist, dass der Fahrgast sich verpflichtet, den Fahrpreis für das verlorene/nicht mehr auffindbare Fährticket nachzuentrichten, falls und insoweit das verlorene/nicht mehr auffindbare Fährticket von jemand anderem zu Zwecke der Beförderung oder Erstattung eingelöst wird. Scandlines verlangt keine Erstattung für Einbußen, die von Scandlines schuldhaft verursacht wurden.
4.4 Übertragbarkeit: Bei nicht personalisierten Fährtickets: Das Fährticket ist bis zum Antritt der Reise übertragbar (§§ 793, 807 BGB). Bei Fährtickets über die Beförderung von Fahrzeugen kann die Übertragung nur auf solche Fahrzeuge erfolgen, die derselben Preiskategorie von Scandlines zuzuordnen sind. Bei Sondertarifen (z.B. Kinder-
oder Studententarife) kann die Übertragung des Fährtickets nur unter den Voraussetzungen des Sondertarifs und nur an solche Personen erfolgen, die die Voraussetzungen des Sondertarifs erfüllen. Personalisierte Fährtickets sind nicht übertragbar.
5. Fährtickets mit festen Reisedaten; Umbuchung
5.1. Stellt Scandlines nach dem Beförderungsvertrag dem Fahrgast eine Buchungsbestätigung mit bestimmten Reisedaten aus, sind diese Reisedaten verbindlich. Auf andere Überfahrten besteht kein Anspruch. Ansprüche aus VO (EU) Nr. 1177/2010 bei Annullierung und Verspätung bleiben hiervon unberührt (vgl. Ziffer 17.).
5.2. Entgegen Ziffer 5.1. ist eine Umbuchung durch den Fahrgast nur möglich, wenn und unter den Voraussetzungen, wie dies in dem jeweils gebuchten Tarif gemäß den Tarifbedingungen ausdrücklich bestimmt ist. Dies gilt auch für die Umbuchung von Zusatzleistungen (wie z. B. Mahlzeiten).
6. Fährtickets ohne feste Reisedaten und Gutscheine
6.1 Fährtickets ohne feste Reisedaten haben eine Gültigkeitsdauer gemäß Ziffer 4.2., wenn nicht in den jeweils gebuchten Tarifbestimmungen anders vereinbart.
6.2 Bei offenen Fährtickets muss die Rückfahrt innerhalb von 3 Monaten nach der Hinfahrt angetreten werden, wenn nicht in dem jeweils gebuchten Tarif gemäß der Tarifbestimmung anders vereinbart.
6.3 Gutscheine sind drei Jahre gültig, wenn nicht im Gutschein ausdrücklich anders vorgesehen. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Danach verfällt der Gutschein. Gutscheine im Rahmen von Gewinnspielen richten sich nach den in den jeweiligen Gewinnspielregeln definierten Gültigkeitsfristen. Wenn nicht anders bestimmt, verfallen auch diese Gutscheine nach 3 Jahren, beginnend in dem Jahr, in dem der Gutschein ausgegeben wurde.
7. Mahlzeiten
7.1. Mahlzeiten an Bord, die der Fahrgast bereits online oder im Scandlines Servicecenter mitgebucht hat, werden in die Scandlines Fährbuchung aufgenommen. Bei Vorlage der Buchungsnummer beim Check-in im Hafen wird für diese Zusatzbuchungen ein Essens-Voucher ausgestellt. Der Voucher ist das Zahlungsmittel für das vorausbestellte Essen an Bord und ist beim Personal des jeweiligen Restaurants an Bord einzulösen.
7.2. Die Buchungsbestätigung oder das Fährticket allein werden nicht als Zahlungsmittel an Bord akzeptiert. Vergessene oder verlorene Essens-Voucher werden nicht erstattet, und es ist auch nicht möglich, den reservierten Tisch und die vorgebuchte Mahlzeit an Bord ohne den gültigen Voucher zu erhalten.
7.3. Um den reservierten Tisch in Anspruch nehmen zu können, bitten wir den Fahrgast, seinen Voucher spätestens 15 Minuten nach Abfahrt im Restaurant einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Fahrgast keinen Anspruch mehr auf die Tischreservierung. Der Essens-Voucher behält jedoch nach wie vor seine volle Gültigkeit für die gebuchte Überfahrt.
7.4. Bei Nichtinanspruchnahme von vorgebuchten Mahlzeiten bleibt der Fahrgast zur Zahlung des hierfür entrichteten Preises verpflichtet, abzüglich ersparter Aufwendungen von Scandlines, falls vorhanden. Der Fahrgast ist angehalten, die Nichtinanspruchnahme vor Reiseantritt Scandlines mitzuteilen.
8. Einfinden vor Check-In
8.1 Es ist ausreichend Zeit für die Einhaltung der Check-In Zeiten einzuplanen. Die Check-In Zeiten sind verbindlich.
8.2 Der Anspruch auf Beförderung eines Fahrgastes ohne Fahrzeug entfällt, und der Fahrgast bleibt zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn der Fahrgast nicht rechtzeitig zu den Check-In Zeiten, wenn nicht anders vorgesehen spätestens 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt in den Häfen Puttgarden, Rødby oder Gedser und 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt im Hafen von Rostock, den Check-In passiert, oder - wenn das Fährschiff später ankommt oder Scandlines die Verzögerung zu vertreten hat - sich nicht so rechtzeitig einfindet, dass unter Zugrundelegung normaler Umstände mit einem rechtzeitigen Anbordgehen gerechnet werden kann, und ein störungsfreier Betrieb des Fährschiffes nicht durch eine nachträgliche Zulassung des Fahrgastes gefährdet wäre.
8.3 Achtung: Für Fahrgäste mit Blindenhunden oder vergleichbaren Begleithunden (vgl. Ziffer 13.3.) ist ein Einfinden zur Einschiffung von mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit erforderlich. Im Übrigen gilt auch hier Ziffer 9.
8.4 Ein Anspruch auf Beförderung eines Fahrgastes mit Fahrzeug mit einer bestimmten Fährabfahrt entfällt, und der Fahrgast bleibt zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn das Fahrzeug nicht entsprechend dem von Scandlines vorgegebenen Zeitraum vor der planmäßigen Abfahrt des Fährschiffes in dem Abfahrtshafen zur Beladung bereitgestellt wird (nachfolgend „Check-In Zeiten“). Die Check-In Zeiten können je nach Fährstrecke variieren; die entsprechenden Check-In Zeiten je Fährstrecke sind im jeweils geltenden Fahrplan vermerkt. Die Bereitstellung der Fahrzeuge setzt voraus, dass der Check-In sowie die Grenz- und Zollabfertigung abgeschlossen sind und keine sonstigen in der Sphäre des Fahrgastes liegenden Hindernisse einer sofortigen Verladung entgegenstehen.
9. Reisedokumente/Einhaltung von Einreisebestimmungen
9.1. Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er, als eigene vertragliche Nebenpflicht, die für ihn, seine minderjährigen Begleitpersonen sowie sein Gepäck/Fahrzeuge/Tiere erforderlichen (Einreise-)Dokumente, insbesondere gültige Einreisedokumente gemäß den geltenden Einreisebestimmungen des Landes des Zielhafens besitzt, insbesondere die erforderlichen Ausweispapiere und/oder Visa sowie die übrigen Außenwirtschafts-, Zoll-, Steuer-, Einfuhr-, Pass- und Gesundheitsvorschriften, einschließlich der Einfuhrbestimmungen über Haustiere und frische Nahrungsmittel nicht verletzt. Scandlines ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor Antritt der Reise zu überprüfen, ob der Fahrgast die jeweiligen Einreisebestimmungen erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Fahrgast selbst und auf eigene Kosten für die Rückreise Sorge zu tragen.
9.2. Scandlines ist berechtigt, den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen, wenn er die erforderlichen Dokumente nicht vollständig vorlegt und/oder die maßgeblichen Vorschriften für die Einreise nicht erfüllt.
9.3 Kann der Fahrgast mangels erforderlicher Reisedokumente/Erfüllung der Einreisebestimmungen nicht einreisen und reist er daher mit Scandlines weiter oder zurück (auf diese Weiter-/Rückbeförderung hat der Fahrgast gegenüber Scandlines keinen Anspruch), hat Scandlines, wenn sie den Fahrgast dennoch befördert, gegen den Fahrgast einen Anspruch auf die für diese zusätzlichen Streckenabschnitte anfallenden Beförderungsentgelte. Ist Scandlines aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, bei verweigerter Einreise des Fahrgastes die Kosten für dessen Weiter-/Rückbeförderung zu tragen oder die Weiter-/Rückbeförderung selbst zu erbringen, hat Scandlines gegenüber dem Fahrgast einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Der Kostenerstattungsanspruch von Scandlines besteht auch, falls Scandlines gehalten ist, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden wegen Nichtvorliegens erforderlicher Einreisedokumente oder Verletzung sonstiger Vorschriften des Einreiselandes.
10. Kontrolle des Fahrgastes und seines Gepäcks
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn der Fahrgast sich bereit erklärt und daran mitwirkt, die von Scandlines veranlassten Kontrollen des Fährtickets und des Lichtbildausweises sowie des auf dem Gelände des jeweiligen Fährhafens und auf den jeweiligen Schiffen mitgeführte Fahrzeug und Gepäck zu durchsuchen und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für ein Beförderungsverweigerungsrecht oder das unmittelbare Bevorstehen eines sicherheits- oder strafrechtsrelevanten Verhaltens auch Leibesvisitationen durchzuführen.
Sofern nationale oder internationale Sicherheitsbestimmungen, einschließlich der Befolgung des ISPFS Codes (International Ship and Port Facility Security Code) etwa bei Vorliegen einer erhöhten Gefährdungsstufe, Scandlines zur Durchführung weitergehender Kontrollen und Maßnahmen auf dem Gelände des jeweiligen Fährhafens und/oder auf den jeweiligen Schiffen verpflichten, erklärt sich der Fahrgast hiermit einverstanden. Scandlines darf sich zur Durchführung der Kontrollen auch gesondert beauftragter geeigneter Dritter bedienen. Ist der Fahrgast nicht zur Durchführung derartiger Kontrollen bereit, sind sämtliche Beförderungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen.
11. Beförderung von Fahrzeugen
Der Fahrgast hat nur einen Anspruch auf Beförderung mit dem Fahrzeug, für das er einen gültigen Beförderungsvertag abgeschlossen hat, das einer der Fahrzeuggattungen angehört, für die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beförderungsvertrages die Passage-Tarife Gültigkeit haben und soweit sie für die Teilnahme am internationalen Straßenverkehr amtlich zugelassen sind.
12. Beförderung von allein reisenden Kinder und Jugendlichen
12.1 Die Beförderung von allein reisenden Kindern unter 14 Jahren ist ausgeschlossen. Die Beförderung von allein reisenden Jugendlichen von 14 bis einschließlich 17 Jahren kann erfolgen, wenn auf Verlangen Scandlines die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Beförderung übergeben wird, sowie das Vorliegen aller weiteren, zur Einreise in das Land des Zielhafens etwa erforderlichen Unterlagen/Dokumente nachgewiesen wird. Eine Betreuung der allein reisenden Kinder/Jugendlichen durch Scandlines erfolgt nicht.
12.2 Die Schiffsführung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise das Alter, das Vorliegen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie das Vorliegen aller weiteren, zur Einreise in das Land des Zielhafens etwa erforderlichen Unterlagen zu überprüfen.
12.3. Auf die Bestimmungen in Ziffern 9. und 19., die vollumfänglich auch für allein reisende Kinder und Jugendliche gelten, wird ausdrücklich hingewiesen.
13. Beförderung von Haustieren/Blinden-/Begleithunden
13.1 Die Beförderung von Tieren, die keine üblichen Haustiere sind sowie von Haustieren ohne Begleitperson (nachfolgend „Tierhalter“ genannt) ist ausgeschlossen. Die Beförderung von Haustieren, welche die Einreisebestimmungen und gesetzliche Vorgaben des Ziellandes nicht erfüllen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Schiffsführung oder deren Beauftragter ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, vor Antritt der Reise zu überprüfen, ob die Einreisebestimmungen erfüllt sind. Die Vorschriften bezüglich fehlgeschlagener Einreise nach Ziffer 9.2 und der Beförderungsverweigerung nach Ziffer 19. finden entsprechende Anwendung.
13.2. Lebende Haustiere werden nur in Kraftfahrzeugen oder geeigneten, vom Fahrgast mitgeführten Spezialvorrichtungen (z.B. Anhänger) befördert. Ausnahmsweise können Kleintiere bis auf Widerruf, der durch die Schiffsführung oder deren Beauftragten erklärt wird, in entsprechenden Tragebehältern, aus denen sie nicht entweichen können, und/oder angeleint befördert werden. In jedem Falle muss sichergestellt sein, dass die mitgeführten Haustiere unter ständiger Aufsicht des Tierhalters stehen und dass von ihnen keine Belästigung und/oder Gefahr für andere Fahrgäste und deren Gepäck/Fahrzeuge sowie für die Besatzungsmitglieder und das Schiff ausgeht. Diesbezüglichen Anweisungen der Schiffführung und deren Beauftragter ist Folge zu leisten.
13.3 Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde (Arbeitshunde, psycho-therapeutisch eingesetzte Hunde), die Fahrgäste mit Behinderungen begleiten, werden unentgeltlich und ohne Transportbehältnis auf dem Fährschiff befördert. Die Kostenfreiheit sowie eine Beförderung auf dem Fährschiff setzen den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit voraus. Fahrgäste, die mit einem Begleithund reisen wollen, müssen Scandlines im Voraus telefonisch informieren – Es gelten die Bestimmungen der VO (EG) 1177/2010“. Es ist ein Check-In mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit notwendig.
13.4 Es besteht für Hunde (außer Blindenhunde und vergleichbare Begleithunde) auf dem Fährschiff, sofern sie nicht in einem Kraftfahrzeug, einem Tragebehälter oder - soweit vorhanden - in von Scandlines bereitgestellten Hundezwingern befördert werden, Maulkorbpflicht wenn dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angeordnet wird. Soweit im Land des Abfahrts- bzw. Zielhafens strengere Vorschriften hinsichtlich der Maulkorbpflicht für Hunde gelten, hat der Tierhalter diese bei der Abreise bzw. Einreise entsprechend zu beachten.
13.5 Haustieren - mit Ausnahme von Blindenhunden und Begleithunden - ist der Aufenthalt im Restaurant ohne Erlaubnis der Schiffsführung oder deren Beauftragten nicht gestattet.
13.6 Verstößt der Tierhalter an Bord des Fährschiffes, trotz Abmahnung, wiederholt gegen die vorstehenden Beförderungsbedingungen für Tiere, insbesondere den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht für Hunde, ist die Schiffsführung oder deren Beauftragter berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Tier in Verwahrung zu nehmen und dem Tierhalter erst bei Verlassen des Fährschiffes auszuhändigen und/oder das Tier und den Tierhalter im nächsten (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen von Bord zu bringen. Für die Verwahrung des Tieres und das von Bord Bringen an einem (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen berechnet Scandlines dem Tierhalter eine Kostenpauschale von in Höhe von EURO 50,00. Die Geltendmachung wesentlich höherer Aufwendungen oder eines wesentlich höheren Schadens bleibt Scandlines vorbehalten. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.
13.7 Der Tierhalter haftet für vom Tier verursachte Verunreinigungen und Schäden am Fährschiff und seinen Einrichtungen sowie für die Schädigung anderer Fahrgäste gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Verunreinigungen geringeren Ausmaßes kann der Tierhalter umgehend selbst beseitigen; beseitigt der Tierhalter diese Verunreinigungen nicht umgehend und/oder nicht ordnungsgemäß, berechnet Scandlines dem Tierhalter Reinigungskosten, mindestens aber EURO 30,00. Dem Tierhalter steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.
14. Beförderung von Reisegepäck und Sonderfracht
14.1 Handgepäck und übliches Reisegepäck, das der Fahrgast in oder auf einem Fahrzeug oder sonst in seinem Besitz, seiner Obhut und unter seiner Aufsicht hat, wird ohne gesondertes Entgelt befördert (nachfolgend „Reisegepäck“). Scandlines empfiehlt die Kennzeichnung von Reisegepäck mit den Kontaktdaten des Fahrgastes. Die Beförderung von Reisegepäck und/oder Sonderfracht ist ohne eine Begleitperson (nachfolgend
„Besitzer“) ausgeschlossen.
14.2 Die Beförderung von Reisegepäck und/oder Sonderfracht, einschließlich Schusswaffen und Munition, die nach deutschem Recht oder dem Recht des Abfahrts- oder Zielhafens Gesetze oder Vorschriften verletzt, ist ausgeschlossen.
14.3 Größere Gepäckstücke, sperrige Güter und Frachtgüter jeglicher Art werden nicht befördert, es sei denn, Scandlines hat in deren Beförderung schriftlich eingewilligt, (nachfolgend „Sonderfracht“).
14.4 Leichen werden nur in Kraftfahrzeugen und nur dann befördert, wenn sowohl die gesetzlichen Bestimmungen über die Beförderung von Leichen des Landes des Abfahrts- und des Zielhafens als auch die Regelungen des Internationalen Abkommens über die Leichenbeförderung vom 10. Februar 1937 eingehalten werden.
14.5 Ein Anspruch auf Beförderung von Schusswaffen und/oder Munition besteht nur, wenn rechtzeitig vor Antritt der Reise der Schiffsführung dies angezeigt wurde und nur, wenn und insoweit wie die Schiffsführung oder das hierzu von ihr beauftragte Personal der Beförderung der Schusswaffen und/oder Munition bei Antritt der Reise ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Besitzer die Schusswaffen und/oder Munition der Schiffsführung in Verwahrung gibt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt Scandlines. Werden Schusswaffen und/oder Munition ohne Erfüllung der Anzeigepflicht oder ohne Zustimmung der Schiffsführung oder des hierzu von ihr beauftragten Personals an Bord gebracht, kann die Schiffsführung sie in Verwahrung nehmen und/oder jederzeit und an jedem beliebigen Ort ausschiffen, vernichten oder sonst unschädlich machen. Die weiteren Rechte der Schiffsführung (vgl. Ziffer 10 und 19 dieser ABB) und gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Für die Verwahrung nicht angezeigter Schusswaffen und/oder Munition berechnet Scandlines dem Besitzer Kosten in Höhe von EURO 50,00, sofern nicht höhere Aufwendungen oder Schäden entstehen. Dem Besitzer steht der Nachweis offen, dass Scandlines überhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen bzw. Schäden entstanden sind.
14.6. Der Fahrgast haftet Scandlines und anderen Reisenden für Schäden, die Scandlines und/oder anderen Reisenden aus den vom Fahrgast an Bord gebrachten Sachen, einschließlich Reisegepäck und Sonderfracht, entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.7 Scandlines, die Schiffsführung oder sonstige Beauftragte von Scandlines haben das Recht, das Reisegepäck und die Sonderfracht stichprobenartig zu durchsuchen.
14.8 Reisegepäck und/oder Sonderfracht, welches an Bord zurückgelassen und von Scandlines aufgefunden wird, kann Scandlines gegen Erstattung ihrer Auslagen in Verwahrung nehmen und es in den Heimathafen des jeweiligen Schiffes verbringen. Scandlines ist berechtigt, das Reisegepäck und/oder die Sonderfracht zu durchsuchen und/oder bei Dritten zu hinterlegen. Scandlines wird das Auffinden/Verwahrung an die Adresse anzeigen, die sich aus der am Reisegepäck/Sonderfracht befindlichen Kennzeichnung befindet. Scandlines bzw. der Dritte, bei dem die Sonderfracht hinterlegt wurde, haftet diesbezüglich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen. Der Fahrgast kann seine Ansprüche hinsichtlich des zurückgelassenen Gepäcks/Sonderfracht schriftlich unter Nachweis seiner Berechtigung und nur binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach seiner Ankunft im Zielhafen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann Scandlines nach freiem Ermessen mit dem Reisegepäck oder der Sonderfracht verfahren.
15. Verhalten an Bord; Befehlsgewalt
15.1. Der Fahrgast hat sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Fährbetriebs, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Fahrgäste gebieten. Der Kapitän hat höchste Befehlsgewalt und die Zuständigkeit, Entscheidungen hinsichtlich der nautischen Schiffssicherheit und der Gefahrenabwehr auf dem Schiff zu treffen. Den Anweisungen der Schiffsführung und deren Beauftragter hat der Fahrgast zu folgen. Bei einem Verstoß gegen die Verhaltenspflichten ist Scandlines berechtigt, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Arrestierung des Fahrgastes auf Anordnung des Kapitäns oder dessen Beauftragten bis zum Erreichen des nächsten (auch außerplanmäßigen) Hafens. Dies gilt auch, soweit dies die Sicherheit oder Schutz des Fahrgastes selbst oder anderer Fahrgäste, unter Berücksichtigung der Sicherstellung der ordnungsmäßen Schiffsbeförderung, gebietet. Scandlines kann die Weiterbeförderung verweigern und wegen des Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten.
15.2. Der Genuss mitgebrachter alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet.
16. Haftung
16.1. Allgemeines
16.1.1 Die Haftung von Scandlines übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Bestimmungen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses und der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung.
16.1.2 Scandlines haftet nur für mittelbare oder Folgeschäden, wenn Scandlines diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Ansprüche wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit sind ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) 392/2009 bleiben unberührt.
16.1.3 Keine dieser Beförderungsbedingungen hat den Verzicht der Scandlines oder deren ausführende Beförderer oder für diese handelnden Bedienstete oder Beauftragte, auf geltende Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen nach der Verordnung (EG) 392/2009 oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
16.1.4 Scandlines haftet nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von staatlichen Vorschriften bzw. aus deren Nichterfüllung durch den Fahrgast entstehen.
16.1.5 Der Ausschluss und die Beschränkungen der Haftung von Scandlines gelten entsprechend auch zu Gunsten der Bediensteten oder Beauftragten sowie unserer gesetzlichen Vertreter von Scandlines, sowie deren Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.
16.2. Haftung bei Personen- und/oder Sachschäden; Selbstbehalt
16.2.1 Für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes sowie durch den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, einschließlich Fahrzeugen des Fahrgastes im Rahmen der Beförderung auf See entstanden ist, haftet Scandlines nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) 392/2009 unter Geltung von deren Haftungsbeschränkungen, mit folgender Maßgabe: bei der Beschädigung eines Fahrzeugs haftet Scandlines nur unter Abzug eines Selbstbehalts des Fahrgastes von 330 Rechnungseinheiten1, und bei Verlust oder Beschädigung anderen Gepäcks unter Abzug eines Selbstbehalts von 149 Rechnungseinheiten. Diese Beträge werden von der Schadenssumme abgezogen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung von Scandlines zurückzuführen ist, die von ihr selbst entweder in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Der für Scandlines oder den ausführenden Beförderer handelnde Bedienstete oder Beauftragte verliert den Anspruch auf Haftungsbeschränkung, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung des Betreffenden zurückzuführen ist, die von ihm selbst entweder in der Absicht einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
16.2.2 Bei Beförderungen von Reisenden auf See, die nicht dem Geltungsbereich der VO (EG) 392/2009 unterfallen und die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die keine wesentlichen, für die Vertragserfüllung des Beförderungsvertrages relevanten Pflichten betreffen und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Scandlines, ihrer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von Scandlines der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
16.3 Im Rahmen der Eisenbahn-Seebeförderung finden hinsichtlich der Haftung gegenüber Fahrgästen für Personen- und/oder Sachschäden, die der Fahrgast durch Unfall im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb während seines Aufenthalts in dem Eisenbahnwagen, beim Einsteigen in den oder Aussteigen aus dem Eisenbahnwagen erleidet (Art. 33 §2 CIV), ausschließlich die Vorschriften des COTIF/CIV-Übereinkommens Anwendung.
17. Ansprüche bei Verspätung und Annullierung von Überfahrten
17.1 Bei ungünstigen Wasser- und Wetterbedingungen wie Hoch- und Niedrigwasser, Sturm, Vereisung von oder Eisgefahr für (Abfahrts- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, bei einem auf sonstigen Gründen beruhenden Ausfall von (Abfahrts- oder Ziel-) Hafen und Seestrecken, Maßnahmen von hoher Hand, Seuchengefahr, Attentatsdrohung oder beim Ausfall von Schiffen aus von Scandlines nicht zu vertretenden Gründen ist Scandlines berechtigt, Überfahrten zu streichen.
17.2 Bei den Ankunfts- und Abfahrtszeiten, in dem von Scandlines bekannt gegebenen Fahrplan, handelt es sich um Erfahrungswerte, die aufgrund der Unwägbarkeiten des Schiffsverkehrs nicht garantiert werden können und die nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages sind. Scandlines ist nach besten Kräften bemüht, Verspätungen oder Annullierungen zu vermeiden, dennoch können Ankunfts- und Abfahrtszeiten z. B. bei ungünstigen Wasser- oder Wetterbedingungen Änderungen unterliegen. Bei Änderungen, die nicht von Scandlines zu vertreten sind, ist der Fahrgast nicht zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
17.3 Ansprüche des Fahrgastes wegen Verspätung / Annullierung stehen dem Fahrgast nach den Voraussetzungen der VO (EU) 1177/2010 zu. Bei Annullierung oder Verspätung einer Abfahrt, die einen Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten oder eine Verlängerung des von dem Fahrgast geplanten Aufenthaltes notwendig macht im Sinne der VO (EU) 1177/2010 sind die Gesamtkosten der Unterbringung an Land – ohne die Kosten der Beförderung zwischen dem Hafenterminal und der Unterkunft – auf 80,00 € je Fahrgast und Nacht auf höchstens drei Nächte beschränkt (Art. 17 Abs. 2 VO (EU) 1177/2010).
17.4 Bei Ansprüchen gemäß Art. 19 der VO (EU) 11177/2010 nimmt Scandlines keine Entschädigungszahlung
unter € 6,00 vor, (Art. 19 Abs. 6, Satz 2 VO (EU) 1177/2010).
18. Stornierung durch den Fahrgast/Erstattung
18.1 Bei Stornierung/Nichterscheinen zur Beförderung durch den Fahrgast ist Scandlines berechtigt, das Beförderungsentgelt - abzüglich der ersparten Aufwendungen oder/und dessen, was Scandlines durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt - zu verlangen. Abweichende Regelungen können sich bei einzelnen Tarifen gemäß den jeweiligen Produkt- und Tarifbedingungen ergeben. Diese gehen, sofern sie besondere Regelungen hierzu enthalten, dieser Ziffer 18.1 vor.
18.2 Hat ein Reisevermittler den Beförderungsvertrag zwischen Scandlines und dem Fahrgast vermittelt, so hat der Fahrgast im Falle seiner Stornierung seinen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen, der diesen im Verhältnis mit Scandlines abwickelt. Wird hierdurch im Einzelfall für den Fahrgast die Abwicklung unzumutbar erschwert, kann er seinen Rückzahlungsanspruch auch unmittelbar und schriftlich gegenüber Scandlines geltend machen.
18.3. Rückerstattungen für Fährtickets, die mit „Punkten“ gemäß einem Scandlines-Kundenprogramm erworben wurden, erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Mitgliedschaftsbedingungen dieses Kundenprogramms.
18.4. Rückerstattungen für Fährtickets, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, erfolgen nur durch Gutschrift auf das Kreditkartenkonto, das bei der Zahlung angegeben wurde, und in dieser Währung. Der auf dem Kreditkartenkonto gutgeschriebene Betrag kann durch Umrechnungen und Gebühren der Kreditkartengesellschaft von dem erstatteten Betrag abweichen. Diese Abweichungen begründen keinen Erstattungsanspruch gegenüber Scandlines.
18.5. In allen übrigen Fällen erfolgen Rückerstattungen auf das Bankkonto. Eine Auszahlung am Check-in oder im Servicecenter ist ausgeschlossen.
18.6. Scandlines kann die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt wird.
18.7. Scandlines behält sich das Recht vor, die Erstattung für ein Fährticket abzulehnen, welches der Fahrgast den Behörden eines Landes zum Nachweis seiner Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt hat, es sei denn, der Fahrgast weist Scandlines nach, dass er berechtigt ist, in dem Land zu bleiben oder das Land mit einem anderen Beförderungsunternehmen verlassen wird.
19. Keine Beförderung durch Scandlines
19.1 Scandlines kann die Beförderung oder Weiterbeförderung des Fahrgastes verweigern, wenn der Fahrgast:
19.1.1 nicht die für die Einreise in das Zielland erforderlichen Bestimmungen und Vorschriften erfüllt (inklusive der Einreisebestimmungen für mitgeführte Tiere), siehe Ziffer 12 und 15 dieser ABB;
19.1.2 wegen allgemeiner oder ansteckender Erkrankung, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist und/oder die Gesundheit oder Sicherheit anderer Fahrgäste mehr als nur unerheblich gefährdet;
19.1.3 auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist, siehe Ziffer 14 dieser ABB;
19.1.4 das Beförderungsentgelt für die jeweilige Überfahrt zum Zeitpunkt des Antritts der Reise noch nicht oder nicht vollständig geleistet hat und den noch offenen Restbetrag nicht sofort leistet; die Rechte aus § 323 BGB bleiben unberührt, siehe zur Fälligkeit Ziffer 3.2. dieser ABB;
19.1.5. falsche oder unvollständige Angaben zu Gattungs- und Typmerkmalen des mitgeführten Fahrzeugs gemacht hat und hierdurch das Fahrzeug unzutreffend in einen niedrigeren Tarif nach der zugrundeliegenden Preisliste von Scandlines eingeordnet wurde, siehe Ziffer 13 dieser ABB;
19.1.6. falsche oder unvollständige Angaben zu Maß, Gewicht und Umfang der Sonderfracht gemacht hat und unter anderem auch hier auf die Einwilligung von Scandlines, diese zu den vereinbarten Bedingungen zu befördern, beruht, siehe Ziffer 16 dieser ABB;
19.1.7. die Sicherheit anderer Fahrgäste durch die beharrliche Nichtbeachtung der Vorschriften über die Beförderung von Tieren, Reisegepäck und/oder Sonderfracht und/oder wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen der Schiffsführung oder sonstiger Beauftragter von Scandlines mehr als nur unerheblich gefährdet, siehe Ziffer 11 dieser ABB;
19.1.8. die Durchführung von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Sicherheits-/Durchsuchungsmaßnahmen/Kontrollen sowohl auf dem Gelände des jeweiligen Fährhafens wie auf den jeweiligen Schiffen verweigert.
19.1.9. Scandlines kann ferner die Beförderung aus sonstigen - in der Person oder dem Verhalten des Fahrgastes (z.B. erhebliche Trunkenheit, Randalieren) oder dem von ihm mitgeführten Gepäck liegenden - Gründen verweigern, insbesondere weil durch die weitere Beförderung ein störungsfreier Betrieb des Fährschiffes gefährdet wäre, (siehe Ziffer 10.) dieser ABB) oder wenn
19.1.10. beim Antrag auf Abschluss des Beförderungsvertrages falsche Angaben, insbesondere zum Alter eines allein reisenden Kindes oder Jugendlichen, gemacht wurden und der Entschluss von Scandlines, den Fahrgast zu den vereinbarten Bedingungen zu befördern, auch auf diesen Angaben beruht, (siehe Ziffer 12 dieser ABB), oder wenn der Fahrgast
19.1.11. zuvor von Scandlines nach pflichtgemäßen Ermessen vor der Buchung der Beförderung schriftlich benachrichtigt worden ist, dass von diesem Zeitpunkt an Scandlines den Fahrgast nicht mehr befördern wird, da der Fahrgast bei früherer Beförderung bereits gegen die genannten Ziffern verstoßen hat, insbesondere Ziffer 19.1.9, und eine Beförderung daher unzumutbar ist.
19.2. Verweigert Scandlines die (Weiter-) Beförderung des Fahrgastes aus den oben genannten Gründen, kann die Schiffsleitung oder ein sonstiger Beauftragter von Scandlines den Fahrgast auf dessen Kosten im nächsten (auch außerfahrplanmäßigen) Hafen von Bord bringen (Ziffer 18.1 gilt entsprechend).
19.3. Etwaige sonstige gesetzliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche von Scandlines – insbesondere, aber nicht abschließend aus Ziffer 9 (Einreisebestimmungen), 13 (Haustiere) und 14 (Reisegepäck) dieser ABB - bleiben unberührt.
20. Verjährung
20.1. Sämtliche Ansprüche des Fahrgastes gegen Scandlines wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes oder wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck gemäß Verordnung (EG) Nr. 392/2009 verjähren gemäß Artikel 16 dieser Verordnung.
20.2. Alle anderen Schadensersatzansprüche des Fahrgastes, mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Scandlines, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Fahrgast von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
21. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand; Sonstiges
21.1. Auf das vertragliche Verhältnis zwischen dem Fahrgast und Scandlines findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
21.2. Für alle Klagen von/gegen Kaufleute i. S. d. Handelsgesetzbuches oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland oder nicht einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Scandlines in Hamburg im ersten Rechtszug vereinbart.
21.3. Information über Beschwerdemöglichkeiten
Falls Sie kritische Hinweise haben oder mit einem Produkt bzw. Service von Scandlines nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an: customerservice.germany@scandlines.com. Bitte teilen Sie uns den genauen Grund mit Angabe von Ort und Zeit und, soweit vorhanden, Ihre Buchungsnummer mit.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Scandlines ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
21.4. Die Überschriften in diesen ABB dienen nur der Übersichtlichkeit und sind für ihre Auslegung nicht erheblich.
Hamburg, 01/04/2020
Unterrichtung des Fahrgastes über seine Rechte auf See gemäß der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Achtung: Scandlines ist verpflichtet gem. Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 dem Fahrgast diese Informationen vor oder bei der Abfahrt zur Verfügung zu stellen. Diese Verordnung regelt die Haftung des Beförderers für Fahrgäste, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge.
Sie findet Anwendung auf jede internationale Beförderung (d.h. jede Beförderung, bei der nach dem Beförderungsvertrag der Abgangsort und der Bestimmungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen oder in nur einem Staat liegen, wenn nach dem Beförderungsvertrag oder der vorgesehenen Reiseroute in einem anderen Staat ein Zwischenhafen angelaufen werden soll) und jede Seebeförderung innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats, wenn
• Das Schiff die Flagge eines Mitgliedstaats führt oder in einem Mitgliedstaat registriert ist
• Der Beförderungsvertrag in einem Mitgliedstaat geschlossen wurde oder
• Nach dem Beförderungsvertrag der Abgangsort oder der Bestimmungsort in einem Mitgliedstaat liegt
Ansprüche des Fahrgastes bei Tod oder Körperverletzung
Für den Schaden durch Tod oder Körperverletzung aufgrund eines Schifffahrtsereignisses2 haftet der Beförderer bis zu einem Betrag von 250 000 Rechnungseinheiten3 je Fahrgast, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis infolge einer Kriegshandlung, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkriegs, eines Aufstandes oder eines außergewöhnlichen, unvermeidlichen und unabwendbaren Naturereignisses eintrat oder absichtlich von einem Dritten verursacht wurde. Soweit der Schaden den genannten Höchstbetrag übersteigt, haftet der Beförderer darüber hinaus, es sei denn, er weist nach, dass das den Schaden verursachende Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist.
Für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes aufgrund eines anderen als eines Schifffahrtsereignisses entstanden ist, haftet der Beförderer, wenn das den Schaden verursachende Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Die Beweislast für das Verschulden liegt beim Kläger.
Die Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung ist in jedem Fall auf 400 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Vorfall beschränkt.
Vorschusszahlungen
Wird ein Fahrgast infolge eines Schifffahrtsereignisses getötet oder verletzt, hat der Beförderer binnen 15 Tagen nach Feststellung des Schadensersatzberechtigten eine die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse deckende Vorschusszahlung zu leisten. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung mindestens 21 000 EUR. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar.
Falls der Empfänger der Vorschusszahlung nicht schadensersatzberechtigt war oder das den Schaden verursachende Ereignis infolge einer Kriegshandlung oder eines Naturereignisses eintrat oder absichtlich von einem Dritten oder durch radioaktive Kontamination, chemische, biologische, biochemische oder elektromagnetische Waffen oder durch einen Hackerangriff verursacht wurde, ist die Vorschusszahlung an den Beförderer zurückzuzahlen. Falls der Tod oder die Körperverletzung des Fahrgastes durch Verschulden des Fahrgastes selbst verursacht oder mitverursacht wurde, ist die Vorschusszahlung ganz oder teilweise an den Beförderer zurückzuzahlen.
Verspätungen bei der Beförderung von Gepäck / Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeugen; Handgepäck
Für den durch den Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck entstandenen Schaden haftet der Beförderer nur bei Verschulden; das Verschulden des Beförderers wird bei einem durch ein Schifffahrtsereignis verursachten Schaden vermutet; diese Vermutung kann von dem Beförderer widerlegt werden. Die Haftung des Beförderers für Verlust oder Beschädigung von Handgepäck ist in jedem Fall auf 2 250 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Beförderung beschränkt.
Für den durch den Verlust oder die Beschädigung von anderem Gepäck als Handgepäck entstandenen Schaden haftet der Beförderer, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung des Beförderers für Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck als Handgepäck ist in jedem Fall auf 3 375 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Beförderung beschränkt.
Die Haftung des Beförderers für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen, einschließlich des in oder auf dem Fahrzeug beförderten Gepäcks, ist in jedem Fall auf 12 700 Rechnungseinheiten je Fahrzeug und Beförderung beschränkt.
Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen oder sonstigen Wertsachen, es sei denn, dass solche Wertsachen bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden sind.
Der Beförderer und der Fahrgast können vereinbaren, dass der Beförderer nur unter Abzug eines Selbstbehalts haftet, der bei Beschädigung eines Fahrzeugs 330 Rechnungseinheiten und bei Verlust oder Beschädigung anderen Gepäcks 149 Rechnungseinheiten je Fahrgast nicht übersteigen darf; dieser Betrag wird von der Schadenssumme abgezogen.
Beanstandungen beim Reisegepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fahrgast dem Beförderer schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen von Handgepäck muss die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung des Fahrgastes erstattet werden, bei anderem Gepäck vor oder zum Zeitpunkt der Aushändigung. Bei äußerlich nicht erkennbaren Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks muss die Anzeige innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen sollen, erstattet werden. Einer schriftlichen Anzeige bedarf es nicht, wenn der Zustand des Gepäcks im Zeitpunkt seines Empfangs von den Parteien gemeinsam festgestellt oder geprüft worden ist.
Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird vermutet, dass der Fahrgast sein Gepäck unbeschädigt erhalten hat.
Mitverschulden
Weist der Beförderer nach, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks durch Verschulden des Fahrgastes selbst verursacht oder mitverursacht wurde, so kann das angerufene Gericht nach Maßgabe seines eigenen nationalen Rechts den Beförderer ganz oder teilweise von seiner Haftung befreien.
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer
Ein nach diesem Artikel durch Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit abgedeckter Schadensersatzanspruch kann unmittelbar gegen den Versicherer oder die eine andere finanzielle Sicherheit leistende Person geltend gemacht werden bis zu einem Höchstbetrag von 250 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Vorfall.
Verjährungsfrist
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes oder wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck verjähren in zwei Jahren. Dabei kann der Beginn der Verjährungsfrist je nach Anspruch variieren.
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1„Rechnungseinheit“ ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds und stellt eine künstliche Währungseinheit dar. Der Wert des Euros gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds am Tag der Beendigung der Beförderung/Ankunft am Zielort für seine Operationen und Transaktionen anwendet, vgl. Art. 9 des Anhangs I zur VO (EG) 392/2009.
2 Schifffahrtsereignisse gemäß dieser VO sind: Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion, Feuer im Schiff oder ein Mangel des Schiffes.
3 Rechnungseinheiten im Sinne dieser VO ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalem Währungsfonds und stellt eine künstliche
Währungseinheit dar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Prenotazioni24 s.r.l.
* Datum der letzten Aktualisierung 20/08/2025
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Mr Ferry ist eine Online-Plattform, Wiederverkäufer von Fährtickets der wichtigsten Schifffahrtsgesellschaften und arbeitet als deren Vermittler.
Mr Ferry ist keine Schifffahrtsgesellschaft und erbringt keine Transportleistungen, daher werden die auf der Plattform angezeigten Preise und Dienstleistungen direkt von den Reedereien bekannt gegeben.
Mr Ferry gehört zu Prenotazioni 24 s.r.l., Geschäftssitz in Via Via Bonistallo, 50/B - 50053 Empoli (FI), P.IVA/C.F./Iscr. Reg. Imp. CCIAA Liv. 01512130491 | Nr. REA CCIA FI - 699553 Aut. Amm. Prov. LI n 1819 del 16/01/06.
Alle Buchungen, die über unsere Website oder das Call Center getätigt werden, unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Zugriff auf unsere Dienstleistungen und unsere Website bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
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1.1 Der Kunde kann Buchungsanfragen 24 Stunden am Tag online eingeben, oder das Call-Center während der Öffnungszeiten telefonisch kontaktieren. Außer in Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die vom Unternehmen nicht vermieden werden können, und ihr daher nicht angelastet werden können, bearbeitet Mr Ferry die eingegangenen Buchungsanfragen innerhalb von 48 Arbeitsstunden, ausgenommen Feiertage und gesetzliche Feiertage.
Indem der Kunde die Buchungsanfrage eingibt, liest, er kann sie herunterladen, und erklärt sich einverstanden mit den Verkaufsbedingungen von Mr Ferry und die Verkaufs- und Beförderungsbedingungen der gewählten Fährgesellschaft, deren Inhalt auf unserer Website zur Verfügung gestellt wird und die ebenfalls akzeptiert werden müssen, bevor die Buchung bestätigt wird. Vollständigkeit halber erhält der Kunde eine Kopie der Verkaufsbedingungen auf der von ihm angegebenen E-Mail, sowohl ob die Reservierung über das Internet oder telefonisch mit einem Mitarbeiter abgeschlossen wurde.
1.2. Mr Ferry bestätigt alle Buchungsanfragen auf Anfrage der Kunden, auch in dem Fall, dass er mehrmals die gleiche Anfrage ausfüllt. In diesem Fall wird die Stornierung einer oder mehrerer Buchungen mit Strafe belegt und die feste Buchungsgebühr sowie die Kosten einer eventuell abgeschlossenen Stornierungsversicherung werden einbehalten.
Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Buchungsanfrage nur nach der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises im Buchungssystem von der Reederei anzunehmen, außerdem kann Mr Ferry, nach eigenem Ermessen entscheiden, nicht mit der Reservierung fortzufahren, wenn nicht genug Zeit für die Ausstellung der Tickets und die Zusendung am Kunden bleibt in seinem alleinigen Interesse.
In diesem Fall muss Mr Ferry lediglich die eingegangenen Beträge an den Kunden zurückzahlen, mit der gleichen Zahlungsweise, die für die Buchung verwendet wurde.
1.3. Die Abfahrten und Preise, die Mr Ferry in Ihrer Webseite veröffentlicht, sind die offiziellen der Schifffahrtsgesellschaften. Mr Ferry, als Vermittler, greift keinesfalls in den veröffentlichten Preis von der Reederei ein; sie erhebt eine Buchungsgebühr als Deckung der Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Buchungsanfragen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben die Möglichkeit, bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ausstellung des Tickets die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern. In Ausnahmefällen kann der Kunde nach Ausstellung des Fährtickets direkt von der Fährgesellschaft über Preisänderungen (z. B. aufgrund gestiegener Treibstoffkosten) oder Änderungen der Fährrouten, der Daten, der Abfahrts- und/oder Ankunftszeiten oder des Einsatzes anderer Beförderer informiert werden.
Mr Ferry ist für die Kontrolle der Preise und Tarife, die für die vorgeschlagenen Reisen gelten, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Verantwortung für die Bereitstellung der über seine Plattform gebuchten Dienstleistungen ab, da diese direkt von den Fährgesellschaften verwaltet werden und ihren Transport- und Verkaufsbedingungen unterliegen.
Alle angezeigten Dienstleistungen sind über Mr Ferry verfügbar und buchbar, was den Vergleich von Preisen und Buchungen bei Fährgesellschaften erleichtert, und schließt jegliche Verpflichtung gegenüber dem Nutzer in Bezug auf die Verwaltung und Erbringung der Beförderungsleistung aus. Daher muss der Benutzer sicherstellen, dass er die Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft gelesen und verstanden hat.
1.4. Mr Ferry hat ihrerseits das Recht, die besten Tarife im Interesse des Kunden zu verwenden, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets gelten und sich aus eventuellen Angeboten oder Sondertarifen ergeben, auch wenn die Anwendung dieser besonderen Tarife bedeutet, dass das Ticket nicht erstattet und/oder gemäß den Verkaufsbedingungen der gebuchten Fährgesellschaft geändert werden kann.
1.5. Buchungsanfragen werden von Mr Ferry bis zum Abreisetag akzeptiert, wenn der Kunde mit einer Kredit- oder Prepaid-Karte bezahlen kann und das Ticket per E-Mail, Whatsapp, SMS oder auf andere Weise erhalten kann, sodass das Ticket bei der Einschiffung vorgelegt werden kann.
1.6. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und die Genauigkeit der eingegebenen Daten (Strecke, Datum und Uhrzeiten; Anzahl, Alter, Namen und Daten der Passagiere; Haustiere; Typologie der Unterbringungen; Größe des mitgeführten Fahrzeugs; E-Mail-Adresse; Telefonnummer; Kreditkartendaten usw.).
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, sich im Voraus bei den zuständigen Behörden über die für die Reise erforderlichen Dokumente für alle Passagiere auf dem Ticket (z.B.Personalausweis, Pass, Visum, Genehmigungen, Tiergesundheitsbescheinigung, usw.), und die notwendigen Anforderungen für den Aufenthalt am gebuchten Zielort (z.B. Landungsbeschränkungen oder Fahrverbotsregelungen, die in den örtlichen Rechtsvorschriften vorgesehen sind) zu informieren. Da Mr Ferry nicht garantieren kann, dass die lokalen Vorschriften ständig aktualisiert werden, kann sie nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Kunde nicht über die von den Behörden geforderten Dokumente oder Anforderungen verfügt. In jedem Fall wird auf die geltenden Bestimmungen bezüglich der Beschränkungen und des Zugangs sowie auf die von den Schifffahrtsgesellschaften angewandten Verkaufsbedingungen verwiesen.
1.7. Die Übermittlung der Buchungsanfrage über die Plattform Mr Ferry bedeutet nicht die automatische Zuteilung eines Platezes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung eines Tickets, sondern stellt lediglich eine Buchungsanfrage dar, die unserer Überprüfung der Verfügbarkeit und der Preise unterliegt.
1.8. Benutzer können unsere Website, um Buchungen für sich selbst und/oder für andere Personen zu tätigen, von denen sie gesetzlich autorisiert wurden, nutzen. Der Kunde, der eine Reservierung auf der Website oder über das Callcenter vornimmt, muss die Berechtigung haben, diese im Namen aller anderen Passagiere zu bestätigen, und ist dafür verantwortlich, alle angegebenen persönlichen Daten zu schützen und ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sicherzustellen.
1.9. Der Kunde, der mit einem Haustier reist, muss ebenfalls eine Reservierung für das Haustier vornehmen und es ins Ticket eingeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich im Voraus zu informieren ob der Tiertransports möglich ist und die Einhaltung der Vorschriften der betreffenden Länder zu erkundigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ordnungsmäßigkeit der tierärztlichen Bescheinigung und des Gesundheitsausweis es zu überprüfen, und ist verpflichtet, den tatsächlichen Kauf von Dienstleistungen für Tiere an Bord sicherzustellen, sofern diese zur Verfügung gestellt werden (z.B. Kabinen mit Zugang zu Tieren, Zwinger an Bord), wobei er für den getätigten Kauf verantwortlich ist. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Verkaufs- und Transportbedingungen der einzelnen betroffenen Reedereien, die die Angelegenheit im Detail regeln.
2. GRUPPENBUCHUNGEN
2.1. Mr Ferry ermöglicht Buchungen für Gruppen von Personen, mit oder ohne Begleitfahrzeug, zu Sondertarifen, wenn diese von den einzelnen Schifffahrtsgesellschaften und gemäß deren Bedingungen angeboten werden. Der Kunde muss eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag stellen, indem er das entsprechende Formular auf der Homepage https://www.misterferry.de/ ausfüllt. Anfragen für Kostenvoranschläge, die auf andere Weise als oben angegeben eingehen, werden nicht angenommen.
2.2. Die vorgeschlagenen Abfahrtszeiten und Tarife sind die offiziellen der Fährgesellschaften. Mr Ferry nimmt in seiner Eigenschaft als Vermittler keinerlei Einfluss auf die Tarife von den Schifffahrtsgesellschaften, ist jedoch berechtigt, einen eigenen Aufschlag auf den Tarif zu erheben. Außerdem erhebt Mr Ferry auf alle Anfragen eine Buchungsgebühr als Ausgleich für die Verwaltungskosten, die durch die Bearbeitung der Buchung entstehen.
Die Schifffahrtsgesellschaften haben das Recht, die Tarife jederzeit und ohne Vorankündigung bis zur endgültigen Ausstellung des Fährtickets und in Ausnahmefällen auch nach der Ausstellung zu ändern, wie in Punkt 1.3 angegeben.
Mit dem Absenden der Anfrage für einen Kostenvoranschlag erhält der Kunde den Kostenvoranschlag, liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MrFerry, die zusammen mit der Buchungsübersicht verschickt werden, und erklärt sich damit einverstanden.
Das Absenden der Angebotsanfrage bedeutet nicht die automatische Zuweisung des Platzes an Bord und die gleichzeitige Ausstellung des Tickets, sondern stellt lediglich eine Angebotsanfrage dar, die der Überprüfung der Verfügbarkeit und des Preises sowie der Bestätigung durch Mr ferry unterliegt.
MrFerry bestätigt den Kostenvoranschlag nach Erhalt des angeforderten Betrags von dem Kunden.
2.3. Alle Anfragen zur Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen per E-Mail an gruppi@prenotazioni24.it an Mr Ferry gerichtet werden; für sie gelten die unter Punkt 6 genannten Fristen.
2.4. Eine eventuelle Rechnung der Fährgesellschaft, sofern sie dies zulässt, muss bei Mr Ferry gleichzeitig mit der Buchung angefordert werden, wobei die erforderlichen Steuerinformationen anzugeben sind.
3. FRACHTRESERVIERUNG
3.1.Mr Ferry ermöglicht es, Reservierungen für gewerbliche Fahrzeuge und Fahrer vorzunehmen, indem Sie eine Anfrage für ein Angebot aus dem reservierten "Güterverkehr" Bereich einreichen oder das Call-Center kontaktieren.
Die Beförderung von Gütern und gewerbliche Fahrzeuge unterliegt unterschiedlichen und spezifischen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen, die durch die von den einzelnen Fährgesellschaften angewandten Bestimmungen sowie durch die geltenden Gesetze geregelt werden und von denen der Verlader erklärt, dass er sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Dienstleistung kennt und akzeptiert. Es ist die Pflicht des Verlader, sich mit der üblichen Sorgfalt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.
3.2. Für Frachtbuchungen gelten spezielle Tarife, die von den jeweiligen Reedereien festgelegt werden.
3.3. Mr Ferry erteilt der Schifffahrtsgesellschaft den vertraglich festgelegten Transportauftrag im Namen des Verladers, der durch seine Fahrer oder Firmenmitarbeiter die Ladung an den Frachtführer übergibt, das Boarding und die damit verbundenen Aktivitäten übernimmt und die Verantwortung für die gebuchten Dienstleistungen und die deklarierte Ladung/Fracht übernimmt.
3.4. Der Gesamtbetrag der Fracht, einschließlich der an Mr Ferry zu zahlenden Provisionen, muss vor der Buchungsbestätigung bezahlt werden. Buchungen gelten nach Zahlungseingang und Übersendung der Buchungszusammenfassung mit den Reisedetails sowie der Einschiffungserklärung zur Abholung des Konnossements im Hafen als bestätigt.
Der Preis für den Transport wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Tarife berechnet, die möglichen Änderungen durch die Reederei vor dem Abfahrtsdatum unterliegen. In diesem Fall enthält der zu zahlende Endpreis die tatsächliche Fracht und die Provisionen, die Mr Ferry für die Vermittlungsleistung zustehen.
Mr Ferry stellt eine monatliche Rechnung auf der Grundlage der von der Reederei erhaltenen Abrechnung aus. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem vom Verlader bereits gezahlten Preis und dem aufgrund des ausgestellten Konnossements tatsächlich zu zahlenden Preis behält sich Mr Ferry das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr bis zur Höhe des Guthabens zu verlangen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Verlader Mr Ferry, den noch fälligen Betrag von der bei der Zahlung eingeführten Kreditkarte einzuziehen, deren Daten nur zu diesem Zweck bis zur Beendigung des Dienstes gespeichert werden.
3.5. Es liegt in der Verantwortung der Person, die die Buchung vornimmt, sicherzustellen, dass das betreffende Fahrzeug in die Kategorie der Nutzfahrzeuge fällt oder nicht fällt, d. h. speziell für die Beförderung von Gütern oder die Beförderung von gewerblichen Gütern oder die Durchfahrt zu gewerblichen Zwecken zugelassen ist.
Der Verlader muss nämlich in der Buchungsphase die korrekten Maße, den Typ und das Kennzeichen seines Fahrzeugs sowie den möglichen Transport von gefährlichen Materialien oder Waren mitteilen. Im Falle einer irrtümlichen Buchung des Nutzfahrzeugs als Privatfahrzeug oder im Falle einer fehlerhaften Zusammenstellung oder Angabe der erforderlichen Daten kann die Verfügbarkeit und/oder die Beförderung durch den Beförderer nicht garantiert werden, der entscheiden kann, den vollen Tarif zu berechnen und die Beförderung ohne Rückerstattung zu verweigern oder den Beförderungsvertrag fortzusetzen, unbeschadet des Rechts, die Zahlung der entsprechenden Tarifdifferenzen, Steuern, Strafen und aller damit verbundenen Gebühren zu verlangen, die an Mr Ferry zum Zeitpunkt der Zusendung der Rechnung auf der Grundlage des tatsächlich ausgestellten Frachtbriefs zu zahlen sind.
Mr Ferry kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Fährgesellschaft die Beförderung des Fahrzeugs verweigert oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Unstimmigkeiten im Frachtbrief aus Gründen, die dem Verlader zuzuschreiben sind, annulliert.
Der Verlader übernimmt die Verantwortung für die vorgenommene Buchung.
3.6. Im Falle einer Stornierung der Buchung oder Nicht abreise durch den Verlader, wenn die Fährgesellschaft eine Rückerstattung des Tickets vorsieht, erstattet Mr Ferry den gezahlten Betrag zurück, mit Ausnahme der Buchungsgebühren und abzüglich der Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren.
3.7. Unter keinen Umständen kann Mr Ferry für die Erbringung des Transportdienstes oder dessen Betriebsführung verantwortlich gemacht werden.
3.8. Mr Ferry haftet nicht für den Fall, dass der gewählte Beförderer Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten ändert oder storniert oder andere Beförderer oder andere Schiffe/Tragflügelboote als die ursprünglich gebuchten einsetzt, und haftet nicht für Folgeschäden oder Verluste, die durch die verpasste Abfahrt oder deren Änderung verursacht werden, da der Vermittler, bei dem das Ticket gekauft wurde, nicht für die Kosten nicht genutzter Unterkünfte, verpasster Anschlüsse oder zusätzlicher Ausgaben aufgrund der verpassten Abfahrt verantwortlich gemacht werden kann.
Mr Ferry haftet nur für Schäden, die sich unmittelbar aus ihrer Vermittlungstätigkeit sowie aus der Verletzung dieser allgemeinen Bedingungen ergeben.
4. ZAHLUNGEN
4.1. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn das Ticket ausgestellt ist, und diese Ausstellung erfolgt immer vorbehaltlich des Zahlungseingangs. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für eventuelle Preiserhöhungen bzw. mangelnde Verfügbarkeit der Plätze der Schifffahrtsgesellschaften. Falls die Plätze nicht verfügbar sein sollten bzw. bei Preisänderungen, die nicht vom Kunden akzeptiert werden, ist Mr Ferry nur zur Rückerstattung der bereits eingenommenen Beträge verpflichtet.
4.2. Sofern die Preise und Tarife, die von Mr Ferry angeboten werden, aktuell und genau sind, ist es nicht möglich, dem Kunden eine eventuelle Preisanpassung zu garantieren, die von den Fährgesellschaften verlangt wird, deshalb behält sich Mr Ferry das Recht vor, die Buchungsangebote zu aktualisieren, bevor das Ticket ausgestellt wird, in jedem Fall vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kunden. Mr Ferry wird den Kunden kontaktieren, um mögliche Reisealternativen vorzuschlagen. Im Fall, dass der Kunde die vorgeschlagenen Reisealternativen nicht akzeptiert, wird Mr Ferry dem Kunden die bereits eingezogenen Beträge sofort wieder in voller Höhe rückerstatten.
4.3. Die Zahlungsmethode wird vom Kunden direkt beim Ausfüllen der Buchungsanfrage ausgewählt; auf dieser Wahl basierend, werden die Daten und die Anleitungen für die Zahlung angezeigt. Die Tickets müssen per Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. Die Zahlung per Kreditkarte wird nur akzeptiert, wenn der Karteninhaber einer der Passagiere oder der Antragsteller der Buchung ist.
4.4. Bei Buchungen, die per Banküberweisung bezahlt werden, wird das Ticket nur nach Erhalt der Überweisung ausgestellt.
4.5. Bei Buchungen mit Scalapay Zahlung hat der Kunde die Möglichkeit, die Dienstleistungen durch Zahlung des Preises in drei monatlichen Raten zu erwerben und akzeptiert die Bedingungen von Scalapay s.r.l. . Der Kunde erhält seine Bestellung sofort und zahlt in 3 Raten. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Raten an Incremento SPV s.r.l., an verbundene Parteien und deren Bevollmächtigte überwiesen werden, und genehmigt diese Überweisung.
4.6. Nach Erhalt der Zahlung wird Mr Ferry eine Buchungsbestätigung ausstellen, die Einzelheiten und Details der Reise sowie alle nützlichen Informationen enthält. Diese Mitteilung stellt kein gültiges Ticket für die Einschiffung dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung der Buchung. Die Tickets werden zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail verschickt und müssen vom Kunden heruntergeladen werden. Wenn der Kunde die Tickets nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Bestätigung erhält, muss er sich mit dem Call-Center in Verbindung setzen oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen und die Anfrage weitersenden. In jedem Fall sendet Mr Ferry den Ticket-Code per SMS an die Telefonnummer, die während des Buchungsprozesses angegeben wurde, um in dringenden Fällen zu den Fahrkartenschaltern im Hafen zu gelangen.
4.7. Mr Ferry haftet nicht für Unterbrechungen der Website oder für Transaktionen, die aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen fehlschlagen. In jedem Fall kann sich der Kunde an das Callcenter wenden oder auf seinen reservierten Bereich zugreifen, um die gewählte Zahlungsmethode zu ändern.
5. VERSAND
5.1. Die Reisedokumente werden den Kunden per E-Mail (als Anhang oder mit einem Link) gesendet und können auch online im Benutzerbereich heruntergeladen werden. Sollte der Kunde die Tickets nicht erhalten haben, ist er verpflichtet Mr Ferry zu kontaktieren und sie nochmal anzufordern.
Möglicher Versand auf dem Postweg oder mit Kurierdienst müssen ausdrücklich vom Kunden gefordert werden, und er erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, die Versandkosten gehen Zulasten des Kunden. Mr Ferry lehnt jede Haftung für Verspätungen bei der Auslieferung oder Nicht- oder Teillieferung von Reisedokumenten ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ihr nicht zuzuschreiben sind.
5.2. Bei Empfang der Reiseunterlagen ist der Kunde verpflichtet sehr genau die Korrektheit der darauf genannten Daten zu überprüfen. Fehler bzw. Ungenauigkeiten müssen Mr Ferry umgehend mitgeteilt werden, da bei verspäteten Benachrichtigungen jede Verantwortung von Mr Ferry entfällt.
5.3. Es ist Pflicht der Passagiere, bei der Einschiffung die Reisedokumente vorzulegen gemäß den Beförderungsbedingungen der Reedereien. Andernfalls, verliert der Kunde das Recht zur Einschiffung und/oder ist gezwungen, ein neues Ticket zu kaufen. Mr Ferry ist auf keinen Fall verantwortlich für Verspätungen oder mangelnde komplette oder teilweise Vorlage der Tickets bei der Einschiffung.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, bei der Einschiffung die erforderlichen Ausweispapiere (Personalausweis, Pass, Visa usw.) zum Erreichen des Zielortes, für alle reservierten Passagiere, vorzulegen. Diese Bestimmung gilt auch für Begleitfahrzeuge und/oder Tiere.
5.4. Jede Seite, die von dieser Webseite ausgedruckt wird – mit Ausnahme der Tickets oder des Vouchers zur Vorlage bei der Einschiffung, die über den Bereich "Meine Reservierungen" heruntergeladen wurden – gilt nicht als Buchungsbestätigung und, vor allem, als gültiges Ticket.
6. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN
6.1. Alle Anträge auf Änderung oder Stornierung von Buchungen müssen über den Benutzerbereich gestellt werden. Änderungsanträge oder Stornierungen, die auf andere Art und Weise eingehen, die die rechtzeitige Erbringung der Dienstleistung nicht garantiert, werden nicht akzeptiert. In jedem Fall ist Mr Ferry nicht verantwortlich für Verzögerungen oder die Bearbeitung von Anfragen, die über andere als die angegebenen Kommunikationskanäle eingehen.
Bei Bedarf während der Stunden oder Tage, an denen Mr Ferry geschlossen ist, oder wenn der Service aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist, kann sich der Kunde direkt an die gebuchte Fährgesellschaft wenden und dort Änderungen und Stornierungen beantragen.
6.2. Im Falle von Änderungen an bereits ausgestellten Tickets, wenn diese nach den Bedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehen sind, hat der Kunde die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft vorgesehenen Strafen zu zahlen sowie Mr Ferry die Kosten für die Wiedereröffnung und die Bearbeitung in Höhe von mindestens 15,00 € und höchstens 40,00 € für jede Änderung.
6.3. Die Nichtverwendung bereits ausgestellter Tickets führt nicht zu deren automatischer Erstattung.
6.4. Die Stornierung der Tickets unterliegt den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft, die die Anwendung von Stornogebühren vorsehen können, sowie den Wiedereröffnungs- und Bearbeitungsgebühren von Mr Ferry in Höhe von 15 % des Ticketpreises.
6.5. Bei Änderungen und/oder Stornierungen, die direkt mit der Fährgesellschaft vorgenommen werden, wird, wenn der Eingriff von Mr Ferry noch erforderlich ist, die Pauschalgebühr von 10,00 € abgezogen.
6.6. Änderungen oder Stornierungen, die vor 23.59 Uhr am Tag der Ticketausstellung vorgenommen werden, verursachen keine Kosten für die Wiedereröffnung und Bearbeitung von Mr Ferry, unterliegen aber den von den Fährgesellschaften angewendeten Strafen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob das gekaufte Ticket eine Änderung und/oder Stornierung sowie eine Rückerstattung unter den von der Schifffahrtsgesellschaft auferlegten Verkaufsbedingungen zulässt. Werbe- oder Sondertarif-Tickets sind unter Umständen nicht erstattungsfähig. Die Rückerstattung erfolgt immer in Übereinstimmung mit den Verkaufsbedingungen der betreffenden Fährgesellschaft.
Unter keinen Umständen wird der Betrag der Buchungsgebühr oder einer erworbenen Rücktrittsversicherung zurückerstattet.
6.8. Manchmal können die Fährgesellschaften nach einer Stornierung berechtigterweise eine alternative Form der Rückerstattung vorsehen, die in der Ausstellung eines Gutscheins im gleichen Wert wie das gekaufte Ticket besteht, der innerhalb der Zeit und auf die Art und Weise zu verwenden ist, die in den mit dem Ticket versandten Informationen angegeben sind. Mr Ferry ist als Vermittler für den Verkauf von Tickets im Namen der Fährgesellschaften an die von ihren festgelegten Bedingungen gebunden und kann in keiner Weise die Erstattungsmethoden kontrollieren, die diese betreiben und deren Sprecher sie ist.
6.9. Im Fall von Anfragen wegen Änderungen der bereits gekauften Tickets, die außerhalb der Öffnungszeiten der Büros von Mr Ferry (von 20.00 bis 08.00 Uhr, 25 Dezember und 1 Januar) gestellt werden, wird unser Büro am Tag nach Erhalt der Anfrage, Preis und Verfügbarkeit des neuen Kostenvoranschlags prüfen.
Sollte Mr Ferry bei der Prüfung der Anfrage eine Nichtverfügbarkeit der Plätze oder veränderte Preise vonseiten der Schifffahrtsgesellschaft feststellen, wird man mit der Änderung der Tickets nicht fortfahren, sondern mit dem Kunden Kontakt aufnehmen um sich auf mögliche Lösungen zu einigen.
6.10. Mr Ferry übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen, Änderungen oder Umbuchungen, die vom Kunden direkt mit der Fährgesellschaft getroffen wurden.
6.11. Die Fährgesellschaften sind für die Erbringung der von ihnen direkt verwalteten Transportleistungen verantwortlich. Mr Ferry ist als Wiederverkäufer und Vermittler in keiner Weise verantwortlich für das Management der Ein- und Ausschiffung oder für Schäden, die durch Abweichungen oder das Management derselben entstehen.
Die Nichtdurchführung der Reise aus Gründen, die dem Beförderer zuzuschreiben sind – wie etwa erhebliche Änderungen von Fahrplänen, Reiserouten oder Unterkünften, Verspätungen oder Unterbrechungen der Fahrten oder die Annullierung der Abfahrt, sei es aus betrieblichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt – begründet in keinem Fall eine Haftung von Mr Ferry.
Im Falle einer Annullierung der Fahrt ist die Reederei verpflichtet, dem Passagier den für das Ticket gezahlten Betrag zu erstatten oder eine angemessene Alternative anzubieten, die jedoch der Zustimmung des Kunden unterliegt. Die Erstattung betrifft ausschließlich den tatsächlich nicht genutzten Teil des Tickets, d. h. die von der Annullierung oder der vom Beförderer vorgenommenen Änderung betroffene Fahrt.
7. RÜCKERSTATTUNGEN
7.1. In Rechnung gestellte und anschließend von Mr Ferry auf die Kreditkarte des Kunden zurückerstattete Beträge könnten vom Kreditkartenanbieter eventuell nicht gleich zur Verfügung gestellt werden.
In diesen Fällen kann nur der Kreditkarteninhaber als einziger Ansprechpartner seines Kreditinstituts beim Kreditkartenanbieter die schnellere Bereitstellung des bezogenen Betrags auf dem Plafond der Kreditkarte anfordern.
Die Zeiten zur Wiederherstellung des Plafonds können je nach den Bedingungen des Kreditkartenanbieters variieren.
7.2. Im Falle einer Zahlung, die den für die Buchung fälligen Betrag übersteigt und per Banküberweisung oder Postanweisung erfolgt, erstattet Mr Ferry die Differenz.
7.3. Im Falle einer Stornierung oder Änderung der Tickets, wird Mr Ferry dem Kunden alle fälligen Beträge erstatten, nach Abzug der von der betreffenden Schifffahrtsgesellschaft verhängten Strafe sowie Verwaltungsgebühren, die Mr Ferry wie oben angegeben zustehen, nach dem Empfang der Rückerstattung von der Schifffahrtsgesellschaft.
7.4. Sofern nichts anderes vereinbart, erstattet Mr Ferry dem Kunden durch die gleiche Zahlungsart, mit der gleichen Zahlungsmethode, mit der der Kunde die Reservierung zum Zeitpunkt des Kaufs bezahlt hat.
7.5. Im Fall, dass eine Fährgesellschaft anstelle einer Geldrückerstattung einen Gutschein für eine annullierte Reise anbietet (siehe 6.5.), kann Mr Ferry nur diesen Gutschein ausstellen, der vom Kunden gemäß den von der Reederei festgelegten Bedingungen eingelöst werden kann.
8. ERSTATTUNGSGARANTIE BEI REISESTORNIERUNG
8.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Garantie für den Schutz vor Stornierungen zu erwerben, um die Rückerstattung eventueller Stornierungsgebühren zu gewährleisten, die im Falle einer Stornierung der über Mr Ferry gekauften Dienstleistungen für die spezifischen Ursachen und Fälle, für die diese Garantie gilt, fällig werden können.
8.2. Die Garantie muss zum Zeitpunkt der Buchung ausgewählt und gekauft werden und kann bis zu 24 Stunden nach dem Kauf hinzugefügt werden. Die Geld-zurück-Garantie ist ab dem Zeitpunkt des Kaufs bis zum Ende der Check-in für die Abreise aktiv, also bis zur Einschiffung. Bei mehreren gebuchten Reisen muss die Garantieoption für alle Leistungen gewählt werden.
8.3. Die Storno-Police, kann nach dem Kauf nicht mehr entfernt werden und ist nicht erstattungsfähig.
8.4. Im Falle von Buchungsänderungen wird der Preis der Stornierungsgarantie für den Erwerb der neuen Leistung ebenfalls angepasst.
9. VERANTWORTUNG
9.1 Mr Ferry fungiert als Vermittler und Bevollmächtigter des Verbrauchers, erleichtert die Begegnung von Angebot und Nachfrage – also zwischen Passagieren und Reedereien – und unterstützt so den Abschluss des Vertrags zwischen diesen Parteien, nämlich den Erwerb der Fährtickets. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Verantwortung des Vermittlers auf die Erfüllung des vom Verbraucher erteilten Auftrags beschränkt, der mit der Aushändigung der Fahrkarten abgeschlossen ist. Daher haftet Mr Ferry nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung und deren operative Durchführung, in Übereinstimmung mit den italienischen und europäischen Rechtsvorschriften.
Der Kunde erkennt an, dass Mr Ferry nicht für die Nichterbringung, abweichende oder unzutreffende Erbringung der von der Reederei bereitgestellten Leistungen haftet, sofern diese von Mr Ferry im Auftrag der Passagiere ordnungsgemäß gebucht und im Beförderungsschein angegeben wurden. Daher ist im Falle einer Stornierung oder Änderung von Routen, Abfahrts- und/oder Ankunftsdaten bzw. -zeiten, Unterkünften oder sonstigen Leistungen durch die Reederei – ebenso wie bei der Inanspruchnahme anderer Beförderer oder Schiffe/Schnellboote als der ursprünglich gebuchten – ausschließlich die Reederei verantwortlich und verpflichtet, geeignete Alternativen bereitzustellen sowie die entsprechende Unterstützung gegenüber den Passagieren zu leisten.
Im Falle einer Annullierung oder einer Verspätung von mehr als 90 Minuten muss der Beförderer dem Passagier die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel zu vergleichbaren Bedingungen oder der Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchgeführte Fahrt anbieten. Entscheidet sich der Kunde für die Erstattung, erfolgt diese durch Mr Ferry erst nach Bestätigung seitens der Reederei über die tatsächliche Nichterbringung der Beförderungsleistung aus Gründen, die nicht dem Willen des Kunden zuzuschreiben sind.
In diesem Zusammenhang legt die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 das Recht des Passagiers auf finanzielle Entschädigung im Falle einer Verspätung und/oder Annullierung der Abfahrt fest und definiert die Bedingungen in Bezug auf die Dauer der Unannehmlichkeit oder die Nichterbringung der Leistung. Darüber hinaus bestimmt die Verordnung, dass der Beförderer oder in bestimmten Fällen der Hafenagent verpflichtet ist, alle Passagiere über etwaige Fahrplanänderungen oder Annullierungen zu informieren. Entsprechend sieht das italienische Schifffahrtsgesetz in den Artikeln 403 und 404 vor, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener Alternativen und Entschädigungen bei Annullierungen oder Verspätungen des Beförderungsdienstes beim Beförderer liegt – und nicht beim vermittelnden Agenten.
Folglich haftet Mr Ferry nicht für etwaige Schäden oder Folgeverluste, die durch die Nichtdurchführung oder Änderung einer Abfahrt verursacht werden. Dem Vermittler, bei dem das Ticket erworben wurde, können insbesondere nicht die Kosten für nicht genutzte Aufenthalte, verpasste Anschlussverbindungen, sonstige Unannehmlichkeiten oder zusätzliche entstandene Ausgaben zugerechnet werden.
9.2. Der Kunde akzeptiert seine finanzielle Verantwortung für alle Transaktionen, die in seinem Namen durchgeführt werden, und stellt sicher, dass die Informationen, die er über seine Person und die in die Reservierung eingegebenen Passagiere bereitstellt, wahrheitsgetreu und korrekt sind. MrFerry haftet nicht für den Fall, dass der Beförderer einem oder mehreren gebuchten Passagieren die Einschiffung verweigert, eine Anpassung des Tickets verlangt oder die Gültigkeit des Tickets aufgrund von Abweichungen zwischen den vom Kunden bei der Buchung angegebenen Daten und den bei der Einschiffung oder beim Check-in vorgelegten Passagier- und Fahrzeugdokumenten für ungültig erklärt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prenotazioni24 s.r.l. sowie des jeweiligen Beförderers mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde haftet persönlich für die Nichtbeachtung dieser Bedingungen.
MrFerry übernimmt keine Verantwortung für die Nichtveröffentlichung auf der Website von Sonderbedingungen, die von den Beförderern in Notsituationen angewandt werden, über die sich der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt über die entsprechenden Kommunikationskanäle informieren muss.
9.4 Mrferry kann nicht für eventuelle Unterbrechungen oder technische Störungen des Buchungssystems und der damit verbundenen Software haftbar gemacht werden.
9.5 Mrferry ist ausschließlich für Schäden haftbar, die unmittelbar aus der Vermittlungstätigkeit und der Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
10. NICHTANWENDBARKEIT DES WIDERRUFSRECHTS
10.1. Das Verbrauchergesetzbuch, Gesetzesdekret Nr. 206 vom 06.09.2005, G.U. vom 08.10.2005, geändert durch Gesetz Nr. 37 vom 3. Mai 2019 und Gesetz Nr. 31 vom 12. April 2019, sieht im Artikel 59 "Ausnahmen vom Widerrufsrecht" vor: "Das Widerrufsrecht nach den Artikeln 52 und 58 für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ist in Bezug auf ... n) die Bereitstellung von Unterkünften für Nichtwohnungszwecke, die Beförderung von Waren, Autovermietungen, Catering-Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum der Erfüllung vorsieht", in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte, Kapitel III Art. 16 und umgesetzt durch das Gesetzesdekret 21/02/2014 n.21.
Der Kauf von Seetransportdienstleistungen ist ein vollwertiger Freizeitvertrag mit einem bestimmten Datum, was bedeutet, dass für solche Verträge, die über unsere Plattform abgeschlossen werden, das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
11. E-COMMERCE UNTER VERMITTLUNGSVEREINBARUNGEN
11.1. Der Kauf von Tickets und Fahrscheine über Mr Ferry fällt in den Bereich des indirekten E-Commerce, ähnlich dem Versandhandel, und unterliegt daher weder der Rechnungspflicht (wenn der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Kauf der Tickets und nur dann, wenn die Ausstellung möglich ist, eine Rechnung verlangt), wie in Artikel 22 des Präsidialerlasses Nr. 633 von 1972 vorgesehen, noch der Pflicht zur Bescheinigung durch Quittung oder Steuerbescheinigung (ex Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe oo) des Präsidialerlasses Nr. 696 von 1996. Die Gegenleistung für den Verkauf wird in das von der Firma geführte Gebührenregister eingetragen.
12. COPYRIGHT UND EINGETRAGENE MARKE
12.1. Diese Website und ihr Inhalt, wie z.B. der Name "Mr Ferry" und andere Marken und Logos, die auf der Website angezeigt werden, sind eingetragene Marken und Eigentum von Mr Ferry, der die Lizenz besitzt, und sind daher urheberrechtlich geschützt. Die Marken der Unternehmen sind deren Eigentum, und Mr Ferry ist berechtigt, sie zu veröffentlichen. Sie dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von Mr Ferry nicht kopiert, reproduziert, wiederveröffentlicht, heruntergeladen, übertragen oder verteilt werden. Benutzer können den Inhalt dieser Website für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
13. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN
13.1. Mr Ferry behält sich das Recht vor, die Bedingungen bezüglich der Nutzung der Website zu ändern oder zu aktualisieren, falls notwendig und aus gerechtfertigten Gründen und betrieblichen Notwendigkeiten ohne die Nutzer vorher zu benachrichtigen. Die Nutzung dieser Website nach einer Änderung der Bedingungen stellt die Annahme derselben dar.
14. ZUSTÄNDIGES GERICHT
14.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrags ergeben, ist der Gerichtsstand in Livorno. Für Reisende, die nach geltendem italienischem Recht als Verbraucher gelten, ist das Gericht des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien haben.
